Beiträge von Kai S.

    Zitat von MatthiasB.

    Erkläre mir aber mal bitte, wo ich in Westdeutschland nicht Nachtangeln darf.


    Z.B. bei uns in den Naturschutzgebieten. Das war eine der Bedingungen damit wir da überhaupt angeln dürfen. Das hat aber nichts mit dem VDSF zu schaffen sondern damit das die Behörden die die Fischereirechte haben das zur Bedingung gemacht haben wegen dem Naturschutz, damit die Tiere Nachts nicht gestört werden.


    Und wenn ich Googel, dann kommt als erstes unter Nachtangelverbot ein Meckerthread in dem sich 2004 einer darüber ausläßt das BaWü endlich das Nachtangelverbot kippen will und dann ein Verband dagegen ist.


    Btw. ist es in SH gerade so das der Verband, neben vielen sehr sinnvollen Einwänden zugunsten der Angler, aber auch gegen Lockerungen für Angler in einem einzelnen Bereich votiert. Da will das Land einiges einfacher machen damit mehr Leute fischen können.


    Der LV kritisiert dann die Befreiung von der Fischereischeinpflicht an allen geschlossenen Gewässern. Sie weisen sogar darauf hin das andere Länder die Teilnahme am Vorbereitungskurs zur Prüfung als Pflicht haben (klingt als ob sie diesen Blödsinn auch am liebsten hätten).


    Sie beschweren sich auch das die Fischereiabgabe damit weniger wird. Und für Anfänger gibt es ja die Möglichkeit private Kleingewässer zu nutzen.


    Mit am besten ist aber dieser Satz hier den ich so aus dem Anglerboard zitieren möchte.

    Zitat

    Davon abgesehen ist die Freigabe von Urlauberfischereischeinen auch für Einwohner unseres Bundeslandes eine Aufgabe der Fischereischeinpflicht „auf Raten“. Sie bedeutet einen erheblichen Eingriff in die gewachsenen Strukturen der Vereine.


    Auf gut deutsch sagen sie wir haben Angst das wir weniger Mitglieder bekommen. Das sagen sie später noch deutlicher indem sie sagen wenn das nicht geändert wird, dann müssen sie den Mitarbeiter entlassen der für Prüfungen zuständig ist weil es weniger Prüfungsteilnehmer gibt. und sie finden es auch ungerecht gegenüber sozial schwachen das man dann ohne Prüfung Angeln gehen kann wenn man sich die Erlaubnis kauft. Das sind dann natürlich die Leute die sich statt einer Erlaubniskarte viel eher die Prüfungskosten und Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge leisten können. :lol:


    Auch gut ist die Forderung das Urlauber sich nicht mehr mehrfach im Jahr (z.B. für 1 Woche im Frühling und 1 Woche im Herbst) die Karten kaufen dürfen sondern nur noch 1x und dann sollen die laut Verband gefälligst 28 Tage am Stück gültig sein statt 28 Tage im Jahr.


    So falsch liegt Tom da nicht was da teilweise abgeht.

    Ist ja auch absolut sinnvoll. Warum bitte sollte man in der Schonzeit mit Köfi oder Kunstköder fischen dürfen? Da ist doch vorprogrammiert das da Zander und Hechte beißen. Die Barsche bekommt man auch mit Wurm, einzig beim Aal ist es durchaus ein wenig nervig, aber da wird es oft ja erst ab Mai interessant (gibt aber auch Ausnahmen wie 2009).


    Und in Holland sind die viel strenger, da ist auch Wurm verboten weil Barsch auch Schonzeit hat.

    Darum ist bei uns in der Schonzeit jeglicher Kunstköder (bis auf Trockenfliege und Nymphe bis zu einer bestimmten Größe) und jeglicher Köfi/Fischteile verboten, zumal Zander ebenfalls die selbe Schonzeit haben wie Hechte. Auf Raubfisch ist hier also erst einmal Pause.


    Ich nehme eine große Pepsi bitte.

    Zanderfänge im großen Meer gemäß den Fanglisten der 9000 Mitglieder + Gastangler.


    2008: 17 Zander zusammen 51750g
    2007: 33/68255g
    2006: 16/31015g
    2005: 17/25300g
    2004: 9/23600g
    2003: 12/16960g
    2002: 14/24975g


    Der südliche Teil ist ja eh als Naturschutzgebiet gesperrt.
    Was das Badepuplikum angeht, mal sehen. 2007 war es im Mai schon recht warm (um nicht zu sagen das war der Sommer, denn ab Mitte Juni war nichts mehr los mit Sommer) und wo ist das Wasser schneller auf Badetemperatur als in einem Gewässer durch das ich schon durchgelaufen bin weil es so flach ist? Also von daher schwer zu sagen, hängt vom Wetter ab.


    Warum muss es überhaupt Bootsangeln sein? Ich meine Echolot Benutzung ist ja in allen Gewässern verboten und Schleppfischen ebenfalls, und beides wird kontrolliert.


    Ich selber habe da schon ewig nicht mehr gefischt, also kann ich keine aktuellen Infos geben, aber ich würde persönlich lieber die Kanäle bevorzugen. Gleichmäßige Struktur weil künstliche Wasserstraßen, nicht sehr breit und damit auch deutlich leichter zu lesen als ein großer See. Und vom Besatz her gibt es da ein paar gute Allrounder. Der Ems Jade Kanal ist z.B. für Karpfen, Zander und Aal keine schlechte Wahl. Auch Hecht gibt es da, aber die Masse (wenn auch eher kleinere) gibt es in den kleinen Tiefs von denen es ja viele gibt. Auch andere Kanäle sind eher für Zander bekannt als das Große Meer, was nicht bedeutet das es dieses Jahr da nicht evt. anders aussieht.

    Naja mit einer 20-50g Rute kannst Du doch auch 10g Spinner werfen oder 15g Wobbler. Nicht auf die maximale Distanz aber doch durchaus weit genug für z.B. unsere 10-15m breiten Kanäle hier. Da brauchst Du eh nicht die volle Wurfweite die mit optimaler Rute nötig wäre. Von daher hängt es auch vom Gewässer ab und ob Du echt weit raus musst.


    Naja Du hast doch mit der juristischen Sache angefangen. Wie soll man darauf antworten außer mit juristischen Argumenten/Auslegungen um klar zu machen das es so nicht ist? Das ist aber das große Problem, irgendwer (teils sogar diejenigen die unsere Interessen vertreten sollen) interpretiert es halt so falsch und viele glauben das dann. Warum werden denn soviele Fische sinnlos abgeknüppelt, eben wegen diesem Irrglauben.


    Wenn Du Dich jetzt angegriffen fühlst entschuldige ich mich, das wollte ich nicht.
    Ich habe das Bullshit nicht auf Dich bezogen sondern nur auf die Aussage wie Du sie getätigt hast (über dem Mindestmaß = töten müssen). Sorry falls es falsch rüber kam. Ich habe auch verstanden das Du es ebenfalls nicht so streng siehst und wie schon geschrieben ich habe auch nicht behauptet das Du es so handhabst.


    Du hattest angefangen mir vorzuwerfen das ich nicht sachlich bin. Ich habe es nur widerlegt und Dir gezeigt warum Deine Aussage nicht sachlich ist (weil zu allgemein gehalten). Ich habe ja auch immer wieder darauf hingewiesen das es meist eben daran liegt das es zu allgemein gehalten ist (in einzelnen Bereichen stimmt Die Aussage von Dir ja).


    Außerdem ist es keine persönliche Gesetzesauslegung sondern eine die auch andere teilen. In der Anglerpraxis gibt es dazu einen hervorragenden Artikel von einem Juristen http://www.anglerpraxis.de/aus…-anglerischen-praxis.html
    Abgesehen davon ist jeder Gerichtsentscheid meist auch eine persönliche Gesetzesauslegung und sei es beim Strafmaß bei dem es ja eine Spanne gibt. Wie sagte mein Rechtslehrer so schön, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.


    Dein Hausjurist sollte sich auf jeden Fall mal mit dem Thema befassen. Ich würde z.B. gerne wissen warum er denn keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht wenn Du einen maßigen Fisch tötest um ihn dann in den Biomüll zu werfen weil Du ihn nicht verwerten kannst. Nur weil es gesetzlich erlaubt ist ihn in der Größe zu töten gibt es doch noch keine Pflicht dazu. Die Pflicht kann es höchstens geben wenn ess aus hegerischer Sicht notwendig ist die Fische zu entnehmen.Dann gibt es aber ja den triftigen Grund durch die Hegepflicht.


    Zu Deinem Satz "Alle haben Unrecht und ein einzelner weiß natürlich wie Hege korrekt ist", den kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Ich habe mich ja Tom angeschlossen und einigen der anderen hier ebenfalls. Du bist da im Moment hier ein wenig allein mit Deiner Ja/Nein Auslegung, aber da versuchen wir ja alle Dir zu erklären warum es nicht so einfach geht. Von alle haben Unrecht kann jedenfalls keine Rede sein, dafür gibt es auf beiden Seiten zuviele (allein schon Peta, ect. bei Deiner).


    Ansonsten kann ich nur sagen schönes Beispiel Peter um es allgemein und knapp zusammen zu fassen.


    Das wir der selben Meinung sind Olli haben wir ja schon mehrfach festgestellt. Zum Glück ist Holland von mir aus ja auch nicht so weit entfernt. Frage mal Martin Jager wie es ihm mit Bernd (von den Fängen auf ihrem "Mittelplatz" mal abgesehen) dort gefallen hat bei der Open Kampioenschap van Westerlee. Da war der Setzkescher sogar vorgeschrieben.


    Und ich bin auch der Meinung das man erst einmal belegen soll das ein Fisch sinnvoll zu verwerten war der zurück ging, denn das kann ja immer nur der zweifelsfrei entscheiden der ihn verwerten müsste. Zum Glück gibt es da ja auch einige entsprechende Gerichtsurteile zugunsten der Fänger, eben weil es nicht so einfach ist alles über dem Maß = töten müssen.


    Und ich kann einen 28 cm Aal oder einen 35 cm Zander eher selten sinnvoll verwerten. An einem 45 cm Hecht oder 32 cm Karpfen ist auch wenig dran.

    Zitat von Bait

    Moin, moin,
    verwundert die Augen reib...


    @Kai.S
    Ist hier die Sachlichkeit verlorengegangen?


    Bei Dir scheinbar schon, denn Dein einer Satz war eben nicht sachlich sondern so allein für sich als allgemein gültige Aussage einfach falsch.


    Zitat von Bait

    Ist Polemik in Form von "bullshit" hier die neue Umgangsform? :?: :?: :?:


    Ich schrieb auch nicht was ICH mache...


    Das ist keine Polemik das ist einfach Bullshit weil gegen das Gesetz was Du da so geschrieben hast. Tom hat es schon gut erklärt.


    Zitat von Bait

    Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben


    Also DU sagst damit (weil Du es in keinster Weise eingrenzt sondern nur diesen einen und eindeutig falschen Satz schreibst) wenn ich jetzt einen Hecht oder Zander über dem Mindestmaß fange muss ich ihn mitnehmen. Deine Aussage. Wir haben aber Schonzeit und die verbietet es mir. Allein das zeigt schon die Aussage ist falsch, zumindest so allgemein wie Du sie geschrieben hat (aber so als sei sie allgemeingültig)


    Dann sagt das Tierschutzgesetz eben noch das was in §1 steht und zitiert wurde. Fange ich nun also einen 1m Zander den ich nicht sinnvoll verwerten kann weil ich gar nicht weiß wann ich das alles essen soll, dann verbietet mir genau DAS Gesetz ihn zu töten und es zwingt mich ihn zurück zu setzen. Das selbe wenn er zu klein ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann oder weil es Zander Nr. 2 ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann, ect. ect. ect.


    Tom hat ja noch genug anderes dazu gesagt.


    Du sieht es ist nicht nur falsch sondern auch gegen das Gesetz wenn man sich an Deine Aussage

    Zitat von Bait

    Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben

    hält!


    Zitat von Bait

    Ich schrieb auch nicht was ICH mache...


    Habe ich auch nicht behauptet, ich sagte nur das Du gegen das Gesetz verstößt wenn Du das machst was Du schreibst. Das gilt für jeden hier.


    Zitat von Bait


    Dann ist der VDSF in seiner Ausführung natürlich auch falsch und illegal...
    http://www.vdsf.de/fischerei/schutz.html


    A ist richtig.


    Zitat

    1.1 Der VDSF ist nach §29 BNatSchG anerkannt und nimmt die Interessen der Angelfischer auf Bundesebene und auf internationaler Ebene wahr


    Das ist nicht ganz wahr, denn die Interessen der Angelfischer nimmt er oft genug nicht wahr.

    Zitat


    2.1 Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.
    Ein Zurücksetzen kommt auch in Betracht, wenn es das Hegeziel erfordert.


    Da unterscheiden sie, im Gegensatz zu Dir, z.B. schon indem sie sagen das Maß allein ist noch kein Faktor.


    Zitat

    Fische sind, sofern es die fischereilichen Vorschriften der Länder zulassen, nur aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung und der Verbesserung der Qualität im Setzkescher zu halten.


    Da liegen sie z.B. falsch. Da sagt unser Landesfischereigesetz auch etwas anderes, denn es kennt noch weitere Gründe die auch zulässig sind. Das nur ist also eindeutig eine Falschaussage.


    Zitat

    Um sicherzustellen, dass bei fischereilichen Veranstaltungen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, hat der VDSF in Abstimmung mit den Tierschutzreferenten der Länder eine Richtlinie für Gemeinschaftsfischen beschlossen. Nach dieser Richtlinie dürfen nur dann Gemeinschaftsfischen durchgeführt werden, wenn sie der Kontaktpflege innerhalb eines Vereins oder mehrerer Vereine dienen und dem Hegeziel entsprechen.


    Wie der Name Richtlinie schon sagt, man kann sich danach richten aber es ist nicht bindend und ob die sowas schreiben oder in China fällt ein Sack Reis um...
    Abgesehen davon ist auch immer das Gesetz entscheidend und nicht das was irgendein Verband sagt. Leider nehmen einige alte alte Vereinsvorstände das für bare Münze und halten sich an den Schwachsinn und verzichten deshalb auf Setzkescher.


    Zitat von Madgraf


    Nun ist es aber so, dass ich schon mit dem Ziel ans Wasser gehe um einen der schmackhafte Fische zu fangen (die Karpfenesser mögen mir verzeihen das dieser Fisch nicht dabei ist ;) ) aber manchmal fängt man nur andere von mir nicht verwertbare Fischarten. Was macht man also in dieser Zwickmühle?
    Die Argumentation von Tom kann ich mir dann sehr schön zurechtlegen. Fische ich beispielsweise mit nen Matchrute und ner paralell ausgelegte Köderfischrute dann klappt die Auslegung wunderbar. Komisch wird es dann nur zu erklären was ich mit der Matchrute fangen möchte? (Köderfische?)


    Ist es dann aber auch nicht gegen das Tierschutzgesetz wenn ich einen Fisch fange um ihn dann als Köder zu gebrauchen? Ich verwerte ihn ja nicht persönlich, sondern er ist dann "nur das Mittel zum Zweck".


    Keine Zwickmühle, Du willst den nicht fangen und kannst ihn nicht sinnvoll verwerten, also musst Du ihn zurücksetzen gemäß §1.


    Und nein es ist nicht gegen das Tierschutzgesetz Köfis zu fangen, denn sinnvolle Verwertung durch Mensch und Tier sagt ja schon mal das nicht Du ihn essen musst (unsere Katzen freuen sich über Fisch und das ist eindeutig eine sinnvolle Verwertung aus Sicht des Tierschutzgesetzes) und einen Fisch als Köfi zu nutzen um damit sein eigenes Essen zu fangen ist doch definitiv ein sinnvoller Grund.


    Zitat von Zeilkarpfen

    Dass müsste aber dann bedeuten ,wenn ich auf Karpfen angeln will aber sie nicht mitnehmen will ,dass ich sie mitnehmen muss?


    Beides falsch!
    Das bedeutet wenn Du auf Karpfen angelns willst ohne das Du sie mitnehmen willst, dann verstößt Du schon gegen §1. In dem Moment wo Du auf sie fischt ist es ein versuchter Verstoß dagegen, beißt dann einer hast Du dagegen verstoßen. Du willst ja einem Fisch "Leid" zufügen ohne einen triftigen Grund. Wobei das eine einseitige Sicht ist, denn erstens ist nicht belegt das der Fisch leidet und zweitens ist ein sinnvoller Grund ja recht schwammig. Sich zu erholen und die Gesundheit zu verbessern ist aus meiner Sicht auch ein triftiger Grund, aber ok das hat bisher noch kein Gericht so gesehen, nur wenn Du eben einen Grund dafür nennen kannst den das Gericht akzeptiert, (eben aus medizinischer Sicht sinnvoll oder was weiß ich) dann ist es auch ok. Nur wie gesagt bisher sind nur wenige Gründe als triftig anerkannt worden.


    Zitat von Zeilkarpfen

    So muss ich sie also verwerten anstatt Catch&Relese zu betreiben?


    Nimmst Du sie mit obwohl Du sie nicht verwerten kannst ist es wieder ein Verstoß. Und auch hier ist es eben falsch zu sagen ich muss sie verwerten obwohl ich C&R machen will. Der Vorsatz sie ohne triftigen Grund fangen zu wollen ist schon der Vorsatz gegen §1 zu verstoßen. Hakst Du dann einen hast Du dagegen verstoßen denn bis zum Biss hattest Du ja laut eigener Aussage keinen triftigen Grund dem Fisch zu schaden. Er danach suchst Du dir dann einen als nachträgliche Rechtfertigung für den Verstoß. :D


    Wie es hier also schon gesagt wurde, Du darfst nicht mit dem Vorsatz angeln gehen jeden gefangenen Fisch zurück setzen zu wollen. Dann ist alles ok und dann darfst Du dann auch Angeln, und dann musst Du jeden Fisch - den Du nicht sinnvoll verwerten kannst weil er der gewünschten sinnvoll verwertbaren Beute entspricht - zurück setzen. Tom hat mit den Brassen ja einen solchen Fall schon genannt.


    Raubfischer: Da hast Du recht, das nachzuweisen ist immer das Problem und unser Vorteil.

    Petri!
    Als ich das Blut sah wollte ich schon fragen ob er so tief geschluckt hat und ob es noch ging oder zu spät war. Schade, ich weiß ja das Du kein Fan von sowas bist. Habt ihr btw. auch schon Schonzeit da Du von Barschen sprachst?

    Woher weißt du das LaZe sein Wobbler von Behr war?
    Das hat er nirgends geschrieben.
    Abgesehen davon haben die vermutlich mehr wie ein Modell oder?

    Zitat von Anglero

    Leider habe ich keine Ahnung, wie die Relation von angegebenem WG zum tatsächlichen Ködergewicht ist.


    Sehr verschieden.
    Aber Du kannst davon ausgehen das es die extreme sind. Das eine ist das Maximum (ok etwas Puffer ist da damit man mit dem Gewicht noch werfen kann) und das andere ein Minimum bei dem es immer noch nicht ideal ist. Ideal ist demnach oft die Mitte oder im Umkreis davon. 20-50g = irgendwas um 30-40g ist vermutlich im Bereich ideal.


    Wie Tom sagte, bullshit!
    Das ist nicht illegal das ist Vorschrift!
    Wenn Du das machst was DU schreibst (jeden maßigen mitnehmen), dann verstößt Du aber gegen das Gesetz. Du bist es also der die Spielregeln nicht einhält.


    steve: Bei einem Karpfen wäre es kein Problem. Der MUSS zurück, denn wenn Du den deutschen Rekord killst, dann bekommst Du soviele Morddrohungen von Karpfenstreichlern, dass Du Personenschutz für den Rest Deines Lebens brauchst. Die wollen doch wissen aus welchem See der kommt und den dann selber fangen, dann noch ein paar Boilies rein und neuer Rekord für sie.

    Ich bin eher ein Freund von längeren Ruten, aber hängt sicher vom Angelplatz ab. Ich würde aber normal zur 2,7m Rute greifen. Mit dem Wurfgewicht bist Du schon im brauchbaren Bereich, wenn Du aber von mittlerem Spinnfischen sprichst wären 30-60g Ruten sicher auch interessant oder zumindest bis 50g. Aber da Du NULL Angaben machst welche Gewässer/Bedingungen Du hast ist das natürlich schwer zu sagen.

    Ich kann es nicht sagen.
    Ich hoffe bei einem Meterfisch würde mir ein Foto reichen, aber wenn ich allein am Wasser bin, ich kann es nicht sagen. Das selbe wenn es bei einem Raubfischangeln wäre. Das wäre recht sicher Platz 1, aber ich hoffe das ich ihn trotzdem nicht mitnehmen würde. Blos wie gesagt allein ist es wohl noch schwerer zu sagen. Der Traumfisch und dann kein gutes Foto, wie übel. Allerdings bin ich bisher noch mit kaum einem Foto zufrieden und ärgere mich da öfter über nicht so perfekte Fotos die andere gemacht haben (Kopf angeschnitten oder Füße weg, ect......).


    Btw. wird die Frage erst richtig interessant wenn es nicht der Meterfisch ist sondern ein evt. neuer deutscher Rekord.

    Kann man, im Kühlschrank.
    Immer wieder das Sägemehl oder Maismehl wechseln und die halten sich, je nach Qualität einige Wochen. Ich hatte schon welche von denen nach 8 Wochen nur wenige verpuppt waren, hatte mich auch gewundert, vor allem weil ich die als Reste meines Nachbarn nach dem Fischen bekommen hatte. Er meinte ob ich die Woche noch los will und die brauchen kann. Bin nicht mehr los gekommen und so kam es das die vom 3 Oktober bis irgendwann Dezember im Kühlschrank waren.

    Die Ruten und Rollen kenne ich so leider nicht, aber von den Daten her die ich im Netz gefunden habe würde ich sagen die kannst Du für den Ems Jade Kanal und die Maade sicher nutzen.

    Zitat von mepps08

    Also für mich sieht sie eher nach einer Rolle zum Feedern aus und mit einer übersetztung von 4.2:1^kurbelst du dich beim spinnfischen tot ^^


    Kommt drauf an. Man was war ich enttäuscht als ich keine Spinnrolle die mir gefällt gefunden habe die so eine Übersetzung hat. Alle Shimano und die Red Arc hatten über 5, was soll ich denn mit so hoher Übersetzung? Ok ich habe dann doch eine 5,2 genommen notgedrungen und natürlich kurble ich damit meist schneller ein als ich eigentlich will.


    Von daher würde ich sagen kommt drauf an wie schnell Du einholen willst.

    Also von einem Setzkescher reden wir doch eh erst ab min. 3,5m Länge und 40cm Durchmesser, wobei bei uns 50cm Durchmesser vorgeschrieben sind und ich auch 4m bevorzuge (weil alles drüber zu teuer wird im Verhältnis). Grob kann man sagen wenn erlaubt dann normal 3,5m und 50cm als Minimum.