Zitat von Bait
Moin, moin,
verwundert die Augen reib...
@Kai.S
Ist hier die Sachlichkeit verlorengegangen?
Bei Dir scheinbar schon, denn Dein einer Satz war eben nicht sachlich sondern so allein für sich als allgemein gültige Aussage einfach falsch.
Zitat von Bait
Ist Polemik in Form von "bullshit" hier die neue Umgangsform?

Ich schrieb auch nicht was ICH mache...
Das ist keine Polemik das ist einfach Bullshit weil gegen das Gesetz was Du da so geschrieben hast. Tom hat es schon gut erklärt.
Zitat von Bait
Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben
Also DU sagst damit (weil Du es in keinster Weise eingrenzt sondern nur diesen einen und eindeutig falschen Satz schreibst) wenn ich jetzt einen Hecht oder Zander über dem Mindestmaß fange muss ich ihn mitnehmen. Deine Aussage. Wir haben aber Schonzeit und die verbietet es mir. Allein das zeigt schon die Aussage ist falsch, zumindest so allgemein wie Du sie geschrieben hat (aber so als sei sie allgemeingültig)
Dann sagt das Tierschutzgesetz eben noch das was in §1 steht und zitiert wurde. Fange ich nun also einen 1m Zander den ich nicht sinnvoll verwerten kann weil ich gar nicht weiß wann ich das alles essen soll, dann verbietet mir genau DAS Gesetz ihn zu töten und es zwingt mich ihn zurück zu setzen. Das selbe wenn er zu klein ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann oder weil es Zander Nr. 2 ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann, ect. ect. ect.
Tom hat ja noch genug anderes dazu gesagt.
Du sieht es ist nicht nur falsch sondern auch gegen das Gesetz wenn man sich an Deine Aussage
Zitat von Bait
Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben
hält!
Zitat von Bait
Ich schrieb auch nicht was ICH mache...
Habe ich auch nicht behauptet, ich sagte nur das Du gegen das Gesetz verstößt wenn Du das machst was Du schreibst. Das gilt für jeden hier.
Zitat von Bait
Dann ist der VDSF in seiner Ausführung natürlich auch falsch und illegal...
http://www.vdsf.de/fischerei/schutz.html
A ist richtig.
Zitat
1.1 Der VDSF ist nach §29 BNatSchG anerkannt und nimmt die Interessen der Angelfischer auf Bundesebene und auf internationaler Ebene wahr
Das ist nicht ganz wahr, denn die Interessen der Angelfischer nimmt er oft genug nicht wahr.
Zitat
2.1 Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.
Ein Zurücksetzen kommt auch in Betracht, wenn es das Hegeziel erfordert.
Da unterscheiden sie, im Gegensatz zu Dir, z.B. schon indem sie sagen das Maß allein ist noch kein Faktor.
Zitat
Fische sind, sofern es die fischereilichen Vorschriften der Länder zulassen, nur aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung und der Verbesserung der Qualität im Setzkescher zu halten.
Da liegen sie z.B. falsch. Da sagt unser Landesfischereigesetz auch etwas anderes, denn es kennt noch weitere Gründe die auch zulässig sind. Das nur ist also eindeutig eine Falschaussage.
Zitat
Um sicherzustellen, dass bei fischereilichen Veranstaltungen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, hat der VDSF in Abstimmung mit den Tierschutzreferenten der Länder eine Richtlinie für Gemeinschaftsfischen beschlossen. Nach dieser Richtlinie dürfen nur dann Gemeinschaftsfischen durchgeführt werden, wenn sie der Kontaktpflege innerhalb eines Vereins oder mehrerer Vereine dienen und dem Hegeziel entsprechen.
Wie der Name Richtlinie schon sagt, man kann sich danach richten aber es ist nicht bindend und ob die sowas schreiben oder in China fällt ein Sack Reis um...
Abgesehen davon ist auch immer das Gesetz entscheidend und nicht das was irgendein Verband sagt. Leider nehmen einige alte alte Vereinsvorstände das für bare Münze und halten sich an den Schwachsinn und verzichten deshalb auf Setzkescher.
Zitat von Madgraf
Nun ist es aber so, dass ich schon mit dem Ziel ans Wasser gehe um einen der schmackhafte Fische zu fangen (die Karpfenesser mögen mir verzeihen das dieser Fisch nicht dabei ist
) aber manchmal fängt man nur andere von mir nicht verwertbare Fischarten. Was macht man also in dieser Zwickmühle?
Die Argumentation von Tom kann ich mir dann sehr schön zurechtlegen. Fische ich beispielsweise mit nen Matchrute und ner paralell ausgelegte Köderfischrute dann klappt die Auslegung wunderbar. Komisch wird es dann nur zu erklären was ich mit der Matchrute fangen möchte? (Köderfische?)
Ist es dann aber auch nicht gegen das Tierschutzgesetz wenn ich einen Fisch fange um ihn dann als Köder zu gebrauchen? Ich verwerte ihn ja nicht persönlich, sondern er ist dann "nur das Mittel zum Zweck".
Keine Zwickmühle, Du willst den nicht fangen und kannst ihn nicht sinnvoll verwerten, also musst Du ihn zurücksetzen gemäß §1.
Und nein es ist nicht gegen das Tierschutzgesetz Köfis zu fangen, denn sinnvolle Verwertung durch Mensch und Tier sagt ja schon mal das nicht Du ihn essen musst (unsere Katzen freuen sich über Fisch und das ist eindeutig eine sinnvolle Verwertung aus Sicht des Tierschutzgesetzes) und einen Fisch als Köfi zu nutzen um damit sein eigenes Essen zu fangen ist doch definitiv ein sinnvoller Grund.
Zitat von Zeilkarpfen
Dass müsste aber dann bedeuten ,wenn ich auf Karpfen angeln will aber sie nicht mitnehmen will ,dass ich sie mitnehmen muss?
Beides falsch!
Das bedeutet wenn Du auf Karpfen angelns willst ohne das Du sie mitnehmen willst, dann verstößt Du schon gegen §1. In dem Moment wo Du auf sie fischt ist es ein versuchter Verstoß dagegen, beißt dann einer hast Du dagegen verstoßen. Du willst ja einem Fisch "Leid" zufügen ohne einen triftigen Grund. Wobei das eine einseitige Sicht ist, denn erstens ist nicht belegt das der Fisch leidet und zweitens ist ein sinnvoller Grund ja recht schwammig. Sich zu erholen und die Gesundheit zu verbessern ist aus meiner Sicht auch ein triftiger Grund, aber ok das hat bisher noch kein Gericht so gesehen, nur wenn Du eben einen Grund dafür nennen kannst den das Gericht akzeptiert, (eben aus medizinischer Sicht sinnvoll oder was weiß ich) dann ist es auch ok. Nur wie gesagt bisher sind nur wenige Gründe als triftig anerkannt worden.
Zitat von Zeilkarpfen
So muss ich sie also verwerten anstatt Catch&Relese zu betreiben?
Nimmst Du sie mit obwohl Du sie nicht verwerten kannst ist es wieder ein Verstoß. Und auch hier ist es eben falsch zu sagen ich muss sie verwerten obwohl ich C&R machen will. Der Vorsatz sie ohne triftigen Grund fangen zu wollen ist schon der Vorsatz gegen §1 zu verstoßen. Hakst Du dann einen hast Du dagegen verstoßen denn bis zum Biss hattest Du ja laut eigener Aussage keinen triftigen Grund dem Fisch zu schaden. Er danach suchst Du dir dann einen als nachträgliche Rechtfertigung für den Verstoß. 
Wie es hier also schon gesagt wurde, Du darfst nicht mit dem Vorsatz angeln gehen jeden gefangenen Fisch zurück setzen zu wollen. Dann ist alles ok und dann darfst Du dann auch Angeln, und dann musst Du jeden Fisch - den Du nicht sinnvoll verwerten kannst weil er der gewünschten sinnvoll verwertbaren Beute entspricht - zurück setzen. Tom hat mit den Brassen ja einen solchen Fall schon genannt.
Raubfischer: Da hast Du recht, das nachzuweisen ist immer das Problem und unser Vorteil.