Du bist verdammt kompliziert.
Also er hält erst mal nicht die montierte Angel, zudem hast du ja nur soviele Ruten wie du nutzen darfst. Wer da ein problem machen will, der hat den Schuß nicht gehört. Es wäre etwas anderes wenn er allein und ohne Angelerlaubnis mit der Rute am Wasser wäre, aber für dich Sachen tragen, das ist absolut kein Problem. Und wer da Probleme machen will, sollte damit niemals vor Gericht durchkommen. Außerdem warum sollten sie DICH am Arsch haben? Der einzige der ein Problem bekommen könnte wäre dein Vater. Du hast die Angelerlaubnis, also darfst du die Sachen haben.
Und mit einem Kescher FÄNGT man keine Fische, er landet den von DIR gefangenen Fisch. Du fängst den, er hilft nur den an Land zu bringen, das ist was ganz anderes.
Und wenn bei euch ein Fischereiaufseher stunk macht weil dein Vater neben dir im Boot sitzt oder weil er dir hilft indem er keschert, dann sollte dein Verein/deine Stadt mal überlegen ob der noch für die Aufgabe geeignet ist. Ebenfalls wenn er dir beim Rutenschleppen hilft und du nicht übertrieben viele Ruten dabei hast und der sich dann anstellt. Würden bei uns zwei Leute mit 18 Ruten am Wasser rumlaufen, dann würde ich als Fischereiaufseher es schon verdächtig finden wenn einer davon keine Angelerlaubnis hat. Ähnlich wenn ein Jugendlicher mit Erlaubnis und ein Erwachsener ohne mit mit 11 Ruten rumlaufen würden. Denn die doppelte Anzahl der für Erwachsene erlaubten Ruten bzw. genau die Anzahl der Ruten mehr die ein Erwachsener mit Schein nutzen dürfte, das ist schon auffällig. Aber selbst dann würde ich nichts machen sondern abwarten und ein Auge drauf haben, denn wie soll man sowas ernsthaft vor Gericht durchbekommen. Das würde als Bagatelle, und vermutlich sogar mangels Beweis das er angeln wollte, zu den Akten gelegt. Denn es würde nur auf die Aussage hinauslaufen hey ich will flexibel sein, es ist doch nicht verboten Ersatzruten dabei zu haben. Die sind alle nur für mich, er hilft nur.
Aber wenn ein Jugendlicher mit 3 Ersatzruten rumläuft und deshalb 6 dabei hat, das finde ich nicht so komisch, genau das selbe wenn ein Erwachsener halt mit 13 Ruten rumläuft, denn ich selber habe auch gerne mal ein paar Ersatzruten dabei. Du machst dir da einen Kopf um Sachen die sind schon unglaublich. Nehm deinen Vater mit, er hilft dir tragen, er hilft dir keschern, er macht mal einen Köder am Haken während du die Rute hälst, ja sogar wenn er ausnahmsweise eine Rute für dich einholt weil du einen dicken Fisch hast und die Gefahr besteht das der in die andere Rute reinschwimmt und abreißt, selbst dann sollte es keine Probleme geben. Die ersten Sachen sind absolut ok und beim letzten wird kein richtig denkender Mensch was sagen wenn du es sachlich damit begründest dass es eben eine Ausnahmesituation war und dass der Fisch sonst evt. mit einem Haufen Schnur im Maul abgerissen wäre. Da geht eben das Wohlergehen des Fisches vor. Ok das könnte man im blödesten Fall gegen ihn auslegen, aber wie gesagt kein richtig tickender Mensch würde das machen.
Also mach dir keinen Kopf. Die haben dir da vielleicht eine Scheiße erzählt bei der Prüfung wenn du so übertreibest.....
taxler hat es doch gesagt, lass ihn nicht auswerfen, lass ihn nicht drillen, und lass ihn nur einholen wenn es wirklich nötig ist damit der Fisch an deiner anderen Rute nicht unnötig in Gefahr gebracht wird, aber sonst nicht.
Also tief durchatmen und keinen Kopf machen. Bei uns gab es letztes Jahr sogar den Fall das zwei Fischereiaufseherkollegen einen Jugendlichen beim Angeln mit Gummifisch vom Boot auf einem See angetroffen ahben. Erst war der Schein am Ufer, dort angekommen gab er dann zu dass er ihn grade macht und nur geübt hat.....
Meldung, kam Vereinsintern vors Ehrengericht, das akzeptierte ER nicht und ER selber ging vor Gericht. Er wurde freigesprochen weil er vor Gericht sagte er habe einen Speziellen Schlau über den Haken gezogen und so könnte er keine Fische damit fangen. Der Richter musste ihm das abkaufen, denn die beiden Aufseher hatten sich den Ködern natürlich nicht so nahe angesehen als dass sie am Ende sagen konnten nein das stimmt nicht. War ja eindeutig was er da macht und sowas hatte er vor Ort auch nie erwähnt. Sie konnten also nicht 100% sagen stimmt nicht, und damit hat der Richter die Anklage fallen lassen. Und da war es eben doch recht eindeutig was er da getan hatte. Das nur mal um zu zeigen dass man nicht gleich mit einem Bein im Knast steht wenn man nur passiv hilft (abgesehen davon das es eh nur Geldstrafen gewesen wären). Es sollte aber klar sein das wir alle darauf gelernt haben und dass seit dem die Köder genau untersucht werden, und wenn vorhanden auch Fotos davon gemacht werden. Was soll also der Richter erst sagen wenn dein Vater nicht einmal aktiv angelt, wenn es selbst hier, wo eindeutig aktiv gefischt wurde, kein Urteil geben konnte?
Also nochmal, nehm ihn mit, und lass ihn nicht aktiv angeln, dann wird es keine Probleme geben.