Wenn man sich die hier genannten Bestimmung mal etwas genauer ansieht und hinterfragt, dann machen sie durchaus Sinn!
Mit dem Aneignungsverbot unter besonderem Schutz stehender Fische (Schonzeit, Schonmaß...) tritt man dem Argument "Der hat zu tief geschluckt!" einigermaßen wirksam entgegen. Der Fisch ist geschützt, also darf es auch keine Ausrede geben, warum er trotzdem im Angeleimer liegt. Das ist sicher keine besonders befriedigende Lösung, aber kennt jemand eine bessere, die auch praktikabel ist?
So lange es Plumpsangler gibt, die einen Biss erst erkennen, wenn die Rute schon halb im Wasser liegt, wird es auch verangelte Fische geben. Aber auch bei der höchsten Konzentration kann es hin und wieder vorkommen, dass ein untermaßiger, oder gerade unter Schonzeit stehender Fisch sehr gierig beisst. Dagegen werden wir niemals gefeit sein!
Wenn der sich dann nicht, ohne viel Gemurkse, lösen lässt, dann muss man ganz einfach kurz abschneiden und hoffen, dass er es packt. Eine andere Wahl haben wir z.Zt. nicht.
Man kann dem Dilemma nur entgegenwirken, in dem man keine rostfreien Haken verwendet und weitestgehend ohne Widerhaken fischt und lieber zehnmal zu früh, als einmal zu spät den Anhieb setzt!