Soweit ich den Artikel des besagten Wissenschaftlers verstanden habe, fehlt dem Fischgehirn jener Anhang, der bei höheren Entwicklungsformen tierischen (und menschlichen) Lebens bewusstes Schmerzempfinden bewirken kann.
Sodann ist natürlich die Beschaffenheit eines Fischmauls gänzlich anders als bei Säugetieren, d.h. es fehlen Fischen jene hochsensiblen Nervenbahnen im Lippen - und Schlundbereich, die strapaziert würden, wenn einem Hund oder gar einem Menschen ein Angelhaken in der Lippe säße.
Gleichwohl lässt das Gehaktwerden einen Fisch ja nicht ungerührt, sonst würde er sich im Drill nicht wehren.
Er empfindet Todesangst, er kämpft um sein Leben, er leidet Stress.
Bei der ganzen Diskussion geht es ja auch um den §1 TierschG. und um die Frage, ob bei konsequentem C&R noch ein "vernünftiger Grund" für das Angeln vorausgesetzt werden kann.
Ich will diese Diskussion nicht neu entfachen.
Wie die allermeisten Zunftkollegen vertrete ich eine mittlere Position zwischen reinem C&R einerseits und dem Verwerten eines jeden maßigen Fangs andereseits, die sich durch "selektive Entnahme" grob umschreiben lässt.
Aber ich denke, dass wir Angler schon darstellen müssen, warum wir einem Fisch Stress und Todesangst empfinden lassen.
Da diese Frage im Fliegenfischerforum gestellt wurde:
Ich fische inzwischen nur noch mit angedrücktem Widerhaken; schonendes Releasen eines Fisches aus Gründen des Hegeziels oder auf Grund von Schonmaßen und Schonzeiten ist also kein Problem.