FangNix:
Als ich meine Fischerprüfung ablegte, war ich 40.
Und in meinem Vorbereitungskurs gab es noch ältere Kandidaten - z.B. einen 58-Jährigen. Man kann auch im fortgeschrittenen Alter noch erfolgreich die Fischerprüfung bestehen.
Was die Urlauberfischereischeine angeht:
Den für Ausländer ausgestellten Jahresfischereischein gibt es in Bayern schon lange. Er wird in der Regel von Ausländern in Anspruch genommen, die in ihrem Heimatland legal den Fischfang ausüben. Sollte das dort phne Qualifikationsnachweis möglich sein, so bringen sie doch die Nötige Erfahrung mit. Absolute Newbies aus dem Ausland fangen meist nicht gerade in Deutschland mit dem Angeln an.
Etwas anderes ist es mit den Urlauberfischereischeinen in Meck-Pomm.
Wer als Deutscher dort Urlaub macht, wird sich sagen: "Ach ja, da kann ich dann ja auch mal ein bisschen das Angeln probieren." An der Küste, wo seit jeher der Fischfang ohne Fischereischein möglich ist, habe ich solche "Angler" auch erlebt. Nur ist es am Meer ohne jegliche Vorkenntnisse nicht leicht, einen Fisch zu fangen. Anders sieht es an den Binnengewässern aus.
Da sind Verhaltensweisen, wie man sie derzeit schon an manchen "Forellenpuffs" erlebt, dann vorprogrammiert.
Nichts gegen eine liberale Handhabung in Sachen Angelerlaubnis (Jahresfischereischein) für ausländische Touristen. Ich denke dabei an Italien. Dort habe ich gegen Vorlage meines deutschen Fischereischeins und gegen Bezahlung von 20,66¤ einen italienischen Fischereischein auf Lebenszeit erhalten, der mich berechtigt, für jedes italienische Binnengewässer einen Erlaubnisschein zu erwerben. Was dem einen im Ausland Recht ist, muss dem anderen bei uns billig sein.
Allerdings könnte man von einem deutschen Staatsbürger, der in einem Bundesland Urlaub macht, erwarten, dass er sich schon vorher Kenntnisse in seinem eigenen Bundesland erwirbt, wenn er in einem anderen angeln will. Auch hier muss gelten: gleiches Recht für alle!
Also: ein klares Nein zu den Urlauber-Fischereischeinen in SChleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.