Jungfischer mitnehmen ? ( Haftung etc. )

  • Hallo,


    ein Nachbar hat mich gefragt ob ich seinen 10-Jährigen mal zum Angeln mitnehmen würde. Der Sohn will unbedingt angeln aber der Vater hat keinen Fischereischein und auch kein wirkliches Interesse an der Fischerei. Jugendfischereischein und Ausrüstung hat der Kleine.


    Ich hab gemeint ich würde ihn schon mitnehmen aber muss nochmal gründlich darüber nachdenken.


    Habt ihr da Erfahrung wie das dann mit der Haftung usw. aussieht? Bei einem 10-Jährigen muss man ja fast davon ausgehen das der sich mal den Kopf anschlägt oder sich selbst hakt :lol: usw. Kann den ja schlecht durchgehend überwachen wenn er zwischendurch mal die Umgebung unsicher macht usw. Kann man die Haftung ausschliessen lassen oder so?


    Weiter habe ich Bedenken das der Racker dann nach 1 1/2 h. die Nase voll hat wenn grad Beissflaute ist und wieder heim will. Auf sowas habe ich ehrlich gesagt überhaupt keine Lust weil unter 4 h. kauf ich mir erst gar keine Tageskarte.


    Naja gebt bitte einfach mal Tipps was man beachten muss bei Junganglern, habe da noch überhaupt keine Erfahrungen gemacht und bin echt am überlegen ob ich mir das überhaupt antun soll.



    Petri!

  • Moin,
    ich habe des öftern schon Kinder aus der Nachbarschaft mitgenommen, weil sie auch Angel und Fischinteressiert waren oder noch sind.
    Eigentlich benehmen sie die Kleinen immer ganz anständig bei mir, so das es ihnen auch noch möglich ist ein bissschen Naturwissen bei zubringen und was es heißt erfolgreich am Wasser zu sein.
    Die Kinder dürfen dann mit einer Rute mit Made oder Wurm angeln.
    Wenn ihnen Langweilig wird, ich habe immer meinen Hund dabei mit den larschen die dann um das Gewässer wenn es geht oder auch nicht. :D

  • Servus Meindl,


    Art. 65 Abs.2 Bay. Fischereigesetz (Auszug):


    "Personen, die das 10. Lebensjahr ...(Jugendliche) vollendet haben, können einen Jugendfischereischein erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins..."



    Der junge Mann muss sich also erst bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.


    Dann muss für ihn eine gesonderte (Jugend-)Tageskarte gekauft werden. Darf nicht auf Deiner Karte einfach so mitfischen.


    Weiter bist Du für den fischereilichen Teil voll verantwortlich (kannst Du auch durch Vereinbarung mit den Eltern nicht ausschließen).


    Weiter bist Du für ihn auch sonst (jenseits der Fischerei) verantwortlich so lange er bei Dir ist. Diesen Teil kannst Du allerdings mit den Eltern auch andersweitig vereinbaren (wie halt üblich, wenn man fremde Kinder mitnimmt).


    Muss dazusagen: Ich bin kein Jurist. Das ist meine laienhafte Meinung.


    Und ein letzter Gedanke: Wenn wir immer nur juristisch denken, dann würde im Leben kaum etwas sinnvolles vorankommen.


    MfG und ein dickes Petri!
    Innfischer

  • Du solltest Dir erst mal selbst im Klaren darüber sein, warum Du den Kurzen mitnehmen möchtest.


    Sollte es Dir lediglich um einen Gefallen gegenüber dem Nachbarn gehen und Du mit dem Umgang mit Kindern nicht vertraut sein,
    dann lass es am Besten. Weder der Kurze, noch Du, werden einen angenehmen Tag verbringen.
    Gerade dann, wenn noch sämtliche Grundkenntnisse fehlen.


    Sollte Dir allerdings am Herzen liegen einen sehr jungen Menschen an unser Aller liebstes Hobby heranzuführen,
    dann plane für diesen Tag keine große anglerische Chance für Dich selbst ein, da Du die meiste Zeit als Mentor
    und Erklärbär beim Zusammenstellen der Montagen, beim Werfen und enttüddeln der "Vogelnester" herhalten musst.


    Angle mit ihm auf Fischarten, bei denen er erfolgreich sein wird (Weissfische)und immer aktiv dran bleiben muss - dann bleibt es Spannend.
    Wenn Du ne Boiliemontage für ihn zusammenstellst, für ihn auswirfst und dann erwartest,
    dass der Kleine brav 5 Stunden sitzen bleibt und wartet, dass der Bissanzeiger piept,
    dann kann ich Dir garantieren dass er nach ner knappen Stunde die Schnauze voll hat.


    Zum Rechtlichen:
    Einen Haftungsausschluss kannst Du mit den Eltern vereinbaren.
    Wenn jedoch etwas gravierendes geschieht, dann wird Dir jeder Richter Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen.


    Zur Beruhigung:
    Wenn Du auf den Kleinen richtig zugehst und ihm nicht das Gefühl gibst, dass er für Dich eine Last ist,
    dann wird er gar nicht auf dumme Gedanken kommen, sondern an Deinen Lippen hängen und versuchen,
    alles was er von Dir lernen kann umzusetzen.


    Auch wenn Du selbst kaum zum Angeln kommen wirst, kann es für Dich ein positiv unvergesslicher Angeltag werden. :)

  • Zitat von Taxler

    Auch wenn Du selbst kaum zum Angeln kommen wirst, kann es für Dich ein positiv unvergesslicher Angeltag werden. :)


    Absolut wahre Worte!! :top:


    Gruß Don


    P.S.: Das Ganze hat nur einen kleinen Haken: Wenn ich denn mal alleine los will, so muss ich mich inzwischen 'rausschleichen'... ;)

  • TAXLER hat vollkommen recht . genau so hat man mich auch gekrigt . so krigt man alle !


    Immer schön mit rotaugen beschäftigen und als highlight fangen die kleinen noch nen brassen oder sogar satzkarpfen - dann sind sie SÜCHTIG so wie wir!

  • Naja ich werds dann mal probieren. Kann mit Kindern schon umgehen, das ist nicht das Problem. Werd mir aber auf jeden Fall vom Vater einen Wisch wegen der Haftung unterschreiben lassen und mit dem vereinbaren das er ihn notfalls kurzfristig abholt falls es ihm wider erwarten zu langweilig sein sollte.


    Meint ihr das ne Grundmontage mit Futterkorb i.O. ist für den Steppke? So dürfte er auf jeden Fall was fangen. Vorher werd ich ihn Köfi fangen lassen zur ersten Motivation.

  • Ja da hast wohl recht. Werd ihn selber ne Posenmontage machen lassen und das Ding knapp über Grund ausloten. Kräftig anfüttern dann geht schon was ;) .


    Wenn er keine Lust mehr hat dann ruf ich den Taxler an damit er ihn heimfährt :lol:.

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