Allgemeinverfügung zur Änderung der KüFO verlängert

  • Zitat Robert Vollborn LSFV-SH
    03.01.2007


    Die Allgemeinverfügung vom 3. Februar 2006 des Amtes für ländliche Räume Kiel - Abt. Fischerei - als obere Fischereibehörde, mit der



    1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche und
    2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO


    aufgehoben wurden, gilt nach verbindlicher Auskunft der Behörde vorerst weiter.



    Zwar war die Verfügung bis zum 31. Dezember 2006 befristet und bis dahin sollte eine entsprechende Änderung der KüFO abgeschlossen sein. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht, so daß nun eine Verlängerung der Allgemeinverfügung mit identischem Wortlaut beschlossen wurde. Es bleibt also vorerst bei den o.g. Regelungen. Die Behörde hat die Veröffentlichung noch in diesem Monat angekündigt. Sobald dazu ein Schriftstück vorliegt, wird es hier zum Herunterladen bereitgestellt.

  • Zitat von Salora


    1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche und
    2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO


    aufgehoben wurden, gilt nach verbindlicher Auskunft der Behörde vorerst weiter.




    Wobei ich mich ja immer noch frage was das soll...... :roll:

  • Nicht nur Du Tom.


    Zitat Robert Vollborn, LSFV-Geschäftsführer


    Wenn - wohl noch in diesem Frühjahr - Änderungen der KüFO in Kraft treten, dann werden darin sicherlich auch die Mindestmaße und Schonzeiten neu geregelt. Derzeit sind sie für die in der Allgemeinverfügung genannten Fischarten aber noch aufgehoben, jedenfalls für uns Angler. Für die Berufsfischer wurden sie über eine EU-Verordnung festgelegt.


    http://www.anglerforum-sh.de/s….php?p=57994&postcount=16

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