Schwarzangler-Rechtliche Frage

  • Leute, Leute ... :?


    Die rechtliche Betrachtung von den meisten von Euch geht doch am Kern der Sache vorbei!


    Es geht um die Unverfrorenheit eines erwachsenen Menschen und nicht um angelnde Kinder!


    In dem geschilderten Fall von Bonefish handelt es sich nämlich um einen erwachsenen Mann,
    erziehungsberechtig und strafrechtlich mündig, der seinen strafunmündigen Kindern gestattet
    mit kompletten Angeln (Rolle und Rute) in fremden Gewässern zu angeln,
    in denen er selbst nicht die nötigen Berechtigungen dazu hat.


    Niemand hier würde ernsthaft etwas gegen 2 kleine Kinder mit Angelschnur auf der Kaufspule, Schwimmer und Haken haben,
    die sich spielerisch ans Angeln herantasten (habe genau so meine ersten Schritte gemacht)


    Extrem Szenario:
    Ein Erwachsener kommt mit einer Gruppe gut ausgebildeter, strafunmündiger (unter 14 J.) Spinnfischer mit Ausrüstung
    an Euer Gewässer, lässt täglich Fische fangen, schürzt bei Kontrolle rechtliche Unwissenheit vor
    und reitet auf der Welle: "Das sind doch nur Kinder ..."


    Der Schwarzangler ist in Bonefishs Beispiel eben der Erwachsene und nicht die Kinder!
    Und für diesen gelten die selben Pflichten und Rechte wie für jeden anderen Bundesbürger.


    Wenn er nochmals mit angelnden Kindern angetroffen werden sollte dann sollte massiv gegen ihn
    mit dem vollen Programm vorgegangen werden.


    Gruß,
    Peter

  • Also ehrlich
    ... ich finds übertrieben die Leute zu verjagen.
    und als Schwarzangler zu bezeichen das ist doch nur
    ein Vater, der seinen Kindern das Angeln zeigen will.
    Wenn sie Schwarzangler gewesen wären hätten sie besseres
    Gerät gehabt.
    Also keep cool

  • Ist irgendwo im Duden definiert wie gut ein Schwarzangler ausgerüstet ist? Und das wenn er nur nen Bambusstock mit nem Wollfaden hat angelt er schwarz? Weiss nicht wo man da diskutieren muss. Sobald jemand ohne Berechtigung eine Angel, Schnur, Netz oder sonstiges ins Wasser wirft und beabsichtigt Fisch zu fangen ist er ein Schwarzangler!


    Da ist es egal obs die lieben kleinen von neben an sind oder ob es ein Erwachsener ist?


    Definiert doch mal bitte den Unterschied! Nur weil sie klein und lieb sind?

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Zitat von Schraube

    Ist irgendwo im Duden definiert wie gut ein Schwarzangler ausgerüstet ist? Und das wenn er nur nen Bambusstock mit nem Wollfaden hat angelt er schwarz? Weiss nicht wo man da diskutieren muss. Sobald jemand ohne Berechtigung eine Angel, Schnur, Netz oder sonstiges ins Wasser wirft und beabsichtigt Fisch zu fangen ist er ein Schwarzangler!


    Da ist es egal obs die lieben kleinen von neben an sind oder ob es ein Erwachsener ist?


    Definiert doch mal bitte den Unterschied! Nur weil sie klein und lieb sind?



    Das sitmmt schon!
    Deshalb würde ich klar sagen, dass sie Schwarzangler waren.
    Jeder Angler der das Angeln ohne Berechtigung ausübt ist ein Schwarzangler!
    Aber nichtdestotrotz würde ich einfach die "Strafe" abwägen.
    Für mich macht es schone twas aus, wenn top ausgerüstete Angler schwarz fischen, oder ein paar kiddies mal ihre Würmer baden.
    Klar beides ist verboten, aber gleich die Polizei rufen würde ich nur bei Schwarzanglern, die bewusst schwarz angeln und auch eine "Gefahr" darstellen.
    Ansonsten bei Kindern zum beispiel reicht eine relativ freundliche Aufklarüng und eine Verwarnung.
    Und von wegen Vater trägt die Hauptschuld.
    --KLar macht er das, aber welcher Vater würde seine kleinen Kinder irgendwo ganz alleine an nem Teich lassen?
    Da würd eich mcih doch eher wundern wenn solche Pimpfe alleine sind.
    also je nach Situation würde ICH abwägen.
    Schließlich will man doch dem angeln auch eine ZUkunft schaffen und nciht gleich sich selbst die Wurzeln absägen indem man Kinder vergrault.
    Also ich wäre erstmal abgeschreckt wenn mich Polizisten verscheuchen oder meinen Vater bestrafen würden und so ein "blöder Angler" uns alle beleidigt und und und.
    Also ich würde es abwägen.
    Man kann nach einem Hinweis/Verwarnung immer noch die Bullerei (ich weiß jetzt woher Bullet seinen Nick hat^^) holen wenn sie einem doof kommen.

  • Zitat von Taxler

    Du darfst sie ohne weiteres daran hindern.
    (...)
    Szenario:
    1. Es wurde ohne die nötigen Erlaubnisscheine geangelt
    -- ergo wurde Fischwilderei und versuchter Fischdiebstahl begangen.


    Ohne jetzt kümmelspaltlerisch auftreten zu wollen: Um Punkt 1 überhaupt feststellen zu dürfen, bedarf es aber einer Berechtigung von der ich bezweifle, dass Bonefish sie besitzt. Als Jugendlicher war ich oft selbst so dämlich und habe jedem selbsternannten Blockwart auf Nachfrage meine Berechtigungen gezeigt. Das gibt's heute nicht mehr und wenn mich jemand ohne eine Kontrollberechtigung kontrollieren möchte und ich anstatt der Aufforderung nachzukommen der Meinung bin, zusammenpacken zu wollen, dann weiß ich nicht, ob man mich so einfach daran hindern darf.

    "Loyalty to a petrified opinion never yet broke a chain or freed a human soul." Samuel Longhorne Clemens

  • Bonefish hatte das Recht, nach der Legitimation der SChwarzfischer zu fragen.
    Das ist Bestandteil des "Jedermanns"-Rechts.
    Und ich finde, er hat sich vorbildlich verhalten.
    Es gehört schon einiger Mut dazu, als 17-Jähriger vor einen Familienvater hinzutreten und diesen nach der Angelberechtigung seiner Lümmel zu fragen.
    Bonefish hat das sehr höflich getan. Und der Familienvater hat sehr höflich reagiert und seine Bengels vom Wasser zurückgepfiffen.
    Besser geht's nicht.


    Sollte sich der Schwarzfischerpapa nun allerdings denken: "Blöd gelaufen.
    Versuchen wir's ein andermal." - und sollte Bonefish oder einer der anderen Angelberchtigten ihn abermals erwischen, dann würde ich die Polizei verständigen. Ganz so, wie Tinca und Volker es schon geschrieben haben.

  • Man man man...bei manchen fällt mir einfach nur noch SCHEINHEILIG ein (jeder der meint, der Schuh passt ihm, sollte ihn jetzt auch anziehen... )


    Hat eure Mutter euch früher nie zum Angeln gebracht? Seid ihr mit 6 schon alleine am Gewässer gewesen? Hat euer Vater euch früher auch mal eine Angel am Forellenpuff oder an irgendeinem Gewässer in die Hand gedrückt? Haben eure Eltern euch nie beim Angeln besucht?
    Habt ihr niemals gegen das Gesetz verstoßen?


    Was mich an der ganzen Tatsache auch ein wenig stört, dass der Ausgangsthread von einem 17 jährigen kommt! Höchstens 5 Jahre einen Fischereischein und schon so einen "auf dicken schieben".
    Ich bin auch einer von denen, die seit 5 Jahren den Angelschein haben, aber gerade deswegen kann ich doch die Schwarzangler verstehen?!
    Dieses Verhalten finde ich sehr sehr daneben (um's vorsichtig auszudrücken)!


    Sorry wenn ich jetzt den ganzen Gesetzeshütern gegen den Strich gehe, aber das musste mal raus!

  • Zitat von Zanderschreck

    Hier ist wohl keiner mit dem Angelschein auf die Welt gekommen :roll: .
    Ich jedenfalls möchte keine Väter mit ihren schwarzangelden Söhnen an meinem Vereinsgewässer sehen.
    Fische verangeln können wir doch alles selber.


    Gesetzte sind dazu da, dass man sie einhält. Das gilt auch für Väter und ihre kleinen Söhne.
    Ich finde je früher das die Buben lernen umso besser.


    Ich würde gerne mal in die Gesichter der Schwarzfischer-Befürworter sehen, wenn die kleinen Jungens einen dicken Fisch aus dem eigen Vereinsgewässer landen :D .



    wenn sie mehr fangen als ich heißt das nur,dass sie sich besser angestelllt haben.
    das macht mir nix aus
    ich würd mich mit ihnen freuen

  • Zitat von Fergen

    Ohne jetzt kümmelspaltlerisch auftreten zu wollen: Um Punkt 1 überhaupt feststellen zu dürfen, bedarf es aber einer Berechtigung von der ich bezweifle, dass Bonefish sie besitzt. Als Jugendlicher war ich oft selbst so dämlich und habe jedem selbsternannten Blockwart auf Nachfrage meine Berechtigungen gezeigt. Das gibt's heute nicht mehr und wenn mich jemand ohne eine Kontrollberechtigung kontrollieren möchte und ich anstatt der Aufforderung nachzukommen der Meinung bin, zusammenpacken zu wollen, dann weiß ich nicht, ob man mich so einfach daran hindern darf.


    Wie schon gesagt, ich kenne die Leute, die im Verein sind und Fischen dürfen alle persönlich und weiß demnach, wer es ohne Berechtigung tut.
    Wir haben keine ausgewiesenen Kontrolleure oder Ähnliches, aber wer soll denn sonst dafür sorgen, dass nur Leute angeln, die es auch dürfen, außer den Pächtern, auch wenn sie sich ncht als Kontrolleur ausweisen können? Und steht nicht in jeder Vereinssatzung, dass die Papiere, Fanggeräte und gefangenn Fische auch Vereinsmitgliedern, die sich als solche ausweisen können, vorzuzeigen haben?

  • Bonefish: Das war ja nicht auf Deinen Fall abgezielt. Das ist sicherlich ein, naja, Spezialfall :D Bei privaten Teichen wie bei Dir ist die Sache, wer rechtmäßig dort angelt, ja gut einzuschätzen (und wie bereits gesagt fand ich den Ablauf Deines Erlebnisses sehr gut). Mich würde es aber wirklich mal interessieren, was ein Experte zum Thema Kontrolle/Kontrollberechtigung und "Festhalten" generell zu sagen hätte.

    "Loyalty to a petrified opinion never yet broke a chain or freed a human soul." Samuel Longhorne Clemens

  • Zitat von Fynn_sh

    Man man man...bei manchen fällt mir einfach nur noch SCHEINHEILIG ein (jeder der meint, der Schuh passt ihm, sollte ihn jetzt auch anziehen... )


    Hat eure Mutter euch früher nie zum Angeln gebracht?


    Nein. Die hätte mir eine gescheuert, wenn sie erfahren hätte, dass ich beim Schwarzfischen erwischt worden bin.


    Zitat

    Seid ihr mit 6 schon alleine am Gewässer gewesen?


    Was Mama und Papa nicht wussten willst du jetzt wissen? ;) :badgrin:


    Zitat

    Hat euer Vater euch früher auch mal eine Angel am Forellenpuff oder an irgendeinem Gewässer in die Hand gedrückt? Haben eure Eltern euch nie beim Angeln besucht?


    Nein, haben sie nicht.
    Wenn wir ihnene durch viel Betteln und Quengeln und Artigsein einen Jugendfischereischein aus den Rippen geleiert hätten, dann hätten sie es vielleicht. Aber wir kannten dummerweise auch keinen ANgler, der uns mitgenommen hätte. Also: kein Jugendfischereischein.


    Zitat

    Habt ihr niemals gegen das Gesetz verstoßen?


    Klar, aber wenn wir erwischt wurden, mussten wir auch die Konsequenzen tragen. Gesetze sind nun mal zum Einhalten gemacht.


    Zitat

    Was mich an der ganzen Tatsache auch ein wenig stört, dass der Ausgangsthread von einem 17 jährigen kommt! Höchstens 5 Jahre einen Fischereischein und schon so einen "auf dicken schieben".


    Ist ein 17-Jähriger Fischereischeininhaber ein Fischereischeininhaber 2. Klasse? :roll: Er hat ihn gemacht, weil er sich im Klaren war, dass Schwarzfischen illegal ist, oder?
    Das hat mit "auf Dicken schieben" nicht das Mindeste zu tun, sonder eher damit, dass er sich für das Gewässer, das er legal befischt und für das er sich an der Pacht beteiligt, verantwortlich zeigt.



    Zitat

    Ich bin auch einer von denen, die seit 5 Jahren den Angelschein haben, aber gerade deswegen kann ich doch die Schwarzangler verstehen?!
    Dieses Verhalten finde ich sehr sehr daneben (um's vorsichtig auszudrücken)!


    Schwarzangler verstehen kann ich auch - was ihren Wunsch zu angeln angeht.
    Aber dann mach ich ihnen doch den Weg in die Legalität leicht, statt illegales Verhalten gut zu heißen. Man könnte dem Vater erzählen, dass seine Bengels mit 10 Jahren einen Jugendfischereischein haben können, wenn er ein paar Kröten dafür locker macht - fürs Angelgerät hat er das ja auch gekonnt. Man könnte ihm anbieten, sie mal mit an ein Gewässer zu nehmen, für das es Erlaubnisscheine zu kaufen gibt. Man könnte ihnen einiges an Angeltechniken und an Wissen über Fische beibringen. Man könnte sie so auf den Weg zur Fischerrpüfung bringen.
    Das wäre der Weg. Und jeder vernünftige Vater würde das auch kapieren.

  • Denke auch das Bonefish richtig gehandelt hat.
    Mit einer Einschränkung, den Vater hätte ich ebenso auf sein Unwissen hingewiesen (höflich versteht sich). Allerdings hätte ich den Jungs angeboten mit mir mitzuangeln.
    Eine ähnlich Situation hatte ich auch schon mal, und fand es unfair, dass die Kinder durch das Unwissen des Papas bestraft werden sollten.


    Wenn ich mir vorstelle soetwas würde mir mit meiner Tochter passieren...die kleine wäre sichtlich enttäuscht und das möchte ich nicht.


    Marcus

  • Bonefish's Reaktion war ok.


    Zu den Gesetzes-Fanatikern:
    Regelmäßig nehme ich meinen Kleinsten (7Jahre) mit ans Wasser. Genauso regelmäßig legt er "seine" Rute mit ins Wasser - Ergo, ich fische demnach "Schwarz", da bei uns in den Vereinsgewässern nur 2 Ruten erlaubt sind. Es regt sich aber keine alte Sau darüber auf, weil jedem klar ist, dass es für den Kleinen das Größte ist, wenn er an seiner 180cm Rute mit 16er Schnur und 14er Häkchen seine eigenen Fische (Rotaugen, Rotfedern etc.) fängt. Und jedes einigermaßen vernünftige Vereinsmitglied weiß, dass der Junge in 3 Jahren in der Jugendgruppe des Vereins ganz legal mitfischt.


    Das andere war, klar hab ich schwarz gefischt, klar hat's was gesetzt, wenn man mich erwischt hat, aber nicht wegen dem Schwarzfischen, sondern wegen dem erwischen lassen - Mensch, war die Welt vor 25-30 Jahren noch unkompliziert.

  • @ Snoek (und viele Andere)


    Das ist doch nicht der springende Punkt!!!! :roll:


    Du, als Angelberechtigter an Euren Gewässern ....


    Wie sieht es denn aus, wenn Du mit Deinem Kind zum Weiher vom Nachbarverein gehst
    oder zu sonst einem Dir fremden Gewässer und es dort ohne vorher zu fragen in Deinem Beisein Angeln lässt?


    Fändest Du das das dann auch ok?
    Mit Sicherheit nicht! 8)


    Gruß,
    Peter

  • Hallo ihr.


    Ich frage mich gerade wie ich reagiert hätte wenn mir Vater und Kinder begegnet wären. Soweit ich das verstanden habe, hätten sie doch in begleitung eines " Mitglieds " dort angeln dürfen. Am mitgebrachten Gerät hat man doch gesehen das sie keine Ahnung hatten ....... also was würde mich als Mitglied davon abhalten eine kleine Lehrstunde einzulegen. Sollen doch die drei dem " Profi " über die Schulter sehen dürfen. Erklärungen und richtigen Anleitung sind nach meiner Meinung sinnvoller als den Finger zu heben und: " DU DU!" zu sagen.
    Klar meinen Fang kann ich für den Tag in den Wind schreiben, aber zwei Kinder wären völlig begeistert gewesen und der Vater hätte auch so gelernt das es Regeln giebt die er mit seinen Spröslinge einhalten sollte. Einen Schöneren Fang kann man doch eigendlich garnicht machen . Oder?
    Natürlich rechtfertigt das nicht was dort ablief das ist schon klar. ABER... wie soll begeisterung für ein Hobby aufkommen wenn einem keiner hilft sich in das Thema einzuarbeiten?


    Gruß Rosi

  • nix für ungut Peter, aber Eingangs in meinem Post sagte ich ja bereits, dass Bonefish's Reaktion ok war (soweit läßt sich damit meinem Statement entnehmen, dass ich nicht anders gehandelt hätte).


    Mit "Gesetzesfanatikern" meine ich die Fraktion, die hier gleich die Kollegen in Grün rufen wollen - da fehlen mir die Worte. Und ob ich jetzt an einem Wasser in dem ich mit "nur" 2 Ruten fischen darf mit 3 fische oder an einem Wasser fische, dass ich eigentlich gar nicht befischen darf macht hinsichtlich einer Zuwiderhandlung an bestehenden Gesetzen/Vorschriften keinen Unterschied.


    Und hat nicht schon jeder mal über die eigene Fischereigrenze hinaus seinen Köder ausgelegt, weil der vielversprechende Gumpen ja auch unbedingt 5 m zuweit flussab lag und somit leider zum Wasser des Nachbarvereins gehört.


    Nochmal, ich hätte dem Daddy auch gesagt, dass das nicht ginge und schon ein bischen dreist ist und er sich nicht ein zweitesmal von mir erwischen lassen muss - das wäre es aber auch gewesen. Ob ich die Lüdden zum "gemeinsamen" Angeln gebeten hätte, traue ich mir ganz ehrlich nicht zu sagen - wäre wohl von meiner Tagesform abhängig gewesen.


  • Sehe ich ganz genau so.


    Das Sahnehäubchen der ganzen Aktion wäre ja noch gewesen, wenn Bonefish dem Vater den Hinweis gegeben hätte seine Kinder mal zur örtlichen Jugendgruppe des Angelvereins zu schicken, wo sie ganz legal, unter Aufsicht und fachkundiger Anleitung garantiert erfolgreiches Angeln erlernen - so bin ich vom schwarzfischenden (immer erfolglosen) Steppke zum "richtigen" Angler mutiert.
    Viele wissen wirklich nicht wie einfach und billig man angeln darf.

    "Wenn man nicht ab und zu Pech im Leben hat, weiss man das Glück nicht zu würdigen...
    Danke dafür!"

  • Zitat von Der Junge mit der Angel

    Sehe ich ganz genau so.


    Das Sahnehäubchen der ganzen Aktion wäre ja noch gewesen, wenn Bonefish dem Vater den Hinweis gegeben hätte seine Kinder mal zur örtlichen Jugendgruppe des Angelvereins zu schicken, wo sie ganz legal, unter Aufsicht und fachkundiger Anleitung garantiert erfolgreiches Angeln erlernen - so bin ich vom schwarzfischenden (immer erfolglosen) Steppke zum "richtigen" Angler mutiert.
    Viele wissen wirklich nicht wie einfach und billig man angeln darf.


    Ich muss zu meiner Schande gestehen, in dem Moment nicht daran gedacht zu haben...
    Jetzt denke ich auch, dass ich es so besser machen hätte können. Beim nächsten Mal bin ich schlauer. :oops:

  • Mal ehrlich.
    Ich hab mit 10 auch mal schwarz geangelt.
    Na und?- Wem tu ich weh, wenn ich aus einem Fluss 2 Rotaugen hole?
    Diese ganze Erlaubnis Debatte ist schmarrn.
    Ich hab auch von erwachsenen Typen mit Angelschein gesehen, wie sie
    ihr Fische verrecken lassen und sie nicht abschlagen.
    Und das nichtnur einmal.


    mfg bobbl

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