Verbote über verbote

  • ich wollte mit diesem thread ja eigentlich nur mal bezwecken, dass über solche sachen, wie verbote, die nur aus dem fangneid heraus entstehen, nachgedacht wird.


    diue schonzeit finde ich durchaus als angebracht und das spinnfischverbot an einem badesee auch.


    Nur an unserem see wird nicht gebadet. es geht nur darum, dass einige herren aus der vorstandschaft gesehen haben, dass auf gufi was ging, dann selbst probiert haben und nichts gefangen haben.
    Konsequenz: bei gemeinschaftsfischen ist ab jetzt das spinnfischen verboten.


    PURER fangneid...


    Und das mit dem echolot ist sowieso komisch, was hätte es denn für negative aspekte, wenn es weiterhin erlaubt wäre? Ich glaube es gibt keine, sondern das is auch nur der fangneid, dem hiermit folge geleistet wurde.


    Das sind sie sachen, die mich zum :evil: :evil: :evil: :evil: bringen!

    Sich zu melden verhält sich zu einfach drangenommen werden
    wie
    Von "Amts wegen" zu "auf Antrag"


    -Sprach der Rechtspfleger ;)

  • Hallo

    Zitat

    Das einzige was mich aufregt ist die Tatsache das man wirklich nicht viele Möglichkeiten besitzt um sich gegen solch ein Schwachsinn zu wehr zu setzen,ein handvoll Idioten,meint von der Natur und dem Hobby etwas verstehen zu wollen,das sind denn die jenigen die nie ne Angel in der Hand hatten und wenn Sie im Angelverein zu besuch sind,denn auch nur um Schwachsinn zu verbreiten,Skat zu spielen und ne Bier zu trinken.Von solchen Vollidioten kenne ich einige als ich noch im Verein aktiv war.Manchmal habe ich das Gefühl es sind keine Angler im Vorstand die etwas zu melden haben,sondern Naturschützer die kein Argument walten lassen,um dem Quatsch den Sie beschliessen, genügend entgegen zu kommen.


    Ich dachte immer ein Verein ist ein demokratisches Gemeinwesen?
    Ich war und bin mit einigen Regelungen in unserem Verein auch nicht einverstanden. Also bin ich dem Gewässerausschuss beigetreten um so Änderungen zB. beim Fischbesatz mit zu veranlassen. Das geht natürlich nicht per Hauruckaktion sondern erfordert manchmal Fingerspitzengefühl und Gedult. Manche alteingefahrenen Sachen lassen sich nur per Salamitaktik ändern. Unsinnige vereinsinterne Verbote kann man auch in der Jahreshauptversammlung zur Sprache bringen und gegebenfalls mit Stimmenmehrheit canceln. Es ist natürlich ein ganzes Stück Arbeit die Mitglieder zu überzeugen und gleicht manchmal einer Sisyphusarbeit, aber wie ich erlebt habe ist das durchaus machbar.


    Petri Reinhold

  • das mit dem demokratischen gemeinwesen ist auch so eine sache.
    Beispiel bootsangeln.
    der ausschuss wollte es nicht, also ab vor die generalversammlung.
    dort hat der ausschuss erstmal den antragsteller als vollidioten und vereinsschädling hingestellt. Der antragsteller hat dann seine durchaus plausiblen argumente vorgebracht und die contraargumente entkräftet.
    Es wurde abgestimmt und die mehrheit war dagegen, aber ich glaube kaum, dass es nur wegen den guten (und inzwischen entkräfteten) contraargumenten gelegen hat, sondern mehr am futterneid...

    Sich zu melden verhält sich zu einfach drangenommen werden
    wie
    Von "Amts wegen" zu "auf Antrag"


    -Sprach der Rechtspfleger ;)

  • Andal:
    Schön und gut, bin ich ja selber auch dafür, aber wie sieht es mit einem Baggersee ohne jeglichen Anschluss an andere Gewässer aus?
    Die Ems oder der Kanal werden weiterhin normal befischbar sein.

  • Hi leute,
    bei uns ist es auch nicht anders!!allerdings komme ich aus NRW!!!
    wir haben zum beispiel an einem unserer gewässer ein boilie verbot,
    "??zum schutz der wasserqualität"??
    Es darf aber weiterhin ohne Limit mit anderen ködern und Futermaterialien angefüttert werden!!!das ist ja wohl schon ein widerspruch in sich!!
    aber das ist nicht alles,wir haben echt verdammt viele verdammt unwichtige verbote!!!
    Und ich finde auch das es den anglern ohnehin schon ziemlich schwer geamcht wird in ruhe am wasser zu fischen,bei den ganzen gesetzen die es eh schon gibt, verstehe ich nicht warum wir es uns selber noch schwerer machen!!klar,ordnung muss sein,aber in vielen vereien wird mit den Verboten und Regeln etwas übertrieben!!!!


    Also weiterhin Petri Heil


    gruß pascal

  • das "Spin-Fisch-Verbot" bei Gemeinschaftsangeln kann ich unter bestimmten Aspekten durchaus nachvollziehen. So geschehen bei unserem "Königsangeln" letztes Jahr: man sitz brav an seinem Platz, die Ruten auf Grund, schön beigefüttert, die ersten Bläschen zeigen sich, dann macht es BLATSCH!, ungläubiges schauen, dann wieder BLATSCH!, wieder schauen, dann kommt so ein lieber Vereinskollege und "outet" sich als BLATSCHER. Der knallt nämlich seinen Blinker direkt neben den Futterplatz und stört sich nicht im geringsten daran, dass da jemand sitz, dass ihn da jemand zunächst höflich darauf aufmerksam macht - sondern macht dann einfach weiter. Da kriegt man(n) dann einfach zuviel und ist geneigt, ein solches Verbot anzuregen. Deshalb ist es bei uns an den Angelnweihern verboten mit der Spin-Rute zu handieren - und wenn sich eben solche Beschwerden häufen, wird dieses Verbot halt einfach auf die Gemeinschaftsfischen ausgedehnt. Und da gibts dann eben auch nichts zu meckern.
    Die Diskussion, dass Gastfischer weniger Rechte haben als Vereinsmitglieder hatten wir schon mal. Da hab ich den Standpunkt, dass das auch gut so ist. Ich bin das ganze Jahr da, ich leiste Stunden ohne Ende und ich will auch nach meinen 2 Wochen Urlaub noch was vom Wasser haben - deshalb hab ich eben auch mehr Rechte. Und der Tourismus ist wahrlich nicht von gewissen Einschränkungen an den Gewässern abhängig.

  • Nachtrag:
    Nichts desto Trotz muss ich zugeben, dass einige Verbote überflüssig und teils sogar bescheuert sind. Sicherlich gibt es welche, die wegen dem oft zitierten "Futterneid" verhängt werden. Es gibt aber eben auch welche, die wegen der Unvernunft von einigen Gruppierungen erfolgen. Nach meiner Erfahrung halten sich aber beide Verbotsgrundlagen die Waage.
    Bei uns ist man da, so denke ich, auf einem guten Weg. Die Verbote werden in Gebote gemindert, verstößt der einzelne dagegen oder weitet er diese "unvernünftiger Weise" aus, kriegt er für min. 6 Monate die Karte "gezwickt". Häufen sie solche Ausweitungen (d.h. tun dies mehrer in einem bestimmten Zeitraum) kommt es wieder zum Verbot.

  • Das Problem ist halt immer, das sinnvolle Verbote, wie z.B. eine zeitliche Fangbeschränkung einer gewissen Fischart durch sinnlose Verbote untergehen.
    Mal so aus unserem Vereinsleben ein absolut sinnloses Verbote:


    In der GWO steht, ein Vereinsmitglied darf pro Angeltag nicht mehr als 300 gramm Anfüttern.


    Das kann man evtl noch mit Gewässerbe- bzw entlastung vertreten.


    Bei allerdings 14-16 "Gemeinschaftsfischen" im Jahr sind Anfüttermengen
    von 3000 - 5000 Gramm pro Angler erlaubt.


    Diese finden auch an flachen, stehenden Gewässern statt mit einer Beteiligung von ca. 50 Leuten.



    Faireshalber muß man aber auch sagen, das viele Verbote von einigen wenigen Anglern herausgefordert werden.

  • Mein Tipp dazu:


    Sprecht die Verantwortlichen unter vier Augen, in aller Ruhe und Sachlichkeit darauf an, lasst Euch die Hintergründe und Anlässe erklären. Zeigt Kooperationsbereitschaft. Dieses Verahren ist wesentlich harmonischer und konsensfähiger, als bei einer Vereinsversammlung den Vorstand vor angetretener Mannschaft anzugehen.


    Ich kann Euch aus meiner eigenen Erfahrung als Vereinsvorstand (Dartclub mit immerhin über 600 Mitgliedern) sagen, dass man da automatisch recht gereizt und blockierend reagiert, ganz im Gegensatz zu einem konstruktiven Gespräch!

  • Zitat von snoek

    Die Verbote werden in Gebote gemindert, verstößt der einzelne dagegen oder weitet er diese "unvernünftiger Weise" aus, kriegt er für min. 6 Monate die Karte "gezwickt".


    Aufgrund der Missachtung eines "Gebots" eine einschneidende Beschränkung in die Rechte
    des Mitgliedes zu veranlassen ist meines Erachtens vereinsrechtlich äusserst bedenklich
    und würde eine gerichtliche Prüfung wohl nicht überstehen ... :-S


    Gruß,
    Peter

  • Peter, dem ist eben nicht so. Siehe "Rechtsfahrgebot" - notorische Linksfahrer können eben auch mit einem Ordnungsgeld / Bußgeld behaftet werden, wenn Sie sich nicht an ein solches halten. Und das hat ja wohl rechtlich bestand!?

  • Zitat von fonG!

    zieht den bayern die lederhosen aus... lederhosen aus... lederhosen aus :D:D:D:D


    Ich sollte diesen Beitrag eigentlich löschen, da er absolut nichts mit dem Thema an sich zu tun hat ....


    ... aber ich lasse ihn jetzt mal einfach drin um ihn somit richtig wirken zu lassen 8)


    Wir sind stolz auf Dich fonG - gutes Kind - hattu fein gemacht :p


    Gruß,
    Peter

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