Lebende Köderfische
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Gründe für die Erteilung der Genehmigung sind u.A.:
Ein extrem hoher Raubfischbestand, der dem Gewässer schadet und dringend reguliert werden muss, weil sonst in absehbarer Zeit keinerlei Fische mehr in dem Gewässer sind, sämtliche Futterfische weggefressen wurden und die Raubfische folglich verhungern. Auch muss das Gewässer derart verkrautet sein, dass das Fischen mit totem Köderfisch unmöglich ist, da eine Präsentation dieses nicht möglich ist, Kunstköder nicht gefischt werden können.
Es muss sich weiterhin um ein Natur - oder naturnahes Gewässer handeln, in dem der Raubfisch nichts zu suchen hat - wie das Beispiel Waller in der Forellenregion.
Wichtigstes Argument ist jedoch, dass es sich um ein natürliches oder naturnahes Gewässer handelt, das nicht besetzt wird oder werden darf. Dies trifft auf unsere typischen südhessischen "Autobahnbau-Baggerseen" in keinster Weise zu.
Ein extrem hoher Raubfischbestand, der dem Gewässer schadet und dringend reguliert werden muss, weil sonst in absehbarer Zeit keinerlei Fische mehr in dem Gewässer sind, sämtliche Futterfische weggefressen wurden und die Raubfische folglich verhungern. Auch muss das Gewässer derart verkrautet sein, dass das Fischen mit totem Köderfisch unmöglich ist, da eine Präsentation dieses nicht möglich ist, Kunstköder nicht gefischt werden können.
Es muss sich weiterhin um ein Natur - oder naturnahes Gewässer handeln, in dem der Raubfisch nichts zu suchen hat - wie das Beispiel Waller in der Forellenregion.
Wichtigstes Argument ist jedoch, dass es sich um ein natürliches oder naturnahes Gewässer handelt, das nicht besetzt wird oder werden darf. Dies trifft auf unsere typischen südhessischen "Autobahnbau-Baggerseen" in keinster Weise zu.
Gummifische zum Schnäppchenpreis
viewtopic.php?f=32&p=541241#p541241
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Ich war immer ein Fan der Lippenköderung. Wenn man nicht allzu brutal ausgeworfen hatte, dann konnte der Köder auch noch nach Stunden problemlos und gesund wieder freigelassen werden.
Releasen halt - genauso wie es modernerweise bei Karpfen und sonstigen Spielfischen gemacht wird.
Releasen halt - genauso wie es modernerweise bei Karpfen und sonstigen Spielfischen gemacht wird.
Krapfen sind zum essen da
silurus hat geschrieben:Ich war immer ein Fan der Lippenköderung. Wenn man nicht allzu brutal ausgeworfen hatte, dann konnte der Köder auch noch nach Stunden problemlos und gesund wieder freigelassen werden.
Releasen halt - genauso wie es modernerweise bei Karpfen und sonstigen Spielfischen gemacht wird.
Naja ich weiß ja nicht ob der Fisch nach ca 100 flugstunden noch so lange hat überleben können.....
Gruß MKS !!!
www.mks-fishing.de.tl
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freak of nature hat geschrieben:Ich bin der meinung was man mit Toten nicht fängt, fängt man auch nicht mit Lebenden. Meines Wissens nach ist en in Holland erlaubt mit Lebenden Köfis zu fischen und die sagen das sie mit Toten genausogut fangen also warum der ganze Terz
Nun ja, in Holland angelt man auch zu 98% vom Boot aus.
Dort hast Du dann ganz andere Möglichkeiten den toten Köderfisch "aktiv" anzubieten.
In Deutschland sind ja die meisten Gewässer für Bootsangler tabu

Gruß
Volker
"Das Leben ist kein Ponyhof"
Volker
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- Hecht
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Hi! Beim Spinnen nimmt man ja sowieso ne Leiche - beim Grund oder Posenangel ist der lebende Fisch schon recht hilfreich..
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Nicht jeder Käseländer hat ein Boot - ja es gibt sogar welche mit einem gewissen hang zur Seekrankheit - ich habe so einen bedauernswerten Tropf in der eigenen Familie..
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Petri!

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DEUS LO VULT !
- esox_lucius
- Zander
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Hallo,
ich finde das Verbot, mit lebenden Köderfisch zu angeln auch ned schön, aber an gesetzliche Vorgaben muss man sich eben halten. Allerdings sagt das Fischereirecht in z.B- Sachsen-Anhalt auch, das Catch&Release verboten ist. Demnach müsste ich als bestätigter Fichreiaufseher auch jeden Karpfenangler "verhaften", der seinen Fang vorsetzlich fotografiert und nach sportlichen Drill wieder zurücksetzt
Also Sinn hin oder her, die Bürokratie hat auch in der Angerlwelt Einzug gehalten.
ich finde das Verbot, mit lebenden Köderfisch zu angeln auch ned schön, aber an gesetzliche Vorgaben muss man sich eben halten. Allerdings sagt das Fischereirecht in z.B- Sachsen-Anhalt auch, das Catch&Release verboten ist. Demnach müsste ich als bestätigter Fichreiaufseher auch jeden Karpfenangler "verhaften", der seinen Fang vorsetzlich fotografiert und nach sportlichen Drill wieder zurücksetzt

mfG. esox_lucius