Eine rechtliche Frage

  • Also ab morgen sind bei mir alle Raubfische wieder frei und ich gehe natürlich fischen.


    Ich fische im Revier Muckendorf und habe die Lizenz erst das erste Jahr, und jetzt habe ich eine Frage bezüglich der entnahme.


    :Fangzahlbeschränkungen: 10 Stück Karpfen oder Schleien und 5 Stück Raubfische wie Hecht, Zander (Schill), Welse, Bach-, Regenbogenforellen, Äschen, pro Jahr. Es darf pro Woche (Woche = Mo - So) ein Raubfisch sowie pro Tag ein Karpfen und ein Stück Schleie sowie zusätzlich 10 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische und 1 Stück Aalrutte angeeignet werden. Ausnahme: Ein Huchen pro Jahr.


    Als kleine Info noch: ich habe 2 verschiede Fangstatistiken, eine "Fangstatistik für das Revier" und eine "Jahresstatistik, in der "Fangstatistik für das Revier" sind als aufzeichnungspflichtige Raubfische Hecht, Wels, Zander, und Salmonieden nach Art, angeführt.


    Und jetzt zu meiner Frage: Wenn ich mehrer Barsche fange und z.b. einen Hecht ( den Hecht trage ich in die Statistik sofort am Wasser ein) darf ich die Barsche auch noch mitnehmen?(Ich weis das Barsche Räuber sind ;) )
    Aber wenn das so stimmt dürfte ich nur einen Barsch die Woche mitnehmen?



    Vielen Dank für eure Antworten, ich weis ist n bissal koplezierte Frage aber ich möchte mir da klar sein ;)



    Mfg matthias

    Es sollte mal bewiesen werden das Fischen eine Sucht ist - ICH BIN SÜCHTIG!!!
    Sobald du angst hast in die Hölle zu kommen BIST DU SCHON MITTEN DRINNEN!!!!

  • Zitat von truebrotherofmetal

    Ja Richtig, Barsch=Raubfisch und davon nur einen in der Woche und fünf in einem Jahr.Das ist aber alles sehr kompliziert.Aber wen interesiert schon ein Barsch, wenn da größere Fische drin vorkommen.
    Und Außerdem, wo kein Kläger.....


    Ne ne ne ! Von wegen wo kein Kläger und so :no:


    Hast Du schonmal Barsch gegessen, da kann kein anderer Räuber geschmacklich mithalten.

  • Ich an deiner Stelle würde zu der Stelle gehen die dir die Karte ausgestellt haben und einfach mal nachfragen, denn sicher wird es dir keiner hier beantworten können.
    Den Schein riskieren würde ich wegen ein paar Barschen nicht.
    Aber sind doch recht heftige Fangbegrenzungen wollte ich mal so nebenbei bemerken^^.
    aber wünsche dir viel erfolg am neuen Gewässer :)

  • Ich muss aber auch dazusagen das ich eine Jugendlizenz habe.
    Also @ Zanderschreck du bist der Meinung das ich mehrere Barsche und einen eintragepflichtigen Räuber wie Hecht und Zander entnehmen darf...?


    MFg matthias

    Es sollte mal bewiesen werden das Fischen eine Sucht ist - ICH BIN SÜCHTIG!!!
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  • ich bin ganz und gar kein freund von solchen fangbeschränkungen. egal ob man was fängt oder nicht aber bei den auflagen vergeht mir echt der spaß. Was kostet den bei euch ne Karte?


    Meiner Meinung nach wurde über die Entnahme von Barschen nichts gesagt (nur Raubfische WIE..)


    Ist aber sehr merkwürdig, da ja selbst die entnahme von Köderfischen beschränkt ist! Frag am besten mal nach..

  • Ich weiß ja nicht, wie der Sprachgebrauch in Austria ist, aber ich würde die Aufzählung der Raubfische (5 Stück Raubfische wie Hecht,...) als nicht abschließend betrachten, das wie deutet auf eine beispielhafte Aufzählung hin. Zumindest in Deutschland würde ich das so deuten.


    Vielleicht ist es jedoch eine abschließende Aufzählung, dann dürftest Du theoretisch Barsche in unbeschränkter Menge mitnehmen. Aber wie gesagt, vielleicht unterscheidet sich deutsch von österreichich in diesem Punkt.


    Aber da Weißfische entnahmebeschränkt sind, würde ich tippen, dass der Barsch zu den Raubfischen gezählt wird, die Aufzählung der Arten also beispielhaft ist, folglich ein Barsch/Tag entnommen werden darf. Die Weißfische gelten ja allgemein als "unedel", Barsche sind eine Stufe darüber angesiedelt, also ein wenig edeler (das ist nicht die meine Meinung).


    Aber wie schon von anderen Schreibern empfohlen würde ich mich da rückversichern, jedoch nicht nur bei der Ausgabestelle sondern auch bei der zuständigen Behörde um kein Risiko einzugehen.

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