Moin,
Karten können auch an der Tankstelle in Möhnesee- Körbecke "geschossen" werden.
Öffnungszeiten:
Mo-Sa 6:30- 22:30
ist auch näher als Ulli s Laden.
Gruß
Rudi
Moin,
Karten können auch an der Tankstelle in Möhnesee- Körbecke "geschossen" werden.
Öffnungszeiten:
Mo-Sa 6:30- 22:30
ist auch näher als Ulli s Laden.
Gruß
Rudi
Zitat von DioxWas kostet die Tageskarte denn ? Auch wenn ich zu den Fliegenfischern gehör werd ich vielleicht am Sonntag mal den See besuchen
Die Preise für FliFi. hab ich von der unten genannten Seite.
Dort stehen auch die Bedingungen.
Übrigens ist Fliyfishing Brinkhoff nur ein Steinwurf von uns entfernt.
Jedem der sich dort Eindecken will, sollte aber die Kreditkarte nicht vergessen
http://www.ffe-shop.de/catalog…78e5de24923c562557c1cb352
Tageskarten
Erwachsene: € 35,00
Jugendliche bis 14 Jahre: € 18,00
Halbtageskarten
Halbtageskarten werden vom 15. Mai bis zum 15. August ausgegeben und gelten wahlweise von Sonnenaufgang bis 14:00 Uhr oder ab 14:00 Uhr bis Sonnenuntergang.
Erwachsene: € 25,00
Jugendliche bis 14 Jahre: € 12,00
Die Lizenzen für Kinder und Jugendliche gelten nur in Begleitung einer Person mit gültigem Bundesfischereischein.
4-Tages Lizenz: € 110,00
Nur gültig für vier aufeinander folgende Tage unter der Woche. Wochenenden und Feiertage können nicht mit einbezogen werden. Damit die 4-Tages Lizenz nicht mit unserem Ausgabestop von 10 Fischereikarten täglich kollidiert, bitten wir um frühzeitige Reservierung.
Gruß
Rudi
- 1 Tageskarte 6,00 €
- 2 Tageskarte 11,00 €
- Wochenkarte 15,00 €
Zitat von norbertrudi
Du stellst dich aber an ....!
anstatt die heute die Forellen wegzufangen hättest Du lieber die Fotos in der Sonne gemacht
gruß
norbert
Norbert,
hab ich gerade bei schönstem Sonnenschein.
Waren doch nur 14, da hast du doch ein paar mehr oder
Zitat von TaxlerHallo Rudi,
wenn Du die Tage etwas Zeit finden solltest, dann stell doch bitte mal die angekündigten Fotos ein
Wir sind alle schon reichlich gespannt darauf :p
Hi,
sende dir gerade ne Mail mit den Bildern.
Bin blöd oder blind, kann nämlich keine Funktion entdecken um Bilder einzufügen.
Gruß
Rudi
Zitat von TaxlerHallo Rudi,
wenn Du die Tage etwas Zeit finden solltest, dann stell doch bitte mal die angekündigten Fotos ein
Wir sind alle schon reichlich gespannt darauf :p
gerne sobald es aufgehört hat zu regnen, werde ich ein paar Aussagekäftige Fotos machen und einstellen.
Im Moment fürchte ich draußen abzusaufen
Zitat von Gerd aus FerdSuper - dann werde ich dieses Jahr mal den Friedis nachstellen. Noch eine Frage - darf bei Euch ein Setzkescher benutzt werden ?
Jau, nur nicht vom Boot.
Gruß
Rudi
Zitat von Gerd aus FerdRudi - danke schonmal für die Bestimmungen. Eine Frage hätte ich aber noch :
Die Jugendherrberge liegt doch direkt am See, oder ? Hat sie einen Uferstreifen, von dem aus gefischt werden darf ? Ich habe nämlich geplant, gemütlich ein wenig vom Ufer aus zu stippen.
Gerd,
Ufer haben wir sogar mit Steg.
Werde alsbald mal ein paar Bilder hier einstellen.
Gruß
Rudi
@all,
auf Wunsch einiger User werde ich mal ein wenig Lektüre einfügen.
BESONDERE BESCHRANKUNGEN
1. Es ist verboten:
a) Steine aus Uferbefestigungen zu lockern oder zu entfernen, Verankerungen für Angelruten oder
Sitzgelegenheiten in die Uferbefestigung hineinzutreiben;
b) außerhalb der erlaubten Angelzeit die Talsperre mit Booten zu befahren;
c) auf den Uferstreifen zu lagern, zelten, grillen, Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze zu lagern und Feuer zu unterhalten;
d) an Feiertagen, Wochenenden (Sa/So) ganztägig und werktags ab 10.00 Uhr von der Sperrmauer,
der Ufer-Promenade und deren Brücke im Freizeitpark Körbecke aus zu angeln;
e) mit Blinkern, Spinnern, Wobblern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfach zu angeln;
f) an einem Tage mehr als 3 Hechte zu fangen;
g) gefangene Fische zu verkaufen oder gegen Sachwerte zu tauschen.
2. Mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten: von Wasserbauwerken 50 m, Anlegestellen und
Uferflächen 25m, Bojenketten 10m.
3. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Befahren der nur für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege,
4. Verbote des Fischfangs:
a) von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang; in derZeitvom 1,6, bis
30.9. ist das Nachtangeln gestattet. Die Nachtangelerlaubnis gilt nicht für die Fischereiausübung
vom Boot sowie von der Sperrmauer aus;
b) Angeln vom Eis und Angeln vom Boot aus bei Eisbildung auf der Talsperre;
c) Schonzeit für Hecht vom 1 5. Febr. bis 30. April, Zander vom 1 . April bis 31 . Mai;
d) an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 1.5. bis 1.10.;
e) Entnahme von Forellen unter 50 cm Länge;
f) das Bootsangeln auf dem Wameler Vorbecken vom 15. 02. bis 30, 6,
5. Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
a) Stellen an befestigten Uferstrecken, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch
fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind;
b) Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen sowie Anlegestellen der
Personenschifffahrt während der Betriebszeiten;
c) die zum Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen;
d) der Stockumer Damm und beide Ufer 50m talauf- und talabwärts;
e) der Ausgleichsweiher einschl. Abschlussbauwerk u. Tosbecken mit Stützmauern;
f) das Ufer zwischen Südseite der Staumauer u. Westgrenze des Naturschutzgebietes;
g) die Delecker Brücke;
h) die Fahrbahnverbreiterung in der Mitte der Körbecker Brücke;
i) das Ufer vom Nordende der Sperrmauer bis zum Seehof einschließlich.
Die Fanglisten sind auszufüllen und abzugeben, Fänge sind direkt nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
Gruß
Rudi
Zitat@ Rudi
Das Ihr eure Vorschriften habt ist mir vollkommen klar, das muss in solch einer Einrichtung natürlich auch sein.
Bitte fühle dich nicht pers. Angegriffen
Gruß Tino
@ Tino,
fühle ich mich auch nicht, bin selbst Angler.
Das dumme ist nur das sich immer Leute irgendwie gestört fühlen, das Resultat sind Bestimmungen (mögen sie teilweise noch so Wiedersinnig sein.)
Beispiel Sportangelverein- lies dir da mal die Bestimmungen einiger Vereine durch, Kopfschüttel und die Frage was soll das kommt schon mal vor.
Entweder Arrangiert mann sich mit den Vorschriften oder lässt das Angeln gleich sein.
ZitatEine gewisse Toleranz gegenüber uns wurde gewahrt.
Meinereiner ist sicherlich der Letzte der Intoleranz an den Tag legt, das liegt wohl an meinem Hobby.
Jetzt mal was zu den Vorzügen des Landheims (keine Werbung.)
Das Haus liegt direkt am Wasser wenn die Talsperre nicht leer gelaufen ist, also Angeln auch für Nichtbootfahrer.
Grill und Feuerplatz am Haus.
(Insider) Alte Karten mit hochinteressanten Angelplätzen hängen aus.
Duschen ohne Duschmarke.
Echte Betten.
Frühstücksbuffet.
usw...
Also denk mal drüber nach.
Gruß
Rudi
Zitat von FangNixAlles anzeigenDas wird ja immer besser,
Hunde sind verboten, es gibt nur Ruderboote und
an dem See entsorgen Kinderschänder ihre Opfer.
Ich vermute mal, das dort auch nicht geraucht werden darf!
Ab 10 Uhr wird das Licht gelöscht und Verpflegung darf nicht mitgebracht werden.
Gut, das ich mich noch nicht angemeldet habe.
Gruß Tino
@ Tino,
Stimmt Rauchen ist im Haus verboten.
Das ist auch ziemlich Sinnvoll, wenn Du zuhause mit Kippe einschläfst und dabei die Bude abfackelst ist das dein Persönlicher Tot.
Hier, wenns schlimm läuft noch für 36 andere.
Das mit dem Licht und der Verpflegung ist natürlich Quark! aber wenn Du darauf bestehst kann ich das Vertraglich festlegen
Das mit den Hunden ist auch so ne Sache, schließlich ist das hier ein Gelände das auch von Schülern und deren Familien genutzt wird.
Es soll ja Leute bzw. Kinder geben die Angst vor Hunden haben, zudem gibt es auch Hundehalter die die Hinterlassenschaften ihren Vierbeiner einfach liegenlassen.
Gruß
Rudi
Zitat von amiist halt nur die Frage ob der Grill groß genug ist
(sorry^^)
@ami,
ist er, sollte er nicht groß genug sein, haben wir noch nen Zweit- und Drittgrill.
Gruß
der Heimleiter
Zitat von Tacker25Ich habe gestern mal das Thema mit meiner besseren Hälfte besprochen & Sie ist grundsätzlich nicht dagegen & würde sogar mitkommen, die frage ist nur kann ich meinen Hund mitnehmen ?
Ist ein Labrador & sehr gut erzogen, ich hoffe mal das er bis dahin auch schon die Begleithundeprüfung abgelegt hat.
Tacker25,
um deine Frage zu beantworten. Hunde sind auf dem Gelände und in den Häusern nicht erwünscht.
Beschluss der Vorstandsitzung, habe keinen Einfluss darauf.
Gruß
der Heimleiter