Beiträge von reverend

    Der bildungspolitisch absolute Blödsinn ist nach meinem Dafürhalten die Einführung der fünfstufigen Realschule.


    Damit wurde der Selektionsdruck (die Sekundarstufe I oder Orientierungsstufe fällt weg) gänzlich in die Grundschule verlagert. Wer nicht nach der 4., spätestens nach der 5. Klasse den Absprung schafft, hat verloren und besucht dementsprechend motiviert die Hauptschule.


    Bayernweit stehen in einstmaligen Grund - und Teilhauptschulen (1.-6. Jahrgangsstufe) nun Klassenräume ungenutzt leer, während die großen Hauptschulen und Realschulen (zwei untere Jahrgangsstufen zusätzlich) allenthalben aus den Nähten platzen.
    Dazu trägt auch die Einführung des M-Zugs an den Hauptschulen mit einer zusätzlichen 10. Jahrgangsstufe bei.
    Zudem sind nun die Regelklassen der Hauptschule wirklich das absolute Negativergebnis einer Selektion.


    Es wundert mich schon, dass in anderen Ländern Europas das aufbauende Schulsystem gut funktioniert: Primary School (JgSt.1-4), Secondary School (JgSt. 5-9 mit Möglichkeit des C-Level - Abschlusses), High-School (10. JgSt. mit Möglichkeit des B-Level-Abschlusses) und College (11. und 12. JgSt. mit Möglichkeit des A-Level-Exams, das unserem Abitur entspricht.)
    Natürlich werden begabte Schüler schon mit Beginn der Secondary School durch Aufbaukurse für den jeweils höheren Schulabschluss vorbereitet, aber die Hauptfächer sind jeweils für alle gemeinsam - was die Motivation und das Leistungsniveau insgesamt hebt.
    Erstaunlich auch, dass dafür seit jeher 12 Jahrgangsstufen genügt haben - womit man jetzt bei uns krampfhaft mit dem G8 gleichziehen will.


    Liegt es daran, dass in diesen Ländern Ganztagesschulen die Regel sind?
    Dass die Schüler auch bei der Anfertigung der Hausaufgaben betreut und begleitet werden?

    Und wie wär's mit einem Knoblauchverbot in Dönerbuden?
    Gesundheitsschutz für Vampire!


    Oder mit einem Verbot gewisser Zeitschriften in öffentlichen Kioskauslagen?
    Die Gesundheitsgefahr des Passivlesens durch Jugendliche darf nicht unterschätzt werden.


    Schließlich sollte das Schlafen im Parlament verboten werden.
    Passives Mitschnarchen anderer Abgeordneter stellt einen großen gesellschaftlichen Schaden dar und beschert uns Gesetze wie das, über das wir hier dikutieren.

    Ich hab dich doch richtig verstanden, Tom:
    Es geht dir um eine Intermediate-Fliegenschnur, nicht um ein Intermediate-Vorfach?
    Dazu von mir ein klares Nein.
    Keine noch so schwimmfähige Sedge bleibt bei einer absinkenden Hauptschnur lange an der Oberfläche.
    Eine andere Frage wäre, ob man in ruhigen Zügen statt eines schwimmenden und dadurch evtl. an der Wasseroberfläche kräuselnden Trockenfliegenvorfachs ein Intermediate-Vorfach verwenden kann, das an einer Schwimmschnur gefischt wird. Das könnte man mal ausprobieren.

    Ich bin Pfeifenraucher, loup de mer - also nichts mit ein paar zerkrümelten Blättern in etwas Papier.


    Und die Kosten für die behandelten erkrankten Raucher trägt nicht der Staat, sondern die jeweilige Krankenkasse, in der sie versichert sind.
    OK - man kann nun mit der überstrapazierten Solidargemeinschaft argumentieren.
    Mich trifft das freilich als privat Krankenversicherten nicht. Meine Kasse hat bislang an mir durchweg gut verdient, da ich weitaus weniger Leistungen in Anspruch genommen als Beiträge bezahlt habe.
    Sollte durch mein Pfeifenrauchen diese Relation sich verschieben, wird die Kasse schnell mit einem Risikoausschluss kommen.


    Ein Opfer ist von einem anderen schneller verlangt (Raucher sollen ohne ihre Lungenbrötchen ausgehen) als selber erbracht (als Nichtraucher in eine Kneipe gehen, in der geraucht wird). Das gilt natürlich auch umgekehrt.


    Ich denke - und der Protest der Wirte zeigt es - dass in der Sache dieses Gesetzes noch längst nicht das letzte Wort gesprochen ist.


    Für die Kommunen bedeutet das eventuelle Schließen von Kneipen einen Verlust von Gewerbesteuern, die sie für ihre marode sanierten Säckel dringend bräuchten. Überdies wird ein Stück jahrhundertelanger Wirtshauskultur verloren gehen.

    Es handelt sich um ein Zitat. Darum ist der Parteiname auch genannt.
    Natürlich ist mir klar, dass es in wohl sämtlichen politischen Parteien Befürworter und Gegner des neuen Nichtraucherschutzgesetzes gibt.


    Es wäre auch schade, wenn dieser Thread nun in eine von der Redaktion nicht geduldete parteipolitische Diskussion ausarten würde.

    Zitat von pinn

    Ich fürchte, dieser Zug ist längst abgefahren


    Heute, 11.12.2008 auf der Titelseite der Chiemgau-Zeitung (sicher auch in anderen Printmedien):



    Der Zug ist erst ins Rollen gekommen.

    An einem unserer Vereinsgewässer besteht ein Spinnfischverbot vom 1.5. bis 30.9. Vom 15.bis 30.4. und ab dem 1.10. bis zum Beginn der Hechtschonzeit am 15.2. ist es erlaubt.
    Begründet wird diese Maßnahme mit dem Badebetrieb im Sommer.
    Man könnte ja leicht mit dem Blinker eine Badenixe haken.

    Ohne den genauen Gesetzestext jetzt zitieren zu wollen - wer will kann ihn nachschlagen unter http://www.fischerpruefung.de - ist es in Bayern so geregelt:


    1. Mit 10 Jahren gibt es einen Jugendfischereischein auf Antrag der Eltern bei der Gemeinde - bzw. Stadtverwaltung. Damit darf der Jugendliche bis längstens zum vollendeten 18. Lebensjahr in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers den Fischfang mit der Handangel ausüben.


    2. Mit 12 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden. Teilnahme an der Fischerprüfung ist nur möglich mit dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, der die praktische Einweisung ind en Gebrauch der Angelgeräte und in das weidgerechte Schlachten von Fischen enthalten muss. Die PRüfung selbst ist eine theoretische Prüfung.
    Hat der 12-Jährige diese bestanden, so kann er sich mit dem Prüfungszeugnis


    3. nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen Fischereischein bei der Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung ausstellen lassen.
    Das ist der Knackpunkt: Einen Fischereischein (auf 10 Jahre bzw. auf Lebenszeit) gibt es erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres.
    Vorher kann der Jugendliche aber (wie bisher) mit dem Jugendfischereischein unter Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu Gange kommen.


    In Bayern ginge also voll in Ordnung, was deinem Cousin widerfahren ist. Wobei das Rpüfungszeugnis, insbesondere das PRüfungsdatum schon etwas merkwürdig ausgestellt wurde. Das würde ich an eurer Stelle korrigieren lassen.

    Zitat

    Lieber reverend, das is'ne Aussage, die verschiedene Interpretationen und Kommentare zulässt, zum bleistift:
    1. Dein Problem
    2. Du hast eventuell ein Problem hinter dem vordergründigen Problem mit Rauchverbot
    3. Du liebst Gemütlichkeit und Bedächtigkeit über alles und bist froh darüber, einen Grund gefunden zu haben, von Dir als ungemütlich und unbedächtig empfundene Runden zu meiden


    Was sind denn das für Methoden?
    Oppositionellen zu unterstellen, dass sie ein Problem haben - das erinnert ja fast an totalitäre Systeme. :roll:
    Nicht das herrschende System ist das Problem, nein, wer es kritisiert, hat eins.


    Das finde ich nun in der Tat anödend und unsachlich.


    Problem sind da um gelöst zu werden.
    Meine Lösungsvorschläge habe ich genannt:
    Änderung meines Konsumverhaltens - ich meide künftig Kneipen.
    Eine andere Möglichkeit wäre der zivile Ungehorsam:
    Kneipenboykott durch alle Raucher, Boykott der Deutschen Bahn durch Raucher, Boykott des Oktoberfestes durch Raucher.
    Und dann eben die Wahlen:
    Ich habe übrigens keinen von diesen "rumeiernden Politikern" gewählt, die in Bayrischen Landtag die absolute Mehrheit haben. Deren Partei boykottiere ich nämlich auch.