• Zitat von til

    Eigentlich sollte es im Interesse des Anglers sein, dass er ...


    Bisserl blauäugig mein lieber Til? :lol:


    Es gilt lediglich, dass jeder Angler bei der Ausübung seines Hobbies eben diese 5 Gegenstände mitzuführen hat.
    Hakenlöser, Maßband, Schlagholz, Messer ... und eben einen Kescher


    Eigentlich sehr sinnvolle Dinge die hier im Interesse des waidgerechten Umgangs mit den Fischen vorgeschrieben sind.
    Dass dieser waidgerechte Umgang auch im Interesse des Anglers liegen sollte, jedoch nicht von allen praktiziert wird
    wird auch Dir klar sein.
    Deshalb machen diese Vorgaben absolut Sinn, stehen jedoch dem modernen Raubfischangeln im Weg
    da nur "leichtes Gepäck" bevorzugt wird und eine Entnahme der gefangenen Fische
    von vornherein nicht eingeplant ist ... (was somit der zweite Rechtsverstoß wäre)

  • Hier wird noch immer angenehm diskutiert, dass gefällt mir. Allerdings habe ich jetzt mal eine Frage. Wo genau sind denn diese Gegenstände aufgeführt, die beim Angeln mitzuführen sind ? Trotz intensiver Suche habe ich keinerlei Rechtsnorm gefunden, in der diese Gegenstände aufgeführt sind. Zumindest in hessischen Gesetzen/Verordnungen nicht. Einziger Fund ist, dass das verwendete Fanggerät dem zu erwartenden Fang angepasst sein muss.

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    Wo genau sind denn diese Gegenstände aufgeführt, die beim Angeln mitzuführen sind ?


    Diese mitzuführenden Gegenstände sind in nahezu* jeder Gewässerordnung aufgeführt
    und werden in nahezu* jeder Fischerprüfung abgefragt.
    Daher sollten sie eigentlich jedem geprüften Angler bekannt sein.


    Hessen:
    ... Es müssen also ein geeigneter Kescher, ein Maßband, ein Schlagholz / Fischtöter, ein Messer und ein Hakenlöser mitgeführt werden. Wenn wir mit Kunstködern ...
    http://www.asv-werne-lippetal.de/fangmethoden.htm
    -


    * (nahezu deshalb, weil ich nicht sämtliche Gewässerordungen durchgesehen habe)

  • Aber das sind Gewässerordnungen. Die gelten für das jeweilige Gewässer. In dem Link ist z.B. auch das Lip-Grip zur schonenden Landungen von Hechten empfohlen. Und das schlimmste Folterwerkzeug schlechthin - Der Rachensperrer !


    Eine Gewässerordnung ist jedoch keine Gesetzenorm, lediglich eine Vorschrift, an die man sich halten muss, wenn man dieses Gewässer befischt.


    Auch dass jeder geprüfte Angler diese Gegenstände eingebleut bekommt, ist mir sehr wohl bekannt, aber auf welches gültige Gesetz/welche Verordnung sich diese Aussagen berufen, ist mir noch immer nicht klar.


    Sind diese Vorschriften in anderen Bundesländern irgendwem bekannt ?

  • Ob nun die Vorschrift durch Gewässerordnung oder Landesgesetz einen Lipgrip, Kescher oder sonstige Landungshilfe bestimmt,
    eines dieser Utensilien muss offensichtlich mitgeführt werden


    Ob man dann eine Handlandung vornimmt oder den gefangenen Fisch "strandet" ist dabei nicht ausgeschlossen ...
    ... es ist auf alle Fälle ein geeignetes Landungsmittel mitzuführen da man bei einer Kontrolle Probleme bekommen kann.


    Man soll durch diese Vorgaben eben für jede Situation vorgerüstet sein.


    Beispiel:
    Ein Angler spinnt von einem flachen Steg auf Hecht und hakt versehentlich einen 40-pündigen Karpfen fehl
    Mit dem verpflichtend mitgeführten Kescher kann dieser problemlos gelandet werden
    Ohne Landungshilfe werden sowohl der Angler als auch der Fisch gewaltige Probleme haben

  • Ich halte einen Teil dieser "Pflichtgegenstände" für ziemlichen Blödsinn...


    Sorry, dass ich das so ausdrücklich sage. Kunden, die an Gewässern angeln gehen und sich mit einer solchen Vorschrift konfrontiert sehen, empfehle ich einen Aquarienkescher - der ist sehr günstig und nimmt keinen Platz weg wiegt auch nur wenige Gramm! Rechtlich ist somit alles erfüllt und regt die reglementierenden Institutionen zumindest etwas zum Nachdenken an. :D
    Angler, die mit der Handlandung unerfahren sind, haben sowieso einen Kescher dabei und der ist im Notfall (wenn der Fisch dann wirklich mal sehr groß ist!) dann meistens doch zu klein.
    Bei uns sind es aber nur noch sehr wenige Kontrolleure, meistens auch deutlich ältere Semester und vom Aussterben bedroht, die solche Mitbringsel wirklich sehen wollen. Ich bin zuletzt als Jugendlicher bei uns am Vereinsteich nach dem Kescher gefragt worden oder besser darauf aufmerksam gemacht worden, dass der landungsbereit fertig liegen muss...

  • Zitat von Taxler


    Bisserl blauäugig mein lieber Til? :lol:


    Nö garnicht, nur allergisch gegen Staatliche Regulierungswut die den Bürgern das Denken esparen soll.
    Wobei wir bei Gewässerverordnungen wohl nicht unbedingt vom Staat reden.


    Ich schätze mal die meisten von uns haben irgendwann am Anfang ihrer Karriere einen Fisch verloren weil sie ihn nicht so recht landen konnten. Und dann hoffentlich daraus gelernt eben eine dem Angelplatz und der Fischart angepasste Landungshilfe mitzuführen, resp. nicht dort zu Angeln, wo man nicht landen kann mit der mitgeführten Landungshilfe (insbesondere zu hohe Ufer und Brücken wären da zu nennen).
    Oder anders gesagt: wenn ich keinen Kescher dabei hab, angle ich halt nur dort, wo ich auch mit der Hand ans Wasser kann, wenn ein Fisch dran hängt. Absolut waidgerecht, wenn auch ev. "illegal".

  • Moin Uli,


    dann komm mal an meine Vereinsgewässer, dann wirst Du es auch im "hohen Alter" nochmal erleben dürfen ;-)


    M.E. auch sinnvoll, wenn ich mir manch einen Spinner angucke, wie er die Handlandung erfolglos versucht, dann vergeblich den Fisch rausheben oder -zerren will und dieser dann abreißt...


    Große Kescher gibt es viele, 50" und 52" Karpfenkescher haben wir viele Jahre benutzt, bevor es die tollen gummierten gab. Die Savage Kescher sind dabei sogar teleskopierbar und faltbar, also keine Möglichkeit zur Ausrede mehr :D


    Gruß Derrik

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • @ Uli


    ich finde die Idee mit dem Aquarienkescher äüßerst amüsant, ich glaube ich werde mir den Spaß echt mal gönnen :D


    Als geprüfter Angler, Gesetz hin oder her, für meines Wissen und Erfahrung nach lande ich am schonendsten Hechte mit der Hand. Und da ich ausnahmslos meine gefangenen Hechte zurücksetze, ob 50 cm oder 1 Meter, weiß ich dass die Fische meistens schneller wieder im Wasser sind, als sie bemerkt haben überhaupt an der Angel gewesen zu sein!
    Ausnahmen mit tiefsitzenden Haken gibt es natürlich.
    In diesem Fall hilft der Seitenschneider oder als letzte Instanz, die Tötung des Fisches.


    Wie schon im vorigen Beitrag erwähnt, manche Gesetze sind veraltet, typisch steif deutsch und zu pauschal!

  • Naja wer meint mit einen Aquarienkescher die Vorschriften seines gastgebenden Vereins ins lächerliche ziehen zu können, der muss sich dann aber auch nicht wundern wenn der Verein auf ihn als Gast verzichtet, zumal ja auch einige klugerweise einen geeinten Unterfangkescher vorschreiben. Darüber kann man dann auch diskutieren, aber zumindest beim Aquarienkescher oder Stippkescher wird die Diskussion dann nicht lange anhalten.

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