• Könnte "einer vom Fach" mir mal die genauen Schonbestimmungen für die Meerfoellen in Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern erklären!
    Wärend die Leute in SH ja schon recht erfolgreich fischen, müssen die aus MV noch ein wenig warten, hab ich das richtig verstanden?
    Wenn nicht, lasst mich nicht "dumm sterben"!


    Danke...
    Gruß BB

  • Bast, in M/V ist die Schonzeit für die Mefo erst am 1.12. zu Ende.
    Während in S/H nur der Fang angefärbter Fische verboten ist, "blanke" dürfen entnommen werden.
    Da kann man nun davon halten was man will......., was mich manchmal etwas ärgert sind die doch recht dunkel gefärbten, angeblich doch so "blanken" Fische, die man manchmal im Internet findet.

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  • Da ich aus SH komme find ich die Regelung so wie sie ist schon ganz ok. Alles was nicht Blitzeblank ist kommt eben schonend ins Element zurück. Das klappt hier an der Küste in der Regel auch ganz gut, nur äußerst selten sieht man mal einen bunten Fisch bei einem Watfischer.
    Schlimmer sind da die Fischer, denn Netze können nicht unterscheiden ob ein Fisch im Laichkleid steht. :?


    Was mir allerdings sehr gut gefällt in M/V ist das Schonmaß von 45 cm. Wird hier in SH freiwillig von vielen Anglern praktiziert, sollte aber ein festes Gesetz werden wie ich finde. :!:

  • Tom, bei ordentlichen Anglern klappt das mit Sicherheit ganz gut, das ist auch die Mehrheit der Angler, aber bei manchen Leuten überwiegt die Freude über den Fang so sehr, daß Fische "verblankt" werden, auch oft durch Unkenntnis, wie einige Bilder beweisen die ich im Vorjahr in einem anderen Forum fand.

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  • Da hast du leider recht, aber gerade auch wenn die Leute dann auf ihre vermeintlichen Silbernen hingewiesen werden, sollte man doch aus sowas lernen.


    Und du wirst mir sicher zustimmen, nur weil am 1.12. die Schonzeit zu Ende ist, sind nicht die Fische von einem Tag auf den anderen wieder blank. ;)

  • Um das ganze mal zusammen zu fassen! Die schonzeit endet am 1.12. und das schonmaß beträgt 45cm. Wobei, eingefärbte Fische dürfen doch generell nicht entnommen werden, oder?
    Ist diese regelung nicht eigentlich ein Kompromiss der erlaubt an eingefärbten Fischen "vorbei zu fischen" ?

  • Also für M/V gilt rein rechtlich, daß ab 1.12. die Meerforelle an der Küste gefangen werden darf, ob blank oder braun spielt da gar keine Rolle, man kann sie alle entnehmen!


    Der sogenannte "Küsten-Knigge", ein rein freiwillig eingeführter "Ehrenkodex" unter Meerforellenanglern, also keine rechtliche Bestimmung besagt, daß man angefärbte Fische schonen soll, was auch vernünftig ist.



    Nochmal zur Erklärung für Nichtküstenbewohner, braune oder angefärbte Meerforellen sind Fische die entweder zum Laichen ins Süsswasser aufsteigen oder abgelaicht als sogenannte Kelts wieder ins Meer zurückkehen, sie nehmen dann in etwa die Färbung einer Bachforelle an, blanke Fische(silbern, mit leichtlösbaren Schuppen) nehmen am Laichgeschehen nicht teil, entweder weil sie noch zu jung sind(Grönländer) oder es sich um sogenannte Überspringer handelt, die in manchen Jahren die Laichzeit einfach ausfallen lassen oder es handelt sich um die Zeit des Jahres, die zeitlich weit entfernt von der Laichzeit ist, da sind sie nahezu alle blank.

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