Erlebnisse im Puff

  • Der rechtliche Knackpunkt bei der Sache liegt in der Tötung von Wirbeltieren. Dazu ist hierzulande nur berechtigt, wer die dazu nötige Fach- und Sachkunde nachweisen kann. Jeweils bezogen auf die betreffende Tierart.


    Bezogen auf den Fischfang sind das eben nur Leute, die entweder die Fischerprüfung abgelegt haben und im Besitz eine Fischereischeins sind, oder Leute, die Fisch und Teichwirtschaft als Beruf erlernt haben und diesen Beruf ausüben.


    Das es bei dieser Regelung natürlich zu Stilblüten und Rechtsbrüchen kommt ist schon klar, aber es ist nun mal geltendes Recht.

  • Ähh - Einspruch ,...


    Beliebte Frage bei der Fischerprüfung:
    Wer darf ein Wirbeltier töten?


    Antwort: Jeder der es kann (bzw. weis, wie es geht)!


    Um einen Fisch zu töten benötige somit keinen Fischereischein.
    (Auch Stallhasen darf der Besitzer schlachten ohne Metzger zu sein)


    Jedoch um einen Fisch mit einer Handangel zu fangen - dafür ist der Schein auf alle Fälle nötig!


    Der Besitzer eines Teiches darf (sein Eigentum) die Fische vorbehaltlos seinem Gewässer entnehmen ....
    .... allerdings nicht mittels einer Handangel!


    Gruß,
    Peter

  • Das Hasenbeispiel zieht nicht so ganz. Eigentlich bräuchte man dafür auch einen Sachkundenachweis (kommt glücklicherweise auch noch). Das ist nur zu tief in der Tradition verwurzelt. Deswegen ist das problemlos noch erlaubt,weil es einfach normal war.



    cu

  • Tierschutzgesetz


    Dritter Abschnitt


    Töten von Tieren


    § 4
    (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.


    Das heist: Jeder der weis, wie es geht. Nicht mehr!


    Gruß,
    Peter

  • Zitat

    Eigentlich bräuchte man dafür auch einen Sachkundenachweis (kommt glücklicherweise auch noch).


    Woher hast du diese Informationen? Es ist doch ganz normal, das jemand der Kaninchen hat (Hasen sind es äußert selten), diese auch schlachtet. Das gibt es doch in jedem Zuchtverein, die "Guten" werden großgezogen für Ausstellungen und die Zucht, die "schlechteren" wandern in den Topf/Backofen/Grill usw. Liegt doch alleine schon an der hohen Nachwuchsrate 7-8 junge Kaninchen sind abgesehen vom ersten Wurf fast immer drin!! Ähnlich läuft es doch auch in den Taubenvereinen und bei den Züchtern, die essen doch auch ihre Tauben!


    Wenn man wirklich dafür einen sachkundigen Nachweis bräuchte würden diese Gruppen auf jeden Fall auf die Barikaden gehen und es sind einen menge Leute in sochen Vereinen organisierrt und es gibt bestimmt nochmal soviel unorganisierte. Außerdem was heißt Sachkundig? So etwas macht man ja nicht einfach so, sondern es wird einem doch gezeigt, von Freunden, erfahrenen Vereinsmitgliedern, ganz klassisch vom Vater oder man fragt einen Metzger! Letzteres kommt sehr häufig vor, mein Opa seineszeichens Metzger und selbst lange Kaninchenzüchter gewesen (in Spitzenzeiten über 80 Kaninchen) hat es dutzende male genau erklärt und auch gezeigt! Bei uns im Betrieb wurden früher regelmäßig Kaninchen geschlachtet (natürlich auch unsere eigenen)!


    Da bekommt man doch gleich HUNGER auf KANINCHEN!


    Das läuft doch nur wieder auf ein neues Gesetz hin um etwas zu "Beregeln" und um wieder eine neue Einnahmequelle zu schaffen. Die PETAs und Anderen bekommen ihren Willen und jammern etwas weniger und den Beamten geht dann die "Arbeit" nicht aus, kurz um es führt zu mehr Bürokratie! Aber bei "religiösen" Schlachtungen ist seit ein paar Jahren das Schächten erlaubt, das ist wirklich daneben (da bin ich sogar mal mit PETA einer Meinung)!!!


    Back to Topic: Man braucht am PUFF auf JEDENFALL die FISCHERPRÜFUNG, nur soweit ich das vom Hörensagen kenne interessiert es hier niemanden. Kann es aber selber nur indirekt beurteilen, war in Deutschland noch nie an einem! Weis aber das der Vater eines Freundes ca. 1mal im Jahr geht und der hat definitiv keinen Schien!

  • @ bass


    Nix "vorgewiesene Kenntnisse" sondern "wer die notwendigen Kenntnisse hat"
    Es ist keinerlei Prüfung dafür vorgeschrieben - ausser bei professioneller Ausübung.


    Nicht was man glaubt aus einem Gesetz heraus lesen zu wollen, sondern das was es aussagt
    ist maßgeblich.


    Gruß,
    Peter

  • Dann sei doch so freundlich und nenn diese Bestimmungen auch. Rund ums Angeln haben wir leider einen wahren Berg an Bestimmungen und Gesetzen. Das machts dann wenigstens etwas übersichtlicher, wenn man weiß wovon geredet wird.

  • Zitat von andal

    @ Dengididenk:


    Deine Kenntnise der rechtlichen Grundlagen sind ja erschreckend lückenhaft. Hast Du Deinen Schein tatsächlich in Bayern gemacht?


    Dein privater Angelteich kann noch so eingezäunt sein, wenn Du keinen Schein hast, dann darfst Du darin nicht mit der Angel fischen. Das steht so klipp und klar im Fischereigesetz. Gleiches gilt natürlich auch für die Puffs. Streng genommen darfst Du ohne Prüfung und Schein noch nicht mal in Deinem Aquarium angeln. Da brauchst jetzt kein "ja aber", das ist eine gesetzliche Regelung!


    Gewöhn dir mal ab dein Bayern als Deutschland anzusehen :lol:
    Bei uns ist es erlaubt. Du brauchst keinen Angelschein, Personalausweis oder sonstwas am Puff vorlegen. Nur genug Geld.


    Irgendwer hier auf dem Board hat mal erklärt, dass die das Natur/Tierschutzgesetz umgehen indem die das als Forellenverkauf ausgeben, sprich normaler Fischhandel... Irgendwie sowas war da mal :roll:

  • Naja, Tinca! Das kannste ja mal dem Konti erzählen wenn du ohne Schein am Puff sitzt!!


    " Äää, ich wollte mir nurn paar Forellen kaufen"



    Das Gerücht hält sich hartnäckig das man im Puff keinen Schein braucht! Aber man braucht ihn in allen Puffs! Ohne Ausnahme!


    Entweder Fischereischein oder Geldschein! ;)


    Ohne Schein(e) im Puff ist nur ein Gerücht!

  • Das mag bei Euch ja gängige Praxis sein, rechtens ist es trotzdem nicht. Wenn es darauf ankommt, dann ziehen der Forellen-Lude und seine Puffbesucher vor dem Kadi den Kürzeren.


    Aber um mal wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen. Die ganzen Puffs haben sogar eine sehr wichtige Funktion für uns Angler. Sie sammeln die ganzen Chaoten und Fischgeier, die wir an richtigen Gewässern ganz sicher nicht sehen wollen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!