Hallo,
heute hat meine kleine Zaltfamilie wieder Nachwuchs bekommen...
Hallo,
heute hat meine kleine Zaltfamilie wieder Nachwuchs bekommen...
Ich werde während der Schonzeit nicht in unseren Stillgewässern angeln. Da ist die Chance auf Hecht insgesamt größer als auf Barsch und deswegen lasse ich das sein. Die Fische sind geschont und sollen ihre Ruhe vor mir haben.
Wenn das Eis dann irgendwann weg ist, werde ich mein Glück an den Kanälen und dem Fluss auf Barsch und Zander probieren. Da gibt es zwar auch Hechte, aber doch deutlich weniger.
Bin ja schon fertig!
Dann darfst du dich nicht so lange auf dem Eis rum treiben, dann hat man am Abend auch nicht so einen großen Hunger!
Na dann verschwinde ich mal schnell in der Küche und mache mir auch gleich etwas mit. Habe zwar gerade eine große Portion Chilie Con Carne verdrückt, aber wenn wir gerade dabei sind....
Was hättest du denn gerne? Weißt doch, hab immer alles da!
Ja Kai, ab heute hat der Hecht auch in Brandenburg Schonzeit, sie geht bis zum 31. März.
Schade Marco, aber so etwas kommt vor, muss man mit leben.
Pauschal würde ich erst mal nicht auf die Idee kommen, einen 2,50 € Wobbler mit einem Gummifisch des selben Herstellers zu vergleichen. Beim Gummifisch kann wesentlich weniger "schief laufen" als bei einem Wobbler.
Strafbar machst du dich, wenn man dir nachweisen kann, dass du gezielt, bewusst und absichtlich auf eine Fischart angelst, die du von vorne rein nicht verwerten kannst oder willst. Dieser Nachweiß muss dir allerdings zu 100% erbracht werden. In de Praxis stelle ich mir das aber in so ziemlich jedem Fall schwierig vor.
Um mal bei deinem Beispiel mit der Karpfenrute zu bleiben:
Selbst wenn da als Köder ein 30er Boilie dran hängt, kann man noch immer behaupten, dass das Ziel der Angelei ein fetter Brassen für die Räuchertonne ist. Kleinere Köder will man nicht nehmen, um kleinere Brassen zu vermeiden. Wenn nun ständig Karpfen auf den "Großbrassenköder" beißen ist das ärgerlich, aber unvermeidlich.
Strafbar machst du dich nicht, wenn du nun den (die) "Beifangkarpfen" wieder zurücksetzt. Wenn du natürlich vorher öffentlich und überall erklärst, du angelst gezielt auf Karpfen mit der Absicht diese alle wieder schwimmen zu lassen könntest du wirklich ein Problem bekommen.
@ Bait
Gerne doch. Aber mal kurz vorne weg, als Moderator bin ich normaler Nutzer wie du auch, nur eben mit ein paar mehr Rechten und Pflichten. Diese betreffen aber sicher nicht die Äußerung meiner Meinung zu einem Thema.
zur Sache:
Wie du schon richtig erkannt hast, schreibt uns das Tierschutzgesetz vor, das man keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ich nehme doch an wir sind uns einig, dass der größtmögliche Schaden, den ein Tier erleiden kann, sein Tod ist.
Demnach kann absolut rechtsicher daraus abgeleitet werden:
Niemand darf ein Tier ohne vernünftigen Grund töten.
Der wohl bekannteste "vernünftige Grund" zum töten eines Tieres ist wohl die Nutzung als Nahrungsmittel. Es gibt noch andere anerkannte Gründe, auf die möchte ich aber hier nicht eingehen, da sie in diesem Fall auch unwichtig sind.
Was heißt das also nun?
Ich darf ein Tier nur dann töten, wenn ich es als Nahrungsmittel verwerten kann. Und diese Entscheidung liegt noch immer bei jedem Angler selbst und diese Entscheidung ist auch völlig (rechtssicher) legitim.
Kleines Beispiel (frei konstruiert):
Ich gehe früh morgens an die Oder (ein großer Fluss), um einen Zander zum Abendbrot zu fangen. Ich will einen Zander, weil mir andere mögliche Raubfische einfach nicht schmecken. Nun passiert, was Hunderten Anglern auf der ganzen Welt regelmäßig passiert. Es beißt nicht der gewünschte Zander, sondern ein beliebiger anderer Raubfisch. Lass es einen 80 cm langen, absolut grätenreichen Rapfen, lass es einen über 2 Meter langen, total fetten Waller oder lass es einen über einem Meter langen, mit total trockenem Fleisch ausgestatteten Hecht sein.
In allen 3 Fällen hätte ich einen Fisch, den ich a.) nicht verwerten will (wir erinnern uns, ich wollte einen Zander zur Verwertung fangen) und den ich b.) nicht verwerten kann. (Gründe dafür können sein: falsche Art, zu groß, zu klein, schmeckt mir nicht, Hege usw....)
Alle diese 3 Beispiele haben ein Mindestmaß, sowie eine Schonzeit. Deinen Ausführungen nach hätte ich sie alle drei von Gesetztes Wegen her abschlagen müssen und das ist wie gerade erklärt einfach nicht richtig.
Hätte ich sie Abgeschlagen, dann hätte ich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, denn ich hätte einem Tier ohne vernünftigen Grund (hier: keine Verwertungsabsicht) Schäden (den Tod) zugefügt. Das und nur das wäre ein Gesetzesbruch gewesen. Im Gegensatz zu einem Jäger kann ich mir als Raubfischangler nun mal nicht aussuchen auf was ich "schieße". Verwerflich und illegal wäre mein Verhalten nur dann, wenn ich mit dem Vorsatz ans Wasser gehen würde, generell jeden Fisch, immer und überall wieder zurück zu setzten. Dieser Vorsatz muss mir zu 100% nachgewiesen werden und das ist ganz einfach nicht möglich. Wer natürlich so dumm ist, ein solches Handeln öffentlich und permanent herum zu posaunen, ist selbst schuld. Macht man es nicht, kann auch gar nichts passieren.
Ach, fast vergessen. Den VDSF hier anzuführen ist in gewisser Weise bezeichnend. Diese, eure, westdeutsche "Interessenvertretung" (<-- ganz schlechter Scherz) ist ursächlich verantwortlich für die angelfeindlichen Gesetze der letzten Jahrzehnte in den westdeutschen Bundesländern. Das Verbot des lebenden Köderfisches wurde maßgeblich durch das einknicken des VDSF vor vermeidlichen „Tier- und Umweltschützern“ herbei geführt. Das Setzkescherverbot und das Nachtangelverbot wirst du in ostdeutschen, vom DAV geführten Bundesländern nicht finden. Das liegt ganz einfach daran, das der DAV die Interessen seiner Angler vertritt, während der VDSF scheinbar genau das Gegenteil macht. Es kann natürlich auch sein, das die Westdeutschenangler das genau so wollen, dann habe ich nichts gesagt.
In diesem Zusammenhang würde es mich dann jedoch brennend interessieren, was wohl die ~250.000 Angler in NRW gerade denken, jetzt wo ihnen ein landesweites Angelverbot droht. Dieses Verbot droht nur, weil der VDSF im Gegensatz zum DAV als einzigen vernünftigen Grund zum Angeln, die Verwertungsabsicht zulässt. Würde man den Vorgaben des DAV folgen, hätten die Angler in NRW dieses Problem nicht. Und bevor das wieder jemand auf die Politik schieben möchte, so einfach ist es eben nicht. Wenn die eigene "Interessenvertretung" solche Steilvorlagen gibt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn ein grüner Umweltminister dankend einnetzt.
Und noch mal, das ist meine Meinung als eine von euch, ein normaler Nutzer dieses Forums und hat mit meinem Modstatus nichts zu tun.
Zitat von Bait
ich weiß ja nicht ob mir was entgangen ist...aber:
C&R ist bei Fischen mit Mindestmaß gesetzlich gesehen illegal.
Ganz offenbar ist dir da wirklich etwas entgangen. Vielleicht solltest du dir die gesetzlichen Vorgaben noch mal ganz in Ruhe durchlesen. So wie du es schreibst ist es nämlich einfach nur FALSCH.
Können sie ja, Bäume haben wir hier ja schließlich genug. Nur die großen Bäume, direkt am Wasser bekommen sie jetzt nicht mehr.
Na dann, herzlich willkommen vom gesamten Moderatorenteam!
Petri Jungs.
Nun ist hier erst mal Schonzeit, aber ab 1. April geht es dann richtig los. *Freu*
@ Reiner
Bisher hat das gut funktioniert. Jeder dieser "verzierten" Bäume steht noch. Die gehen da dann wirklich nicht mehr ran, die wollen sich ihre zähne auch nicht kaputt machen.
@ Julian
Wird schon noch mal klappen, mein Nummer hast du ja und noch ist Zeit.
@ Reiner
Der Hahn läuft, waren 3 wichtige Punkte für dein Team.
Mittlerweile haben wir die Strategie gewechselt. Geht zwar auf Dauer ins Geld, aber wir wollen einfach auch in Zukunft noch ein paar Bäume am Wasser haben.
Erst heute endeckt...
... ganz schön groß das Ding...
...den bekommst du nicht!
Na dann, auch von mir alles Gute und einen schönen Tag!
Oh, mea culpa!
Für einen "Nicht Bayer" ist das auch gar nicht so einfach, ich sitze immer eine halbe Ewigkeit an so einem Satz, wenn ich es mal versuche.
Macht aber Spaß, ich mag diese Sprache irgendwie und freue mich immer wieder auf die FTs, wenn die Bayernfraktion da ist und es wieder losgeht.