Sicher nicht.
Du vergisst das Alkohol nicht gleich Alkohol ist. Ich bin mir auch grade nicht sicher ob sie da schon an der Altersschraube gedreht habe,n oder es erst wollen, aber schon vor mehr als 10 Jahren war es so das der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt war und der von Branntwein und Branntweinhaltigen Spirituosen nicht unter 18. Wobei die Grenze glaube ich 31 oder 32% Alc war, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Abgesehen davon das keiner der die Verantwortung trägt gerne möchten wird, dass die Jugendlichen für die er verantwortlich ist angetrunken am Wasser rumlaufen.
foersterasslar: Was meinst du mit Textfragmenten? Es ist halt nicht verboten, eine ausdrückliche Genehmigung wirst du aber schwer finden. Es ist halt nicht verboten mit Jugendlichen Nachtangeln zu gehen und für Zeltlager gibt es siche rnoch Empfehlungen von verschiedenen Institutionen an ihre Jugendwarte, aber wenn du dich eben rechtlich selbst absicherst, was sollen es dann für Probleme geben? Also was für eine Art von Genehmigung suchst du nun genau?
Ansonsten würde ich es mal bei deinem Landesverband versuchen. Die hatten früher, bei uns zumindest, Emfehlungen bzw. auch Vordrucke für solche Sachen, bzw. man konnte sich sowas selbst machen wenn man einfach das anpasste was die für ihre Zeltlager an Vorschriften und Bescheinigungen nutzten.