Beiträge von reverend

    prof.goldfisch:
    Lies dir aber vorher die Gewässerregeln in deinem Erlaubnisschein gut durch. An vielen Gewässern dürfen nämlich aus Gründen der Gewässerhygiene keine Köderfische verwendet werden, die nicht aus diesem Gewässer entnommen wurden.


    Gilt an deinem Gewässer ein solches Verbot nicht, dann versuch es mit einer (halben) Makrele oder einem Hering.
    Tintenfische aus dem TK-Regal im Supermarkt wären auch noch eine sehr geruchsintensive Möglichkeit.

    Zitat von Forellenberti

    Hallo Angelfreaks,


    zwischen Weihnachten und Neujahr bin ich zu meinem Freund nach Bayern zum Angeln auf Hecht Zander und Barsch eingeladen.


    Dann wünsche ich euch aber ein eisfreies Gewässer.
    Hier in Oberbayern sind die Seen zu dieser Zeit meist zugefroren.


    Zitat

    Nun zu meiner Frage: Habt Ihr ein Paar Tipps für mich, wie ich das Werfen üben kann, auch wenn ich keine Möglichkeit habe an ein Gewässer zu kommen? Da ich noch zur Anfängerriege zähle, wollte ich das ganze davor ein wenig üben.


    Gruß Forellenberti


    Warum übst du das Spinnfischen nicht einfach an deinem Hausgewässer?
    Von der Technik ist es überall ja dasselbe.
    Und wenn du bei dir zuhause an kein Gewässer kommst:
    Montiere doch einfach von einem Blinker den Drilling ab und gehe mit der üblichen Montage (Hauptschnur - Wirbel - 50-60cm Stahlvorfach - Wirbel - Blinker ohne Drilling) auf die grüne Wiese.
    Nach ein paar Würfen bekommst du das Gespür für die Aktion deiner Rute.
    Nun kannst du Zielwerfen üben:
    Leg einen Hula-Hoop-Reifen irgendwo in die Wiese, und versuche, mit dem hakenlosen Köder hineinzutreffen.

    Zunächst einmal tust du nichts Ungesetzliches, wenn du an Sonn - und gesetzlichen Feiertagen angeln gehst.


    Und einen gläubigen Menschen, dessen Feiertagsruhe allerdings gesetzlich geschützt ist (Rasenmähen, Arbeiten mit Presslufthämmern und dergleichen solltest du also an Sonn - und Feiertagen in der Nähe von Nachbarn unterlassen), wirst du in seiner Feiertagsruhe nicht behelligen, wenn du dich ans Wasser aufmachst, während er in der Kirche sitzt.


    Das ist die eine, rein weltlich-gesetzliche Seite.


    Die andere Seite hängt davon ab, als was du dich selber bezeichnest:
    Als Nichtglaubenden, für den der besagte Tag kein Feiertag ist? - Oder als Christen? Als praktizierenden Anhänger einer anderen Religion?


    Im letzteren Fall wird sich die Frage wohl nicht stellen, was an den Feiertagen deiner Konfession/ Religion "üblich" ist. Denn die Feiertagsgepflogenheiten des Christentums (oder Judentums oder des Islams oder eben deiner Religion) sind dir dann vertraut, weil du sie selber praktizierst.
    Das heißt im Klartext: Die Alternative Gottesdienst oder Angeln stellt sich nicht. Denn es kann nur eins für dich seine Zeit haben.
    Nach dem Gottesdienst hat dann möglicherweise auch das Angeln seine Zeit. (Nachdem du also an Allerheiligen / Allerseelen den Gottesdienst und die Gräber deiner Angehörigen besucht hast, kannst du auch später angeln gehen.)
    Und dann wirst du dich einfühlen können, was den praktizierenden Anhängern einer anderen Religion ihre Feiertage bedeuten und sie in ihrer Feiertagsruhe stören könnte.


    Die Zeiten sind ja Gott sei Dank vorbei, in denen vorgebliche Christen der einen den Christen der anderen Konfession durch Missachtung ihrer je spezifischen Feiertage ihre Ablehnung kundtaten:
    Im evangelischen Oberfranken brachten die lutherischen Bauern oft der katholischen Minderheit ihre Verachtung auf drastische Weise zum Ausdruck, indem sie während der Frohnleichnamsprozession Gülle auf ihre Äcker ausbrachten.
    Umgekehrt wurden in der überwiegend katholischen Oberpfalz am Reformationstag oder am Buß - und Bettag besonders lärmende Feste abgehalten, um die lutherische Minderheit in ihrer Feiertagsruhe zu stören.
    Die Heuchelei dabei wurde dann allerdings dadurch offenkundig, dass am Buß - und Bettag die Oberfranken in die Oberpfalz zum Einkaufen fuhren (weil dort ja die Geschäfte offen hatten), und umgekehrt die Oberpfälzer am Frohnleichnam oder Allerheiligen in Oberfranken einkaufen gingen.


    Als Pfarrer einer kleinen evangelischen Minderheit in der katholisch geprägten oberbayerischen Diaspora bin ich froh darüber, dass wir mittlerweile soweit sind, unsere Feiertage allesamt gemeinsam zu begehen - gerade weil in den meisten Familien die Konfessionsgrenze durchs Ehebett geht.
    Ich bin vorhin gerade vom Gräberumgang gekommen, bei dem ich mit dem katholischen Kollegen mitgegangen bin. Schließlich stehen an den Gräbern katholischer Verstorbener auch evangelische Angehörige und umgekehrt.
    Also: Obwohl das Allerseelengedenken kein evangelischer Feiertag ist, war ich heute nicht Angeln, sondern habe es mitvollzogen (auch wenn das Totengedenken in der evangelischen Kirche am Ewigkeits- bzw. Totensonntag erfolgt).


    Allerheiligen hingegen ist übrigens auch ein evangelischer Feiertag - zumindest für Lutheraner, die ja nach Confessio Augustana, Artikel 21,
    "der Heiligen gedenken, damit wir unsern Glauben stärken, wenn wir sehen, wie ihnen Gnade widerfahren ist". Es wird auch in den Agenden der VELKD (=Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland) ein eigener Kasus für den "Gedenktag der Heiligen" vorgesehen. Nur wissen das viele Lutheraner nicht mehr.


    Langer Rede - kurzer Sinn:
    Wer sich einer christlichen Kirche oder dem Judentum zugehörig fühlt, für den / die hat auch das dritte Gebot seine Gültigkeit: "Du sollst den Feiertag heiligen".
    Und für den / die gebietet sich gegenüber praktizierenden Anhänger anderer Religionen auch ein gewisser Respekt vor deren Feiertagen.


    Ob und wie "üblicherweise" dieser Respekt erwiesen wird, dafür gibt es allerdings keine Gesetzlichkeiten. Das entscheidet sich von Fall zu Fall.


    Und das Angelngehen schließt es keineswegs grundsätzlich aus.
    Ich habe selbst schon an einem Allerheiligen - Nachmittag (nach besorgten Amtspflichten) Fische gefangen.

    WEißt du, was eine Doppelgeige im Mittelalter war?


    Im mittelalterlichen Kriminalmuseum in Rothenburg o.d.T. kann man mehrere davon besichtigen. (Und wer nicht so schnell dorthin kommen kann, möge den Link klicken)


    Ich hoffe nicht wirklich, dass du wegen des zweimaligen Verlustes dieses Ausnahmefisches eine solche tragen musst.
    Und wer käme auch an das andere Ende? :D

    Was kreuze ich an, wenn ich mehrere Schnurfarben verwende??? :roll:


    Ich habe durchsichtiges Monofil in grau (Stroft GTM) und in weiß und in braun (DAM Sumo).


    Ich habe Geflecht in Grün (Spiderwire); anthrazit (Powerline) und weißlich-halbtransparent (Fireline Chrystal)


    Meine Renkenschnur wechselt alle fünf Meter die Farbe.
    Meine Fliegenschnur ist derzeit gelb.

    Ich wiederhole mich auch mal wieder:


    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.
    Auf Hecht nur mit Stahlvorfach.


    Wie oft soll ich's noch sagen?

    Naja - irgendwie habe ich es so kommen sehen.


    Trotzdem schade - dass es gekommen ist und wie es gekommen ist.
    Und vor allem: Wie viel Herzblut von vielen über Jahre hinweg vergossen wurde - für nix.

    Zitat von KillerPueppi

    würde da eher auf $1 tippen...


    edit: aber die Diskussion steht doch schon ein paar Seiten vorher, oder?


    Beides richtig.


    Zitat

    § 1
    1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Als "vernünftiger Grund" gilt neben wissenschaftlichen Forschungszwecken eben nur noch die Nahrungsbeschaffung.


    Aber in der voraufgehenden Diskussion wurde auch darauf verwiesen, dass dadurch eben nur prinzipielles C&R verboten ist, das die Option auf den Verzehr des Fisches von vornherein ausschließt.
    Das Drillvergnügen allein gilt eben nicht als "vernünftiger Grund".


    Selektive Entnahme und infolgedessen auch das Zurücksetzen eines nicht durch Maß oder Zeit geschonten Fisches ist auch vor dem Tierschutzgesetz darstellbar, wenn der releaste Fisch beispielsweise nicht der Zielfisch war und fischhegerische Grundsätze (wie in den Fischereigesetzen aller Länder enthalten) ein Zurücksetzen für angeraten erscheinen lassen.

    Zitat von stratman

    Also: vorsichtig abhaken, Schleimhaut nicht verletzen und -wichtig- Küsschen geben!!


    Verzauberte Prinzessinnen - ob als Frosch - oder Hechtdame - gibt's nur im Märchen, Stratman. :roll:
    Und wenn nicht - würdest du die Traumfrau dann wieder releasen?


    btt.: So schnell und schonend wie möglich muss es einfach gehen.
    Da stimme ich den Vorpostern uneingeschränkt zu.
    Darum kann auch das Küsschen wegbleiben. Lieber die Zeit nehmen, die Hände richtig nass zu machen.

    Was auch immer - der Fisch hat eine Wunde. Und die Wunde hat begonnen, zu verpilzen. Möglicherweise handelt es sich auch um ein lokales Geschwür.
    Nun ist die betroffene Körperregion ja sehr eng begrenzt.
    Ich würde den Fisch filetieren und die verpilzten Teile am Schwanz wegschneiden.


    Beim Filetieren kannst du ja das Fleisch der nicht befallenen Regionen genau inspizieren. Zeigt es keinerlei Auffälligkeiten, kann der Fisch verzehrt werden.
    Zeigen sich allerdings auch dort Einblutungen oder von außen nicht erkennbare Geschwüre, dann sollte der Fisch entsorgt werden.

    Naja, Klemens, jetzt kannst du dir vielleicht vorstellen, warum ich die Karpfen nicht so unbedingt leiden kann.
    Ich hatte schon mehrmals Karpfenbisse auf Köderfisch - und die Karpfen hatten den Drilling dann auch noch stets im Maul!

    Nur, um nicht in die falsche Ecke gestellt zu werden:


    In Frankreich habe ich auch schon "Escargots" (Weinbergschnecken) gegessen. Und ich hätte auch "Gris de Grenouille" (Froschschenkel) probiert, wenn sie mir vorgesetzt worden wären.


    Auch Exotisches aus Übersee hatte ich schon auf dem Teller.
    Die Straußensteaks hätte ich glatt als besonders zarte Rindersteaks gegessen, wenn es nicht auf der Speisekarte gestanden hätte. Und zwischen Känguru - und Kalbfleisch besteht auch kein bedeutender Unterschied.


    Dennoch überlasse ich Regenwürmer, Maden und dergleichen mediengeilen Survival-Künstlern wie Rüdiger Nehberg.


    Eine Ausnahme würde ich vielleicht noch bei Heuschrecken machen. Die waren ja bereits die Speise von Johannes dem Täufer in der Wüste - allerdings nicht roh und lebendig, sondern am Feuer geröstet.

    Nanu - zu meinem Juist-Urlaub nehme ich nie Wattwürmer von zuhause mit (es gibt hier in Bayern keine ;) ).
    Zu kaufen bekommt man sie dort auch nirgendwo.
    Aber: selbst ist der Mann.
    Bei Niedrigwasser mit einem Eimer und der Grabgabel ab ins Watt und selber graben.
    Das habe sogar ich als Landratte hingekriegt.
    Einfach Ausschau halten nach den frischen Häufchen im Schlick, 10cm daneben die Grabgabel einstechen und aushebeln - da sind die Sandpierwürmer.
    Ist zwar anstrengend - aber garantiert nicht erfolglos.