Schwarzangler-Rechtliche Frage

  • Jau! .... (wie der Sauerländer sagt ) recht hast du. Sowas habe ich auch schon zu sehen bekommen :?
    Für mich ist das schwarzangeln in grenzen auch ganz ok. DENN
    Ein unbelasteter Mensch gleich welchen altes geht mit einem erfahrenen Angler ans Wasser, und sei es auch nur zum zusehen. Dann kommen doch schon die Fragen : Was machst du da? Wie muß man denn das werfen? Ist das Schwer ? Darf ich auch mal ? Wer von den Anglern sagt den da nein du darfst nicht ? Und bei dem einen Wurf bleibt es ja nun auch nicht. Es folgen mehrere....... soll ja auch richtig sein. Mann übt und probiert und die neugier wächst. Der erste biß ... und unter anleitung wird der Fisch gelandet. ........................
    Nach Stunden stellt man fest, es hat Spaß gemacht und man möchte wieder mit zum angeln. Wer bitte macht an diesem Punkt den Schritt einen Angelschein zu machen? Ich denke wohl keiner .
    Leidenschaft muß doch erst geweckt werden. Mann muß sich sicher sein das man diesem Hobby nicht mal eben aus einer Laune herraus zugetan ist und das braucht eben Zeit und Anleitung. Wenn das gegeben ist kommt der Wunsch den Schein zu machen ganz von allein. Dann schockt auch das ganze lernen keinen mehr. denn man will es ja.


    Viel schlimmer finde ich da das manche sich weder an Schonzeiten oder Schonmasse halten. sich auch um Nachtangel verbote einen dreck kümmern und alles mitnehmen was Flossen hat. Auch vor "Langleinen" die über nacht an Bäumen fest gemacht werden und dann irgendwann mal kontroliert werden, wird nicht zurück geschreckt.


    Liege ich mit meiner Meinung nun falsch?


    Gruß Rosi

  • Na Euch möchte ich sehen wenn an Euren Gewässern die ganzen Muttis, Omis und Papas nach Schulschluss/Kindergartenschluss
    mit Ihren halslosen Ungeheuern (Kindern) auftauchen und diese ohne Schein und ohne Anleitung drauflos angeln lassen. :badgrin:


    Das - und genau DAS ist unserem Bonefish passiert - ...


    ...und nicht Euer Schöne-Welt-Szenario vom interessierten Kind, dass sich fragend an einen Angler wendet. >:(


    Gruß,
    Peter

  • Crashwoman176
    Du hast völlig rech!
    Hier geht es ja nicht darum zu Kommerz Fische zu fangen.
    Ich selber wurde von anderen Anglern weggeschickt als ich noch jünger war,weil ich ihnen ja "über die Schnüre werfe".
    Sowas ist echt scheiße!
    Wenn alle Angler sich ein bischen mehr für die fragenden Kinder interessieren würden (vielleicht auch mal nen Fisch drillen lassen),
    dann würde es solche "schwarzfischer" nicht geben. Oder man führt wie in Brandenburg? den Ferienangelschein ein.


    Die Typen mit den Langleinen werden ja fast nie geschnappt.Um die sollte man sich mal kümmern.

  • Zitat von bobbl

    Außerdem hat nicht jeder Vater 500 euro für Prüfung und Erlaubnis.


    Tja, dann muss er halt schaun, dass er nen Angler im Bekanntenkreis findet ... ich hab auch net genug Geld für die Jagdprüfung, aber deswegen geh ich net mit der Flinte in den Tierpark und baller die Viecher ab.

  • Ich habe mich gefragt, warum so viele liberale Postings zum Schwarzangeln gekommen sind. Nachdem ich den Trööt nochmal durchgesehen habe und mir die Wohnorte der Poster angeschaut, sehr wenige wohnen in Rheinnähe.


    Rheinangler haben ein besonderes "Verhältnis" zu Schwarzanglern, wir haben einfach zu viele davon und es wird NICHTS dagegen getan. Da geht dann der Liberalismus einfach flöten aber wenn den Kiddies, bzw. dem Vater nicht sehr schnell klar gemacht wird, dass es sich um eine Straftat handelt, wenn er Fischwilderei betreibt, dann sind die nächsten Schwarzangler schon vorprogrammiert.
    LG


    Ulli

  • Naja, ich komme aus der Nähe vom Rhein, und ich habe schon kleinen Kindern beim Angeln geholfen, die mal mit ihre Mutter ein Paar fische fangen wollten.
    Leider hat die Mutter überhaupt keine Ahnung gehabt.
    Während des Angelns haben wir sie noch über die Gesetzte aufgeklärt und das es ein JuFi kostenlos im Rathaus gibt.
    Wir haben zwar nichts gefangen, aber was solls.

  • Zitat von SkYlaX

    Tja, dann muss er halt schaun, dass er nen Angler im Bekanntenkreis findet ... ich hab auch net genug Geld für die Jagdprüfung, aber deswegen geh ich net mit der Flinte in den Tierpark und baller die Viecher ab.


    Das ist doch kein Vergleich.

  • Zitat von bobbl

    Das ist doch kein Vergleich.


    Wieso ist das kein Vergleich?
    Soll er schreiben: "ich hab auch net genug Geld für die Jagdprüfung, aber deswegen kauf ich meinen Kindern auch keine Flinte und geh mit ihnen in den Wald, damit sie die Viecher abballern."


    Das eine ist Fischwilderei, das andere Jagdwilderei.
    Oder sind Fische, weil sie keine Säugetiere sind wie Rehe oder Hasen, weniger wert?


    Es gehört zum Erziehungsauftrag der Eltern, das zu wissen und zu beherzigen.
    Also: Klären wir solche Eltern - so wie bonefish es getan hat - über die Rechtslage auf, zeigen ihnen den Weg, wie sie ihren Kindern ganz legal das Angeln ermöglichen können, und bieten wir uns als erwachsene Fischereischeininhaber den Kindern als Begleitpersonen an.


    Geiz (auch wenn er dem Media-Markt nach eine bestimmte Eigenschaft haben soll) ist kein Rechtfertigungsgrund für illegales Verhalten.
    Und Armut kommt als Argument nicht in Frage. Denn keiner ist in Deutschland so arm, dass Fischwilderei als Mundraub straffrei bleiben könnte.

  • laut dem gesetz ist wilderei schwerwiegender als fischwilderei. jedenfalls hab ich das so momentan interpretiert. wenn ich falsch liege klärt mich auf.
    nehmen wir mal ein beispiel:
    geht ein kind schwarzangeln gibts es meistens mündliche verwarnungen oder geringe geldstrafen.
    würde ein mann beim wildern mit einer illegalen waffe erwischt werden, würde er ins gefängnis kommen.
    oder?

  • Es ist schon klar, dass beim Jagdwildern unter Umständen noch ein schwerer Verstoß gegen das Waffengesetz hinzukommt.
    Dann nehmen wir halt das Fallenstellen als Variante der Wilderei zum Vergleich.

  • Zitat von z40t-schnorrer

    laut dem gesetz ist wilderei schwerwiegender als fischwilderei. jedenfalls hab ich das so momentan interpretiert. wenn ich falsch liege klärt mich auf.
    nehmen wir mal ein beispiel:
    geht ein kind schwarzangeln gibts es meistens mündliche verwarnungen oder geringe geldstrafen.
    würde ein mann beim wildern mit einer illegalen waffe erwischt werden, würde er ins gefängnis kommen.
    oder?



    Moment, hab ich irgendwo was von ner illegalen Waffe gesagt? Ich kann die Waffe auch legal haben.


    Zitat von bobbl

    :roll:
    Das ist kein Vergleich:
    Ein Fisch und ein Reh


    Warum ist das kein Vergleich? Beides ist ein Tier. Beides darf bejagt werden (ich geh mal von nem ungeschützten Fisch aus). Um beides zu jagen, braucht man bestimmte Scheine. Wenn man die nicht hat, ist es illegal. AUS.

  • Und wenn man einemontierte und beköderte Angelrute an einem Fischgewässer vorbeiträgt, für das man keinen ERlaubnisschein hat, kann man auch Schwierigkeiten kriegen.

  • Muß ich hier dem Reverend absolut Recht geben, liest du hier:



    § 43


    Mitführen von Fischereigerät



    Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte gebrauchsfertig mitführen, es sei denn, daß er sich auf dem Wege zwischen seinem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem er zum Fischfang berechtigt ist.

    An jedem Ort zu jeder Zeit
    Ruhe und Gelassenheit



    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

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