www.catch-release.de ist online!

  • Zitat von M.W.

    {ß*# 8) Suuuuuuuuper Seite. Komisch dass so was in anderen Ländern schon seit Jahrzehnten funktioniert. Das Gesetz was vorschreibt jeden maßigen Fisch außerhalb der Schonzeit zutöten entspricht ungefähr dem dass ein Jäger jedes Wildschwein was schwerer als 25 KG ist abknallen muss. Bei uns sind in den letzten Jahren die Bestände stark zurück gegangen weil bei uns viele Kochtopfangler wüten. Ab und zu einen Fisch für die Küche mitzunehmen da hab ich ja nix dagegen auch wenn ich selber nur verletzte Fische entnehme. Oder natürlich Köderfische. Ich finds echt GEIL dass hier so viele Angler eine vernünftige Einstellung haben. Bei uns gibts sogar Angler die rum nörgeln wenn man einen maßigen Fisch zurück setzt!!!! Die sollen doch lieber ihren Fisch kaufen als angeln zu gehen. Was hat das mit angeln zu tun???


    Geschichltich gesehen ging es ja beim Angeln um Nahrungserwerb oder will jemand behaupten das die Menscheit aus Spaß angefangen hat zu fangen. Der Jäger geht ja auch in den Wald um ein Tier zu schießen um es dann zu verwerten

  • Zitat von Barschfreund

    Der Jäger geht ja auch in den Wald um ein Tier zu schießen um es dann zu verwerten


    Er kann es ja nach dem Abschuss schlecht wieder releasen .....


    Also muss der Jäger sich vor dem eigentlichen Tötungsakt Gedanken machen, ob es sinnvoll ist
    dieses Stück Wild seinem Revier zu entnehmen oder ob nicht.


    Genauso muss es dem Angler ermöglicht werden, den gefangenen Fisch bzgl. seines ökologischen Nutzens
    vor der eigentlichen Tötung zu bewerten und dann darüber entscheiden, ob oder ob nicht.


    Gruß,
    Peter

  • nimmt man diesen vergleich (der eigentlich ein "äpfel mit birnen-vergleich" ist) genau, müsste der jäger sich dann auf das beobachten beschränken oder mit betäubungsmitteln vorgehen, um an catch&release-angelehnte optionen zu verfügen. oder der angler überlegt sich vorher, was er tut, und beobachtet nur...
    anyway, mehr entscheidungsfreiheit, wann fische zurücksetzbar sind, sollte jeder angler haben.
    gegenwärtig hat man immer das mulmige gefühl, richtig zu handeln, aber gegen geltende vorschriften zu verstoßen-so macht`s keinen spaß!
    gruß
    frank

  • @ Frank


    Der "Äpfel und Birnen Vergleich" ist absolut nicht richtig ....


    Der Jäger betrachtet und bewertet das Wild, wenn es aus dem Wald auf die Lichtung tritt und klar definierbar ist.
    Erst dann erfolgt der eventuelle Tötungsakt.


    Beim Angler beginnt der definierbare Teil dann, wenn der gefangene Fisch aus dem Wasser geholt wird ...
    Erst dann kann die Bewertung beginnen die eine sinnvolle Entscheidung zulässt.


    Gruß,
    Peter

  • @tax: bevor hier missverständnisse aufkommen-von 32 hechten und 1 wels (-beifang) in diesem jahr habe ich alle wieder zurück gesetzt. ich angel leidenschaftlich gerne, wollte aber weder hecht noch wels essen, jedoch barsch und dorsch, die habe ich auch lecker verwertet.
    beim zurücksetzen der maßigen fische hats ärger gegeben, den ich in kauf genommen habe, da ich sehen konnte, dass die fisch gut-im vorderen maulbereich-gehakt haben.
    zur sache und zum verständnis: woher stammt die definition, die du benennst? ist die allgemein gültig? quelle? oder ist es deine persönliche haltung?


  • Sehe ich auch so Peter.


    Ein Jäger "spricht sein Wild an". Er weiß ganz genau, was im Revier steht, wie alt es ist, welches Geschlecht usw.


    Ein Jagdrevier ist bei etwas Mühe völlig transparent.
    Ein Jäger weiß oft lange vorher, was er aus dem Bestand herausschießen möchte, kann und darf, um diesen im ökologischen Gleichgewicht zu halten.


    Ein Gewässer ist meist eine "Black Box". Keiner weiß was sie beinhaltet. Selbst sehr gute Fischer auf kleinen Gewässern werden immer wieder von nicht geahnten Fängen überrascht.


    Am Wasser ist die Sachlage so, dass ich wirklich erst nach dem Fang weiß, was ich in der Hand habe und dann erst kann der Prozess der Entscheidung beginnen.

  • Zitat von Taxler


    .


    Beim Angler beginnt der definierbare Teil dann, wenn der gefangene Fisch aus dem Wasser geholt wird ...
    Erst dann kann die Bewertung beginnen die eine sinnvolle Entscheidung zulässt.


    Gruß,
    Peter


    In der sache ist das Land Brandenburg vielen voraus.

  • in bezug auf deíne postings und meine frage liegt`s dann auf der hand persönliche meinung.
    der vergleich, auf den ich mich bezogen habe, stammt von "barschfreund", manchmal hilts, wenn man den gesamtzusammenhang herstellt. und der ist eigentlich die eröffnung von der site c&r.
    checkt man die beiträge dort, halte ich es mit dem zurücksetzen eher in annäherung eines schreibers, der u.a. die entnahme von hechten zwischen 50-60 cm (küchenhechte) und der schonung des "mittelbaus: ü-60-100cm" plädiert. kapitale widerum können denmnach auch selektiv entnommen werden.
    die verwendung von schonhaken, so wie es in england poulär ist, finde ich ebenfalls empfehlenswert und praktikabel.
    @motzki: was ist denn praxis in brandenburg?

  • Gut ok. Bevor das zu endlosen Diskusionen führt: Der Vergleich mit dem Jäger war etwas überzogen. Das wusste ich auch als ich es geschrieben hab. Aber ich wollte damit die Tötungspflicht die dem Angler von sogenannten Naturschützern auferlegt wird etwas sarkastisch darstellen [/quote]

  • Zitat von Barschfreund

    Geschichltich gesehen ging es ja beim Angeln um Nahrungserwerb oder will jemand behaupten das die Menscheit aus Spaß angefangen hat zu fangen. Der Jäger geht ja auch in den Wald um ein Tier zu schießen um es dann zu verwerten




    Wenn du zur Nahrungsbeschaffung angeln gehst ist das dein Ding. Für mich ist es ein Hobby bei dem man auch eine gewisse Verantwotung gegenüber dem Fischbestand und der Natur hat

  • @ Frank


    Wir können selbst entscheiden ob abschlagen oder nicht.


    4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische


    Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

  • @ M.W.:


    Ich meine, Du solltest das bitte nicht mißverstehen, oder zu polarisiert sehen. Selbst ich, als Mit-Macher der Seite, esse selbstgefangenen Fisch. Das wollen wir auch niemals negativ belegt sehen.


    Man kann es einigermaßen gut mit der forstlichen Bewirtschaftung der tropischen Regenwälder vergleichen. Man kann die rigoros abholzen, was in etwa dem Status quo der Angelbestimmungen entspricht, oder man kann gezielt einzelne Edelholzbäume einschlagen und den Wald darum herum weitestgehend ungeschoren lassen, was dem entspricht, was wir erreichen wollen.


    Das ist nicht nur eine Forderung zur Anpassung der rechtlichen Bestimmungen, sondern vor allem auch eine Sache, die man gewissermaßen als "Erziehung der Angler" beschreiben kann. Begreiflich machen, dass man den Ast nicht absägt, auf dem man sitzt.


    Wohl keine Frage, was den Resourcen eine bessere Zukunft einräumt!

  • diese seite wird gerade auf einen anderen großen anglerboard extrem hitzig und kontrovers diskutiert.
    um eins direkt klar zu stellen:
    ich bin ein entschiedener gegner dieser initiative weil:
    1. reines C&R damit legalisiert würde und ich das ethisch nicht vertreten kann
    2. sich an den nachbarländern zu orientieren bedeutet auch ein entnahmeverbot wissendlich in kauf zu nehmen.
    3. der momentane gesetzesstand ein catch & decide ermöglicht, da eine strafrechtliche verfolgung de facto nicht stattfindet
    voice

  • Zitat von voice

    3. der momentane gesetzesstand ein catch & decide ermöglicht, da eine strafrechtliche verfolgung de facto nicht stattfindet


    De jure aber jederzeit möglich ist. Hier gilt es eine Rechtssicherheit herzustellen, die sich konform zu den Rechtsvorschriften eines zusammenwachsenden Europas zeigen muss.


    Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit!

  • deshalb schrieb ich de facto und nicht de jure.. andal
    es gilt aber auch einem angler die möglichkeit zu lassen einen fisch auch verwerten zu dürfen. wenn eine solche aktion eimal ins rollen gekommen ist sollte man wenigstens die möglichkeit in betracht ziehen, dass das was man wollte und das was erreicht wurde stark differieren kann.
    voice



  • Hallo Andal.
    Ich sage auch nicht dass ich ein absoluter Gegner davon bin Fisch für die Küche mitzunehmen hab ich auch in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben. Ich will hier Niemandem auf die Füße treten aber sture Kochtopfangelei kann ich auch nicht gutheißen. Man muss sich das mal überlegen bei uns in Hessen musst du bereits einen Zander von 45cm(!) oder einen Hecht von 50(!)cm mitnehmen. Dasist ja fast noch Fischbrut. Das schlimme daran ist dass sich sehr viele Angler bei uns daran halten und die Bestände dadurch in den letzten Jahren merklich zurück gegangen sind. Wie du in deinem Beispiel auch schreibst: Sinnvolle Entname ist wichtig und sollte daher gefördert werden.
    Gruß

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