Spätestens auf Nachfrage muss er es.
Ich schleppe auch nicht immer gleich den Ausweis mit wenn ich anhalte und mal nachsehe, den meisten reicht auch die Aussage Fischereiaufsicht, aber klar wer den denn sehen will, der bekommt den auch zu sehen, denn nur mit der Berechtigung darf man eben auch Kontrollen machen. Bei uns bedeutet es eben als Fischereiaufseher mit Ausweis/Marke oder als Mitglied welches sich vorher als solches ausweisen muss. Wobei bei Mitgliedern laut Satzung die kameradschaftliche Pflicht besteht.
Dann gibt es auch noch Punkt 9 (Fischereiaufsicht) Absatz "d. Auf Verlangen haben sich Mitglieder und Gastangler gegenüber Landwirten und Verpächtern oder deren Beauftragten auszuweisen."
Wobei Du dann wohl auch von denen erst mal verlangen kannst das sie Dir auch beweisen das sie das auch sind, was ich mir in der Praxis schwer vorstelle.
Aber klar die sind das dann normal auch, weshalb es wenig Probleme geben sollte, abgesehen davon das ich bezweifle das viele den Punkt der Satzung kennen.
Klar das ist eine vereinsinterne Regel aus der Satzung, aber die können auch andere haben.
Der Aufseher aus dem ersten Post scheint also alles richtig gemacht zu haben, wenn er sich denn ausgewiesen hat (spätestens auf Nachfrage eben). Caipirinha hingegen hätte zumindest bei uns mehrere Verstöße gemäß Bußgeldkatalog begangen.
Behinderung oder Verweigerung der Aufgaben der Fischereiaufseher 20 Euro
Verweigerung bei Kontrollen, Fang, Geräte und Papiere vorzuzeigen 50 Euro
Immer vorausgesetzt er hatte fangfertige Fischereigeräte dabei, was aber wohl anzunehmen ist wenn er angeln will.
Da kenne ich dann auch eine Geschichte mit einem Boot, denn da hatte einer dem Fischereiaufseher verboten das selbige zu betreten. Der zu Hilfe gerufenen Polizei hat er es ebenfalls verboten. Der Wasserschutzpolizei musste er es dann erlauben als sie ihr Schlauchboot zu Wasser gelassen hat und vom Wasser kam. Da waren die Ruten dann weg, aber sie fanden eine Schnur mit Haken dran, und damit war dann doch ein fangfertiges Fischereigerät am Wasser dabei. Die Geschichte hat ein Kollege erzählt, er sagte es sei ihm so passiert bei einer Kontrolle.
Also ich kann verstehen das der Vorstand noch nicht reagiert hat. Wobei ich könnte eher nicht verstehen das es noch keinen Bescheid wegen dem Bußgeld gab, nachdem Caipirinha sein Vergehen ja anscheinend selbst gemeldet hat. 
Ok etwas übertrieben, aber ich gehe halt davon aus das der Fehler echt bei Caipirinha lag, der sich nicht mit seiner Satzung und dem Landesfischereirecht auskennt. Zumindest legt mir die Situation aus der Beschreibung nahe das es bei ihm auch solche Regelungen gibt. Und so wie er es beschreiben hat ist er dem Fischereiaufseher ja dumm gekommen und hat sich geweigert, und dann wird es jedem mal genug und man kommt dann dem Gegenüber ebenfalls dumm und stellt von freundlich auf wenn Du meinst mich anzumeckern zu müssen, dann kann ich auch anderes und arbeite jetzt mal alles ab.
Zum Eixendorfer See, ich hoffe das ich da irgendwann auch mal hin komme. Der ist ja nicht umsonst deutschlandweit für die spitzen Angelmöglichkeiten und seine super organisierten Veranstaltungen bekannt. Halt das Traumgewässer in Süddeutschland.
Kurzum, was Claudia erzählt ist ein Unding, was Niels beschreibt scheint ok zu sein, sollte er aber mal mit demjenigen abklären der da die Rechte hat, und was Caipirinha schreibt ist aus meiner Sicht wohl ein Fehlverhalten seinerseits, wobei das schwer zu sagen ist bei der kurzen Beschreibung.