Zitat von RudivomSeeLandesfischereigesetz NRW
§ 6
Verwendung von Köderfischen
(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.
Somit ist das Gesetz einzuhalten. Ein Verein kann sich in NRW nicht über Landesgesetz stellen.
Ok! Danke! Dazugelernt! Da habe ich dann schon mehrmals ein Gesetz gebrochen, ohne darüber bescheit zu wissen. Lemmingverhalten....es tun alle bei uns, daher bin ich hinterhergerannt!
Zitat von RudivomSeeMit Lebensmittelfarbe wäre ich auch vorsichtig.
Wer kennt sie nicht die eingefärbten Fleischmaden.
In NRW wurden sie aus dem Handel genommen weil das Färbemittel vorher als
Unbedenklich eingestuft nun doch die Zulassung verloren hat.
Da kann ich definitiv nicht zustimmen!
Der Farbstoff, mit dem Fleischmaden eingefärbt wurden, ist ein anderer gewesen! Und wer mit Blei in einem Gewässer arbeitet, so wie wir alle, der braucht nicht über Lebensmittelfarbe diskutieren. Das einlegen von Fischen in Lebensmittelfarbe ist noch erlaubt!
MFG,
Matthias