Zitat von rissfischer
wenn kein Sachkundiger, in dem Fall ein Jäger, hinzugezogen wurde und ganz klar festgestellt hat, dass das Wild den Schaden am Fahrzeug verursacht hat und nicht irgendwie anders zustande gekommen ist.
Interessant ! Dann ruf ich beim nächsten Verkehrsunfall einen Jäger,wenn die Polizei mal wieder länger braucht oder wie ?
Zu Deiner Info,den Schaden am Fahrzeug stellt immer noch die Polizei und nicht ein Jäger oder Förster fest.
Denn die Polizeibeamten haben wohl eher die sogenannte "Wildbescheinigung" für die Versicherung bei,als ein aus dem Schlaf geweckter Förster oder Jäger.
Wie Du ja dann bestimmt weißt,zahlt die Versicherung nur bei "Haarwild" und nicht bei Vöglen.So ein Einschlag von einem Fasan kann schon mal so heftig aussehen,daß manche gerne einen "Haarwild"-Unfall daraus machen.
Jetzt aber mal zum Thema !
MatthiasB.:
Ich hätte auf das eintreffen der Beamten gewartet und im Zweifelsfall hätte ich sie noch mal angerufen.
Ob es der herbeigerufene Jäger war,hätte man durch erfragen schnell klären können !
Hat dieser besagte "Jäger" Deinem Kegelbruder denn die Bescheinigung ausgestellt ?
Ob es jetzt strafbar war oder nicht.Jeder hat doch eigentlich mal gelernt,wie man sich bei einem Wildunfall zu verhalten hat.Von daher dürfte der Meldeweg doch klar sein !