Lizenzen zum angeln in der Schweiz

  • Leider konnte ich nirgendwo zufriedenstellende Informationen bekommen was man für die Lizenzen zum Angeln in der Schweiz braucht .


    Muss man eine Prüfung machen oder kann man die Lizenzen erwerben ? Wenn ja wo ?


    Cu

  • Gibt es eigentlich noch das Freiangelrecht an den größeren Seen?
    Gilt das nur für Eidgenossen, oder auch für Ausländer?

  • Hallo,
    das Freiangelrecht besteht in der Schweiz nach wie vor. Es erlaubt die Benutzung einer Rute mit einem natürlichen Köder ausser Köderfisch. Blinker und ähnliches ist nicht erlaubt.
    Soweit ich weiss gilt das Freiangelrecht für jedermann.


    Gruss Psion

  • hallo allerseits


    kann leider nur über den kanton bern auskunft geben:


    das freiangelrecht besteht für den thuner-, den brienzer- sowie den bielersee, sofern vom ufer mit höchstens einer rute gefischt wird. köder sind, bis auf köfis, alle erlaubt, allerdings darf nur ein haken verwendet werden! (bsp. hegene -> nur ein haken! bei wobbler, blinker, löffel nur ein einfachhaken erlaubt)


    soviel ich weiss dürfte es allerdings kein problem sein eine tages- oder wochenkarte zu kriegen. diese hat für den ganzen kanton bern gültigkeit und berechtigt zum angeln in drei grossen seen (die genannten), sechs bergseen, 5 stauseen und 27 fliessgewässern. ;) es gibt also jede menge an möglichkeiten sich hier die zeit zu vertreiben! morgens in der früh beispielsweise hechte und barsche. gegen mittag felchen, nachmittags am bergsee forellen und saiblinge und in der nacht aal und welse. kurz: es gibt praktisch alles von Aal bis Zander


    gruss
    miKe

  • hallo bollerknitzel!


    Zitat

    Hallo wie wird in den großen Seen im Kanton Bern gefangen? Man höhrt in Deutschland kaum was darüber. Kannst du was über Fänge und Angelarten berichten? Kann man Boote mieten, oder mitbringen?


    entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antwort gebe. meine wenigkeit war für einige tage im engadin (graubünden). hab ganz toll saiblinge erwischt! :D


    also in den drei grossen seen des kantons bern wird eigentlich alles gefangen:


    brienzersee:


    * vorwiegend felchen und teilweise saiblinge und seeforellen


    der brienzersee ist bekannt für seinen bestand an trüschen. bester fangplatz dürfte vor dem einlauf der aare liegen, allerdings ist diese stelle praktisch nur mit dem boot erreichbar.


    thunersee:


    felchen, hechte, saiblinge, barsche, dicke seeforellen und natürlich noch einige arten an weissfischen


    brienzer- und thunersee bleiben auch während den sommermonaten relativ kühl, da beide seen durch bäche und kleine flüsse aus den umliegenden bergen gespiesen werden!


    bielersee:


    mein lieblingssee! ;) hier schwimmt wohl mehr oder weniger alles rum was gott erschaffen hat! :lol:


    der bielersee ist bekannt für seinen tollen bestand an grossen hechten, vielen felchen und barschen, zandern, weissfische en masse, und, und, und... der bielersee gilt als sehr nährstoffreicher see was sich wiederum positiv auf den fischbestand auswirkt.


    boote mieten kann man, das ist kei problem. wie es um eigene, mitgebrachte boote stehe, dass kann ich dir leider nicht beantworten. da würdest du dich am besten bei einem touristenbüro melden und nachfragen!


    gruess
    miKe

  • Am besten gehst du zu dieser Webseite und informierts dich über die verschiedenen Kantone der Schweiz http://www.petri-heil.ch und klickst auf das Fischer Info Center. Mit Bern hast du die beste Seite der Kantone als Information gewählt http://www.vol.be.ch/lanat/fischerei/Default.html den hier kannst du das ganze Reglement, Gewässerinfos, Fangtipps, Schonzeiten und Mindestfangmasse einsehen. Übrigens, für den Kanton Bern braucht man noch kein Sportfischer Brevet, es kann also jedermann angeln gehen.


    Art. 29 Freiangelei


    Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee im Rahmen der Ausführungsvorschriften ohne Patent gestattet.



    Art. 34 Jugendliche


    1Jugendlichen wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 16. Altersjahr erreichen, eine Jugendkarte erteilt.


    2Jugendkarteninhaberinnen und -inhaber unter zehn Jahren dürfen die Fischerei nur in Begleitung einer Person ausüben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat und selbst im Besitze eines Patentes ist.


    3Diese Einschränkung gilt nicht für die Ausübung der Freiangelei.



    Art. 12 Freiangelei


    1Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen Angelrute und einer einfachen Angel ohne Patent gestattet.


    2Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.


    3Das Fischen mit Köderfischen ist ohne Patent verboten.



    Art. 38 Angelfischerpatent


    1Die Gebührenhöhe für Angelfischerpatente richtet sich nach der Gültigkeitsdauer, wobei folgende Ansätze gelten:


    a. für ein Kalenderjahr 180.--

    b. für 30 Tage 135.--

    c. für sieben Tage 75.--

    d. für einen Tag 25.--


    2Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern entrichten die doppelten Gebühren.4)


    4) Ab 1.5.2003 gilt:
    Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern entrichten nur noch für Monats- und Jahrespatente (Absatz 1, Buchstaben a und b) die doppelten Gebühren.


    3Die Gebühren für die Jugendkarte betragen für alle Bewerberinnen und Bewerber


    a. für ein Kalenderjahr 50.--

    b. für 30 Tage 35.--

    c. für sieben Tage 25.--

    d. für einen Tag 15.--



    Petri Heil aus der Schweiz

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