Sorry, aber das ist vollkommener Unfug! Wilderei wäre es, wenn man sich das Wild aneignen würde, nachdem man es erlegt hat.
Das Stück zu töten ist in jedem Fall durch das Tierschutzgesetz gedeckt (Verkürzung von Leiden) und der Kehlschnitt ist eine von vielen Möglichkeiten, ein Tier zu töten. Ich hätte da zwar den Herzstich gemacht aber das ist Geschmackssache.
Selbst die Aktion mit dem Schraubenschlüssel wäre, als letzte Möglichkeit, OK, denn wer hat schon immer ein entsprechendes Messer dabei.
Auch die Aussage zur Versicherung ist falsch. Die verlangt vom Revierinhaber oder seinem Beauftragten eine Unterschrift, nicht von einem Sachkundigen.
Polizei ist gut, da kannst Du lange warten und deren Munition ist zum Töten denkbar ungeeignet und Ahnung, wie man das macht, haben die in der Regel auch nicht, es sei denn, man erwischt einen Jäger unter denen.
Na ja, mit 17 ist man halt nur ein Jungjäger, der noch nicht alleine jagen darf aber, es ist schon erschreckend, mit welchem Halbwissen hier geprahlt wird.
Ach ja, kleine Anmerkung am Rande, Rehwild und Rotwild sind 2 grundverschiedene Arten.