Fischerreiprüfung

  • Hallo Leute,
    meine Tochter möchte noch dieses Jahr mit uns angeln fahren, nur ist es bei uns nicht mehr möglich die Fischerreiprüfung abzulegen.
    Weis einer von euch wo sie noch dieses Jahr ihren "Schein" machen kann, muß nicht in Hessen sein.


    Firun

  • Normalerweise wird der Kurs ja über mehrere Wochen abends oder am Wochenende durchgeführt. Andere Formen sind leider nicht sehr verbreitet. es gab vor einem Monat amEdersee einen einwöchigen "Ferienkurs". Dies soll im Herbst widerholt werden. Versuchs mal mit googlen oder beim dortigen Fremdenverkehrsverband.

  • Ich weiß, normalerweise fragt man nicht dem ALter von jungen Damen.
    Aber falls sie unter 18 sein sollte, könntest du ihr noch vorübergehend einen Jugendfischereischein auf der Gemeinde holen. Den gibt's auch ohne Fischerprüfung, und er berechtigt zum Fischfang mit der Handangel in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.


    Außerhalb des Bundeslandes, in dem jemand seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, hilft es leider nichts, die Fischerprüfung abzulegen, da einem dafür vom Heimatbundesland kein Fischereischein ausgestellt wird.

  • Zitat von Firun


    Weis einer von euch wo sie noch dieses Jahr ihren "Schein" machen kann, muß nicht in Hessen sein.


    Firun


    Hallo Firun,


    der Hinweis von Reverend (Judendfischereischein) wird wohl die einzige Möglichkeit sein, da der Fischereischein
    in dem Bundesland gemacht werden muss, in dem man seinen Wohnsitz hat.


    Gruß,
    Peter

  • Hallo lounger,


    ich werde da mal nachfragen.
    Wenn du das Fremdenverkehrsamt inVöhl meinst, kann ich dir nur sagen das die dortigen Mitarbeiter nicht wissen was der Unterschied zwischen einer Jahreskarte und einer Wochenkarte etc. ist. Eine sehr traurige Ehrfahrung die ich gemacht habe.


    Hm, ich dachte das es egal ist wo ich meinen Fischereischein mache, da die Scheine doch Bundesländer übergreifend gültig sind. Schade das!




    Danke euch!


    Firun

  • Zitat von Motzki

    In Sachsen Anhalt kann jeder seinen Schein machen , egal aus welchen
    Bundesland man kommt .


    Deswegen bekommst Du aber an Deinem Hauptwohnsitz, wenn er nicht in Sachsen Anhalt ist, trotzdem kein Fischereischein der Gemeinde ausgestellt.


    Steht aber weiter oben auch schon. ;)

  • @ Kailash


    Dann lässt Du dir den Schein ausstellen wo du ihn gemacht hast :)
    Und das geht,sonst würd ich es hier nicht reinsetzen.
    Hab ein bekannten der es so gemacht hat, und der Schein wird überall anerkannt.

  • Zitat von Motzki

    @ Kailash


    Dann lässt Du dir den Schein ausstellen wo du ihn gemacht hast :)
    Und das geht,sonst würd ich es hier nicht reinsetzen.
    Hab ein bekannten der es so gemacht hat, und der Schein wird überall anerkannt.


    Sorry, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen, das dies gehen soll, aber man lernt ja nie aus. ;)

  • Den Schein da ausstellen lassen wo Du die Prüfung abgelegt hast .
    Du legst die Bescheinigung vor das Du die Prüfung bestanden hast
    und dann stellen sie Dir den Schein aus . Egal wo Du in Deutschland wohnst.

  • Lieber Motzki,
    habe ich dich richtig verstanden:
    bei euch in Sachsen- Anhalt kann ich als nicht "Sachse- Anhalter" meine Fischerreiprüfung ablegen und in meinem Bundesland bei meiner Gemeinde mir den Fischereischein ausstellen lassen.
    Das alles ohne das ich meinen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben sollte.


    Nach meinem "Forschungstand" (Vereinsfachgesimpel) ist dies in Hessen nicht möglich!


    PS: Ich hätte niemals geglaubt was ich hier mit der frage bezüglich des "Scheines" eine Diskusion vom Zaune brechen würde. Ich bin erstaunt, darüber wie doch anscheinend die ganzen Bundesländer eine unterschiedliche Verfahrensweise bei der Fischereischeinprüfung haben.


    Es Lebe die Bürokratie!!!!!



    Hallo Znderschreck, hallo Mark1988,


    ich wohne nicht weit vom Marburg, also Mittelhessen.



    Gruß Firun

  • Hi Firun,


    links steht ein Link mit den Fischerigesetzen. In der hessischen steht unter §28, das der hessischen die Prüfungen anderer Bundesländer gleich gestellt sind. Auch in der ebenfalls aufgeführten Verordnung über die Fischeriprüfung und Fischeriabgabe steht nichts was Deinen Forschungsstand explizit stützt.


    Um es genau zu machen müsste man jetzt in irgendwelchen Kommentaren zum Gesetz und Ausführungsverordnungen nachsehen.
    Wie gesagt habe ich einigermassen glaubwürdig gehört, dass es den Fall von Lehrgangsteilnehmerwechsel zwischen Hessen und Niedersachsen gab/gibt.
    Das schließt natürlich nicht aus, dass wenn Du an den falschen Berhörderneheini gerätst, der dies erstmal anders sehen will.


    Ich glaube, dass die Verursacher dieser etwas komischen Legenden und Auslegungen, die Leute von den Verbänden sind, die natürlich nicht unbedingt ihr Monopol verlieren wollen.


    Was das eigentlich Grellste finde, ist dass wenn ich angeln will eine Prüfung machen muss, ein Aquarium samt Fische einfach kaufen kann. Die Logik hat sich mir bis heute nicht erschlossen.
    Abgesehen davon, dass Deutschland das einzige Land ist, in dem es soetwas wie eine Fischereiprüfung gibt, dass ich kenne.


    Schade für deine Tochter!

  • @ Lieber Firun


    Du hast mich nicht ganz richtig verstanden. Ich wohne im Land Brandenburg . Und wenn Du Samstags deine Prüfung in Sachsen Anhalt
    ablegst , kannst Du Montags z.B. in einem Bürgerbüro in Sachsen Anhalt deinen Schein ausstellen lassen , mit deiner Adresse ,ohne Probleme .
    Ansonsten hat Lounger recht mit dem Monopol der Vereine.

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