Zitat von outlaw
Warum streitest du das an wenn du das auch so siehst? DU SAGST DOCH SELBST du musst dem Kind einen anderen Namen geben, Fakt ist nämlich wenn du in Deutschland sagst du gehst angeln und möchtest aber von vornherein alle Fische zurücksetzen (-> reines C&R Angeln), dann kannst du angezeigt und bestraft werden, wie leider bereits geschehen!!!
Da hätte ich gerne Belege für.
Wenn ich sage ich will die Bank ausrauben kann ich ja auch nicht für Bankraub bestraft werden bevor ich es gemacht habe. Von daher kann ich das nicht glauben.
Und das C&R verboten ist ist eben auch falsch. Es gibt kein Gesetz das C&R verbietet, es gibt nur das Tierschutzgesetz das Schmerz und Streß zufügen ohne triftigem Grund verbietet. Demgegenüber stehen dann Forschungsergebnisse das Fische keinen Schmerz empfinden, die Tatsache das man den triftigem Grund auch nicht fest definiert hat, ect. Es ist halt immer eine Sache wie man argumentiert und interpretiert.
Und die Aussage ich will einen Fisch fangen den es da nicht gibt, das ist doch auch nichts anderes als von vornherein zu sagen ich will alle Fische zurücksetzen. Aber ich kann auch sagen ich gehe Fischen und mache C&R bei (füge beliebige Fische ein) weil ich die nicht sinnvoll verwerten kann. Wie gesagt C&R ist nicht verboten, nur einem Fisch Schmerz und Streß zufügen ohne triftigem Grund ist verboten. Das einige Gerichte evt. in Einzelfällen das zurücksetzen eines maßigen Fisches als das interpretiert haben, ist eben eine Einzelfallentscheidung.
Zitat
Dieses reine C&R ist also niemals vorgeschrieben, sondern nur das zurücksetzen von einzelnen nicht verwertbaren Fischen!
Sieh es wie Du willst, aber wenn er die in seinen Augen sinnvoll verwerten könnte, dann würde er es vermutlich tun und nicht C&R machen. Wer gerne Karpfen isst wird die nicht im Laden kaufen und den gefangenen zurücksetzen. Du kannst also sagen dass das Catch nicht erlaubt ist wenn Du keinen triftigen Grund fürs Fischen hast, das Release ist aber dann automatisch vorgeschrieben. 
Zitat von GrundelMax
@ Graubarsch,
wird dir von Leuten, wie der PETA, Staatsanwalt Hermann Drosse und Horst Stolzenburg ehemaliges Mitglied im VDSF wiedersprochen.
[...]
Die Staatsanwaltschaft und Peta argumentiert so, schon der Drill bis zur Erschöpfung stellt eine Tierquälerei dar.
Wird der Fisch anschließent getötet und dem Vertehr zugefügt ist das gesetzlich erlaubt, auch das Hältern über längere Zeit ist Tierquälerei.
Die EU wird auch in Sachen Boilies eine Verordnung und Ausführung in den nächsten Jahren beschließen!
Petri Heil GrundelMax
Alles anzeigen
Zum ersten Teil,das ist Blödsinn. Der Drosse ist schon lange nicht mehr am Leben, der kann nicht widersprechen.
Und die Staatsanwaltschaft stimmt sicher auch nicht, das sind eher einzelne und wenn Du schon sagst sie argumentieren, dann sagt es auch gleich die Richter sahen es anders. 
Und das Hältern über längere Zeit Tierquälerei ist stimmt so auch nicht. Da ändert sich nicht. Es muss eben immer noch der triftige Grund da sein, und dann ist die Dauer meines Wissens nach nirgends begrenzt. Warum auch, je länger um so weniger Streß haben Forschungen ergeben.
Und die Boile Geschichte, na das glaube ich erst wenn die durch ist. Die EU, das sind Länder in denen das Angeln einen zu hohen Stellenwert hat als das es so einfach passieren wird.