in holland ist es auch so.die haben dort aber noch erheblichere gesetzte!!!
der hecht ist vom 1.10 - 31.1 zu befischen und danach ist bis zum 1.10 der kunstköder ganz dicht!!!
das selbe haben die auch mit naturködern und so es gibt im sommer glaube ich eine zeit von ca.1-2 monaten wo man nicht mit made,wurm etc fischen darf.
mit den naturködern finde ich zu viel aber so mit den kunstköder finde ich klasse.der hecht kann in ruhe seine hochzeit und so feiern sich schön vermehren und im winter kann ich ihm nachstellen. =) natürlich nix für angler die die kälte meiden =)
cu Sebastian
Hecht Schonzeit und Spinnangeln
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- Sebastian1985
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Haubentaucher hat geschrieben:Hallo wm66
ich komme aus dem südwestlichen Brandenburg. Und ich glaube du irrst dich, denn weder im Fischereigesetz steht so etwas noch in der LAV-Gewässerordnung!
Falls jedoch jemand einen entsprechenden Gesetzes Text für BRB kennt oder mir sagen kann wo es steht, lasse ich mich da gerne belehren. Nur bisher habe ich das zwar immer wieder gehört und ich weiß das es früher so war, aber heute scheint mir das nicht mehr so zu sein!
Haubentaucher
Hast Recht!!!, habe gerade beim Landesanglerverband geschmökert. Es ist nicht mehr wie früher (SCHADE). Du kannst jetzt also "immer" mit Kunstköder angeln.
Ich habe jedenfalls nichts Besseres finden können.
Man sollte jetzt zur Zeit aber ein Gewässer mit Kunstköder befischen, in dem auch Zander vorkommen. Sonst wird es schwer zu erklären sein

Aktuellen Schonzeiten habe ich mir auch gleich mal ausgedruckt, zum Mitnehmen. Dann hat mans auch Schwarz auf Weiß bei einer Kontrolle

Wir wollen keine Jasager erziehen,
:"Aber Nein...Nein!"
riefen sie alle!
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hab grad die LFO für NRW durchgelesen, demnach heisst schonzeit nur, dass der geschützte fisch dem gewässer nicht entnommen werden darf!
vom "nichtbefischen" geschützter arten ist dort nicht die rede!
kann mir aber gar nicht so richtig vorstellen, dass eine deutsche behörde auf das gesunde menschenverständnis seiner mitbürger setzt?!
da ist es gar nicht verkehrt, dass letztendlich der fischereiberechtigte dem fischereiausübungsberechtigten vorschreibt, was am gewässer geht und vorallem was nicht geht!
*sonnenkind
vom "nichtbefischen" geschützter arten ist dort nicht die rede!
§ 4 (1)
Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten sind, wenn sie während der Schonzeiten oder vor Erreichen der Mindestmaße lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen.
kann mir aber gar nicht so richtig vorstellen, dass eine deutsche behörde auf das gesunde menschenverständnis seiner mitbürger setzt?!
da ist es gar nicht verkehrt, dass letztendlich der fischereiberechtigte dem fischereiausübungsberechtigten vorschreibt, was am gewässer geht und vorallem was nicht geht!
*sonnenkind
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~~~~~~~~~ petri geil ~~~~~~~~~~~~
=> http://www.anglerfreunde-nord.de/ <=
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Immer diese Erbsenzählerei, was die Gesetze angeht. Ist echt ne Katastrophe, es würde mich nicht wundern, wenn es unter Anglern viele Anwälte gäbe, da diese das eh schon beruflich machen. Wie jedes mal zeigt es sich, daß eine bundeseinheitliche, einfachere Regelung dringend erforderlich ist, damit man sich nicht im Gesetzesdschungel von 16 Bundesländern verläuft.
Bei uns am Vereinsweiher (Rheinland-Pfalz) haben Hecht und Zander gemeinsame Schonzeit. In dieser Zeit ist jegliches Angeln mit Kunstködern, Köfis und Fischfetzen verboten. Ich weiß allerdings nicht, ob das im ganzen Land gesetzlich so geregelt ist oder nur vereinsintern. Aber so sollte es eigentlich überall sein, weil man den Fang geschonter Fische der jeweils anderen Art bei dieser Angelmethode nicht vermeiden kann.
Im Fluß (Saarland) bzw. im entsprechenden Verein besteht eine solche Regelung nicht. Da könnte man sich also durch die "Schonzeit" schummeln. Ein Bekannter von mir hat das auch mal gemacht: Während einer Kontrolle gab er an, mit seinen Köfis auf Welse zu angeln, und bekam damit keine Probleme. So etwas sollte in ganz Deutschland nicht möglich sein!
Bei uns am Vereinsweiher (Rheinland-Pfalz) haben Hecht und Zander gemeinsame Schonzeit. In dieser Zeit ist jegliches Angeln mit Kunstködern, Köfis und Fischfetzen verboten. Ich weiß allerdings nicht, ob das im ganzen Land gesetzlich so geregelt ist oder nur vereinsintern. Aber so sollte es eigentlich überall sein, weil man den Fang geschonter Fische der jeweils anderen Art bei dieser Angelmethode nicht vermeiden kann.
Im Fluß (Saarland) bzw. im entsprechenden Verein besteht eine solche Regelung nicht. Da könnte man sich also durch die "Schonzeit" schummeln. Ein Bekannter von mir hat das auch mal gemacht: Während einer Kontrolle gab er an, mit seinen Köfis auf Welse zu angeln, und bekam damit keine Probleme. So etwas sollte in ganz Deutschland nicht möglich sein!
- esox_lucius
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