Beiträge von Hannes20


    ich kann peter zu seinen stellungsnahmen nur beipflichten! es waren schon auf den ersten seiten kritische stimmen die zum nachdenken geraten haben! der ältere und offenbar schon recht senile schwede hätte einfach den sachverhalt und die hintergründe erklären können. doch anstatt dies zu tun, hat er lieber auf den forumusern herumgehackt und das ganze feuer für die plänkelei noch geschürt.


    doch nichts desto trotz:


    Zitat von Fischfreund2005

    Das ist das, was ich die ganze Zeit vermitteln will :idea:


    Auch wenn es ein "Hegefischen" oder sonst was war, ist das kein Grund einen Fisch mit irgenwelchen Gerätschaften zu foltern oder zu durchbohren :?


    Da wir nun wissen, wer dieser Schwede wirklich ist, sind seine angeblichen Argumente mit ihm verschwunden...


    diese 2 beiträge treffen den nagel auf den punkt! es handelt sich noch immer um lebewesen - ganz egal welche hintergründe vorliegen - und auch lebewesen haben einen respektvollen umgang verdient - und ein lebender hecht aufzuspießen ist ehrlich gesagt eine große sauerei! gerade solche fotos und homepages sind der grund, warum wir angler oft in verruf kommen und uns in der öffentlichkeit teilweise ein sehr schlechter ruf zukommt!


    den hut können wir vor allem von solchen jugendliche wie hechtfänger, pikehunter oder fischfreund, die eine solch gute einstellung zu diesen lebewesen haben - das ist ein sehr gutes anzeichen von vernunft - und genau über die scheint der ach so beliebte herr hoss nicht zu verfügen! von einem mann in seinem alter, hätte ich mir durchaus reifere und besser durchdachte antworten erwartet - aber man lernt ja nie aus.


    gruß hannes

    Hallo zusammen!
    Ich möchte euch mal Fragen, ob ihr schonmal das Freiangelrecht in der Schweiz ausgeübt habt! Vielleicht könnt ihr ja auch eure Erfahrungen posten. (Wurdet ihr mal kontrolliert? etc...) ;)


    Zur Info, habe ich euch mal den Artikel "Fischen ohne Patent" angehängt.


    Gruss Hannes


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    Fischen ohne Patent

    Quelle Fischerweb.ch


    Die günstigste Möglichkeit für den Jungfischer, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und seine ersten Fische zu fangen ist das Freiangelrecht, welches traditionell an vielen Schweizer Seen gilt.


    Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für das Fischen an Gewässern, die dem Freiangelrecht unterstehen. Hingegen ist die Auswahl der erlaubten Geräte klar eingeschränkt. Im folgenden stellen wir die allgemein verbreiteten Bedingungen vor; entscheidende Ausnahmen werden bei der Vorstellung der jeweiligen Freiangelgewässer erwähnt. Generell ist pro Person eine Rute mit einem Einzelhaken, in den Bestimmungen etwa auch Anbisstelle genannt, gestattet. An diesem Einzelhaken dürfen nur natürliche Köder, beispielsweise Würmer, Maden, Brot, Teig, Mais, Kartoffeln, Kirschen usw., angeboten werden. Ausdrücklich nicht erlaubt sind dagegen lebende oder tote Fische und Teile davon. Der beköderte Haken muss unterhalb eines fest auf die Schnur montierten Zapfens befestigt sein. Kunstköder und Fischimitationen wie Löffel, Spinner oder Wobbler sind nicht erlaubt. Üblicherweise ist das freie Fischen auf das Ufer beschränkt. Auch der Einsatz von Köderfischreusen und Senknetzen ist patentpflichtig.


    Typische Freiangelgewässer sind die grossen Seen der Voralpen und des Mittellands. Allgemein frei befischbare Fliessgewässer gibt es in der Schweiz nicht. Wir stellen eine Auswahl der wichtigsten Schweizer Seen mit Freiangelrecht vor.


    Ostschweiz
    Im Kanton Thurgau gilt das Freiangelrecht für den Bodensee und den Untersee. In diesen riesigen Gewässern lässt sich mit der erlaubten Methode eine Vielfalt von Fischen fangen, vom Egli über Brachsmen, Schleien, Karpfen bis zu Aalen und sogar Regenbogen- und Seeforellen.


    Im Kanton St.Gallen darf ebenfalls frei am Bodensee gefischt werden. Mit Walensee und dem St. Galler Teil des Zürichsees sind weitere interessante Gewässer befischbar. Der Kanton St. Gallen gestattet unter Freiangelrecht auch das Grundfischen und den Laufzapfen. Eine weitere Möglichkeit für Jungfischer bis zum 16. Altersjahr ist das Befischen der «Haben» (befestigte Einbuchtungen) im Linthkanal.


    Der Glarner Teil des Walensees ist ebenfalls frei befischbar. Im Kanton Glarus ist der Klöntalersee besonders jugendfreundlich. Neben dem Grund- und Zapfenfischen ist hier auch das Fliegenfischen patentfrei. 12- bis 18-Jährige in Begleitung eines Patentinhabers dürfen patentfrei sogar vom Boot, mit Elritze und Hegene fischen. Im Kanton Glarus gilt ein Widerhakenverbot.
    Im Kanton Zürich besteht nicht nur ein erweitertes Freiangelrecht, Grundfischen und Laufzapfen sind erlaubt, für den Zürichsee, auch die fischereilich attraktiven Kleinseen Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee sind darin eingeschlossen und bieten in Stadtnähe vielfältige Angelmöglichkeiten.


    Zentralschweiz
    Ein grosses Freiangelangebot erwartet den Jungfischer in der seereichen Innerschweiz. Der Kanton Schwyz ermöglicht patentfreies Fischen an den kantonalen Ufern von Zürichsee, Lauerzersee, Zugersee und Vierwaldstättersee. Der riesige Vierwaldstättersee ist auf seiner gesamten Uferlänge für Freiangler offen, dabei dürfen allerdings nur öffentliche Uferbereiche befischt werden. Im Kanton Uri ist auch das Grundfischen patentfrei, beispielsweise auf die zahlreichen Trüschen im tiefen, landschaftlich spektakulären Urnersee. Auch der kleine Seelisberger See darf frei befischt werden. Im Kanton Obwalden sind der Lungern-, Sarner- und Alpnachersee vom 1. April bis am 15. Oktober offen für die Freiangelei, auch hier ist das Grundfischen ohne Zapfen zusätzlich gestattet.


    Im Kanton Zug schliesslich dürfen Jungfischer ihre Naturköder mit und ohne Zapfen gebührenfrei im Zugersee auswerfen, allerdings mit Einschränkungen durch Privatrechte am Westufer. Im landschaftlich schönen Ägerisee ist das Fischen frei für Kinder bis zum 9. Altersjahr.


    Mittelland und Bern
    Einfache Freiangelrechte bieten die fischreichen Gewässer Hallwilersee und Sempachersee.
    Im Kanton Freiburg geniessen Jungfischer vorteilhafte Bedingungen: Im Murtensee gilt das Freiangelrecht auch für das Fischen vom Boot, Kinder unter 14 Jahren dürfen zudem in Begleitung eines Patentinhabers mit der Hegene (Gambe) fischen. Jungfischer unter 16 Jahren fischen auch kostenlos am Greyerzer- und Schiffenensee, wo auf Wurm sogar Zander gefangen werden können. Die Freiburger Saison dauert vom ersten Sonntag im März bis zum ersten Sonntag im Oktober.


    Der gewässerreiche Kanton Bern hat Jungfischern viel zu bieten. An Brienzer -, Thuner- und Bielersee gilt das Freiangelrecht. Die Palette der Fischarten reicht hier von der Seeforelle über Egli und diverse Weissfische bis zu Zander, Aal und Wels im Bielersee, die alle mit dem Wurm gefangen werden können.


    Westschweiz
    Am gesamten Schweizer Ufer des Genfersees, von der Rhonemündung im Wallis bis hinunter nach Genf gilt Freiangelrecht. Im Kanton Genf dürfen Kinder unter 12 Jahren auch Genf gilt Freiangelrecht. Im Kanton Genf dürfen Kinder unter 12 Jahren auch mit Grundrute und der Hegene fischen. Im Kanton Waadt gilt dieselbe Regelung sogar bis zum Alter von 14 Jahren. Hinzu kommt das Freiangelrecht am Lac de Joux und am Murtensee. Auch an den weitläufigen Ufern des Neuenburgersees gilt Freiangelrecht. Bis zu drei Ruten mit festem Zapfen dürfen pro Person verwendet werden.


    Tessin und Graubünden
    Vom Ufer aus am Lago di Lugano und Lago Maggiore (Luganersee und Langensee) Jugendliche unter 16 Jahren dürfen hier mit 2 Angelruten gratis fischen.


    Gesetzestreue
    Obwohl man keinen Fuss in eine Amtsstube setzen muss, um an Freiangelgewässern zu fischen, ist man verpflichtet, sich über alle Gesetzesbestimmungen wie Schonmasse und Schonzeiten von Fischen, zu informieren und sie einzuhalten. Es gilt der Rechtsgrundsatz:


    «Nicht wissen schützt nicht vor Strafe.»
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    Zitat von Zanderschreck

    Öhm Hannes, Du weißt aber schon das wir hier vom Forellenpuff reden, oder ?


    oh oh ... also im puff ist das ganze natürlich anders ... da werden ja sowieso nur maßige forellen in die teiche besetzt ...


    in diesem falle: ASCHE AUF MEIN HAUPT ;)


    Pikehunter: das mit der aufmerksamkeit stimmt schon. nur: wieviele angler haben (wenn sie mit der pose auf forellen fischen) die rute ununterbrochen in der hand?!? --> die wenigstens! denn die rute liegt da meistens am boden, oder ist auf nem rutenhalter angebracht. forellen beißen oft so überraschend, dass der griff zur rute dann meistens zu spät kommt ... :arrow: der köder ist dann viell. schon geschluckt



    Zitat von McEsterer

    Warum wird da eigentlich ein Unterschied gemacht ob die Forellen in einem Besatzteich sind und nicht geschützt oder woanders und dann doch geschützt. Ich finde egal worin die Fische sind das Schonzeit und Schonmaß eingehalten werden sollten.


    also die schonmaße sind ja dafür geschaffen, dass der fisch mindestens einmal in seinem leben ablaichen kann. die schonzeit wird vom ersten bekannten bis zum letzten bekannten laichtermin angesetzt.


    in sogenannten "forellenpuffs" werden sowieso nur zuchtfische eingesetzt - und bei den zuchtfischen gibt es heutzutage fast sowieso nur noch weibchen (das erreichen die züchter in dem sie die befruchteten eier mit wärme oder druck behandeln). deshalb ist eine schonzeit im forellenpuff (wo es ja sowieso fast nur weibchen gibt ) wirklich unsinnig. bei uns in österreich (vlgb) ist es zudem so, dass fischzuchtanlagen und angelteiche (das sind also die puffs) nicht in die fischereireviere eingeteilt werden, und deshalb auch nicht der fischereiverordnung unterliegen - die haben quasi sonderstatus.


    auszug aus unserem gesetz:


    §13 Abs. 2) Schonzeiten und Mindesmaße gemäß § 14 finden keine Anwendung.


    gruß hannes[/quote]

    Zitat von Zanderschreck

    Warum denn das ?
    Aber 8-16 beid er Fliege ist okay ?
    Sorry, verstehe ich jetzt nicht ganz.


    beim fliegenfischen sitzt der haken fast ausschließlich in der vorderen mundpartie ... deshalb gilt hier ein sehr kleiner haken als ok.



    ein einzelhaken mit gr. 6-8 wird mit allergrößter wahrscheinlichkeit geschluckt! das problem sind hier vor allem die jungfische: die verbeissen sich in alles und schaffen es sogar einen drillingshaken eines spinners (gr. 2 mepps) komplett im maul aufzunehmen.


    und wenn die jetzt einen 6er oder 8er schlucken, bleibt halt nichts anders übrig, als das vorfach so nahe am maul abzuschneiden wie nur möglich --> nur: das sollte nach möglichkeit vermieden werden. und genau deshalb werden kleine hakengrößen empfohlen (als 1/0 bis 2 ... ein 4er ist so grad noch ok)


    ich persönlich finds halt schade, wenn eine wunderschöne untermaßige bach- oder regenbogenforelle eingehen muss, nur weil mit den falschen haken geangelt wurde ... ;)


    gruß hannes

    Zitat von Zanderschreck

    Hakengröße zwischen 6 und 8, als KöFis nutzte ich Moderlieschen.



    das gezielte angeln auf forellen mit hakengröße zw. 6 und 8 ist mit sicherheit nicht mehr waidgerecht - sorry!


    empfohlene hakengröße bei regen- als auch bachforelle ist mit einzelhaken 1/0 bis 2! Drillinge 5 bis 7 und kunstfiliegen 8 bis 16!!!


    ein 6er oder gar 8er sind meiner meinung nach verantwortungslos!


    gruß hannes

    Zitat von Flob

    Ich bestelle bei Askari und Hiki. Generell kann man nicht sagen, wer billiger ist. Mal der eine mal der andere. Was ich bemerkt habe, ist, dass Askari beim Zubehör (Wirbel, Haken, Kunstköder...) meistens etwas billiger ist!


    Gruß Flo


    also bei ruten und rollen ist der hiki schon deutlich billiger als der händler um die ecke ...


    aber bei kleinteilen (spinner, haken, wirbel, blei, ...) kannst du ruhig zum einzelhändler gehen --> ist billiger bis gleich teuer wie beim hiki, nur bezahlst du kein porto!


    gruß hannes

    Zitat von mikesch

    Eventuell hättest du dir den ganzen Aufwand sparen können, wenn du mit Rute 1 den gleichen Weg wie mit Rute 2 gegangen wärst.


    das hab ich zuerst natürlich auch probiert! hat aber nicht funktioniert! darum die umständliche rettungsaktion.

    ich hatte heuer mal einen doofen hänger am baggersee! ein gummifisch mit jigkopf hat sich irgendwie verfangen! die üblichen methoden (wie z.b. von molenangler erwähnt) haben nichts gebracht!


    der hänger war in etwa dort im wasser, wo am land die feuerstelle ist:


    zur erklärung:
    rute 1: rute mit gummifisch und dem hänger
    rute 2: 2te spinnrute die ich als ersatz dabei hatte:


    die rute mit dem hänger (rute 1) habe ich ganz angezogen und in so eine position gebracht, dass die rutenspitze senkrecht in den himmel gezeigt hat.


    der silch verlief nun wie eine seilbahn stark abfallend ins wasser (also eine große schräge). dann hab ich an meiner 2ten spinnrute (die ohne hänger --> also rute 2)das vorfach abgemacht und den wirbel am silch der rute 1 festgemacht! hinter den eingeklipsten wirbel habe ich auf der schnur der rute 1 ein katharinenblei angebracht und bei der rute 2 den rollenbügel geöffnet.


    durch die schräge des silchs der rute 1 ist das blei so bis zu meinem hängenden gufi hinabgeglitten und hat vor sich den wirbel der rute 2 mittransportiert!


    dann hab ich die rute 1 wieder hingelegt und dort die bremse auf die niedrigste stufe eingestellt und bin mit der rute 2 in der hand, von der feuerstelle aus gesehen nach rechts marschiert (ca. 50 m)
    hier nochmal das bild
    http://free.pages.at/sfgs/revier/see/klein/a/43.jpg


    dort musste ich dann nur noch einkurbeln und hatte den gufi wieder ...
    der rest ist dann einfach!


    gruß hannes
    [/url]

    da unser baggersee trinkwasserqualität hat, kommen bei uns elritzen in massen vor!


    an einem fluss in der nähe ist mir beim diesjährigen hochwasser eine 17cm große groppe zwischen die beine gespült worden (hat noch gelebt - war aber offensichtlich vom schleudergang im bachbett beduselt) ...


    offensichtlich gibt es sie also doch noch ... die größeren groppen ...


    gruß hannes

    die frage bezüglich der anzahl der bafo's die du einsetzen kannst, kann unmöglich pauschal beantwortet werden.


    die bachforelle ist sehr standorttreu. für jeden unterschlupf --> eine forelle!


    es ist also sinnlos für z.b. 10 potentielle standorte/unterschlupfs 20 bafo's einzusetzen. die 10 forellen die du zuviel einsetzt werden mit sicherheit abwandern.


    weitere sachen die zum beachten sind:


    - wie verhält sich die wassertemperatur über das jahr?
    - wie stehts mit der wasserqualität?
    - woher kommt das wasser? (grundwasser, quellwasser, entwässerungs-wasser???)



    wobei ich schon sagen muss, dass 15-30 cm schon recht wenig sind! wenn du dann wirklich 30er oder 40er bafos einsetzt, brauchen die schon gute verstecke um nicht vogelfutter zu werden!


    gruß hannes

    Zitat von frank pollmer

    Mann Tobbes, Du bist ja schon ein Kapaun.


    Also ich bin auch für die "schwarzen Büsse" und ziehe die Fußhupe, ähm den Angelköter zurück.


    als mich vor 1er stunde auf der schweizer autobahn 2 schwarze und voll getarnte bmw-erlkönige (kombi) überholt haben, musste ich sofort an die schwarzen büsse denken ... nun sind es halt kombis und auf dem weg zu tobbes ... :badgrin:

    Zitat von thomas1989

    Könnt ihr mir vielleicht gute Spiromodelle empfehlen???


    Ps.: wie lang ist denn meistens euer Vorfach bei dieser Methode??


    Gruß Thomas


    ich nehme meistens die von balzer


    hab damit nur gute erfahrungen gemacht!


    gruß hannes

    Zitat von Zanderschreck

    Ich gehe rauf bis zu 4 Metern Vorfach, kommt drauf an wie vorsichtig die kleinen Räuber heute mal wieder sind :) .


    wie machst du das beim auswerfen mit 4m vorfach??? legst du den zu langen teil des vorfachs einfach auf den boden und wirfst dann aus???
    bleibt der haken dann nicht oft im gras etc. hängen???