Kurze rechtliche Frage

  • Hallo Leute,
    hab da mal eine kurze Frage:
    Ich mache grad Fischerprüfung in Bayern aber bis ich meinen Schein hab, dauert es noch 2-3 Monate (Ich halt das nicht mehr aus!! :evil: )
    Nun habe ich einen eigenen Weiher, der mehr oder weniger mündlich gepachtet ist (Verpächterin ist mit uns befreundet, viel beschäftigt und es ist eben auf alte "bayrische Art" der Pachtvertrag mündlich geregelt).
    Nun, da ich es ohne Angeln nicht mehr aushalte und die Temperaturen höher den je sind, wollte ich mal wieder einen Kurztrip machen.
    Nun meine Fragen:


    1) Mit wie vielen Handangeln darf ich gleichzeitig angeln?
    2) Brauche ich Aufsicht ?
    3) Kann mir der Fischereischein verweigert werden, wenn ich dort erwischt
    werde?


    Achja, falls es weiterhilft, das Gewässer ist ein geschlossenes Gewässer.


    Viele meinen jetzt vielleicht, das ist Schwarzfischen und verhöhnen es, aber wenn man mal als kleiner Racker an seine Jugend denkt, war man auch nicht immer Vorbild ;)


    Danke für eure Antworten,

  • Also in NRW gilt das von Dir beschriebene Gewässer als Privatbesitz und da kann man bei uns machen, was man will. Aber in Bayern kann das wieder ganz anders aussehen :D

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Zitat von ABUFreak

    Also in NRW gilt das von Dir beschriebene Gewässer als Privatbesitz und da kann man bei uns machen, was man will. Aber in Bayern kann das wieder ganz anders aussehen :D


    Wie kommst Du drauf das man an Privatgewässern machen kann was man will ?
    Zum Angel braucht man einen Angelschein und das in ganz Deutschland, selbst wenn du in einer Pfütz angelst.


    Ich kann mir zwar bei besten Willen nicht vorstellen, dass in einem Privatteich eine Kontrolle stattfinden, aber trotzdem ist es Schwarzfischen und kostet unter umständen Deinen zukünftigen Angelschein.

  • Er beschrieb es als "geschlossenes Privatgewässer", für mich heißt das eingezäunt. Auf Privatbesitz dieser Art wird in NRW nicht kontrolliert. Wer sollte auch hier berechtigt sein Kontrollen durchzuführen?

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  • Wir hatten erst gestern Rechtskunde.
    Unter einem geschlossen Gewässer verstehe ich ein Gewässer, das man ablassen kann und sonst ständig abgesperrt ist und keinen Zugang zu einem natürlichen Gewässer hat. Es ist nicht umzäunt.

  • Dann brauchst Du sicher einen Schein. Also Finger weg von den Angelsachen! 3 Monate gehen schnell vorbei und danach hast Du Dein ganzes Leben, um täglich fischen zu gehen :D

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  • Dann informiere Dich mal, wem das Gewässer gehört und wer dort fischen darf. Ggf. ist es ein Vereinsgewässer. Wenn Du weißt, wer dort fischreiberechtigt ist, dann kannst Du sicher auch mal mit einer dieser Personen dort fischen. Bei Jugendlichen machen Vereine meist Ausnahmen.

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  • Zitat von daKopfi


    Nun habe ich einen eigenen Weiher, der mehr oder weniger mündlich gepachtet ist (Verpächterin ist mit uns befreundet, viel beschäftigt und es ist eben auf alte "bayrische Art" der Pachtvertrag mündlich geregelt).
    Nun, da ich es ohne Angeln nicht mehr aushalte und die Temperaturen höher den je sind, wollte ich mal wieder einen Kurztrip machen.


    Zitat von ABUFreak

    Dann informiere Dich mal, wem das Gewässer gehört und wer dort fischen darf. Ggf. ist es ein Vereinsgewässer. Wenn Du weißt, wer dort fischreiberechtigt ist, dann kannst Du sicher auch mal mit einer dieser Personen dort fischen. Bei Jugendlichen machen Vereine meist Ausnahmen.


    Bei deinem Beitrag muss ich sagen: Lies mal genauer!

  • Gehört der Weiher dieser so genannten "Verpächterinn" oder hat sie den auch von irgendwem "mündlich" gepachtet bekommen?


    Das solltest du mal nachfragen. ;)



    MFg Matthias 8)


    ICh weis wie das ist wenn man net angeln darf...
    Ich bekomme meine neue Lizenz erst im März- es ist der Horror nicht fischen zu dürfen vorallem bei diesem Wetter :?

    Es sollte mal bewiesen werden das Fischen eine Sucht ist - ICH BIN SÜCHTIG!!!
    Sobald du angst hast in die Hölle zu kommen BIST DU SCHON MITTEN DRINNEN!!!!

  • Ups...da hast Du Recht, sorry!


    Dann frag doch mal bei der unteren Fischreibehörde nach, die können Dir sicher sagen, wie die Rechtslage in dem Fall ist. Ist m.E. grenzwertig, daher muss man sichergehen. Kannst ja mal berichten, was sie gesagt haben.

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  • Im Rathaus oder der Stadtverwaltung kann man Dir sicher sagen, wo Du die Infos bekommst. Schau doch mal im Telefonbuch, die müssten eigentlich eingetragen sein.

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  • Wer dem Fischfang mit einer Handangel nachgehen will der muss "den Schein" haben. Oder eben die Variante Jungendfischereischein unn dann unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers. Und wenn es zu Hause im Gartenteich ist. So ist nun mal die gesetzliche Lage in Bayern.


    De facto kannst du vermutlich völlig unangefochten dort fischen. De jure ist es verboten!

  • Zitat von daKopfi

    Danke andal, ich werd morgen vormittags ein paar Stündchen angeln und dann muss ich Hausaufgaben machen.
    (Immer diese Latein-vokabeln..)


    Sollte Dir allerdings jemand böses wollen, dann kannst Du vorerst Deinen Angelschein vergessen.
    Dein Jugendfischereischein ist dann übrigens auch weg.


    Schwarzfischen ist es auf jeden Fall!


    Gruß,
    Peter

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