Das ist fürwahr dann das Problem...
Beiträge von reverend
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Zitat
3. Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Absatz 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
Dazu gehört unter Umständen auch ein Auto...
Der Rechtskundelehrer damals im Kurs war Polizist. Und der sagte es uns ausdrücklich so. -
Blutergüsse?
Soll vorkommen beim Fußball. -
Zitat von achimx
Ja...
Wie ist das denn in Bayern : müssen die Fischereiaufseher speziell geschult werden, vevor sie ihr amt antreten könn?
Ich meine, so mit polizeigewalt und so, sollte man ja meinen, das diese personen auch eine spezielle schulung haben sollten....
Es gibt spezielle Kurse bei der Landesanstalt für Fischerei in Starnberg.
Ohne Nachweis eines solchen Kurses und der darin erworbenen Qualifikation wird niemand zum Fischereiaufseher ernannt. -
Jo, Peter, warum?
Mit Fußball hab ich nix am Hut.
Und Tinca meinte wohl auch eher einen geistigen Erguss... -
Wo ist der Fluss?
Ich komme mit meiner Fliegenrute und meinen Fuzzeln dort hin! -
Ach so. Btt.: beim Fischen möchte ich aber auch nicht gerne einer wilden Sau begegnen, geschweigen denn, einem Keiler.
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Zitat von andal
Ich liebe Wildschwein. Mit Spätzle, Preiselbeeren in einer Rotweinbirne und allem, was halt sonst noch so dazu gehört.
Richtig. Und für einen Franken gehört da unbedingt ein Kartoffelknödel dazu. Da können weder Spätzle noch Semmelknödel mithalten.
Und davon konnten mich auch sieben Jahre in Oberbayern nicht abbringen. -
Art.87 FiG (Bayern):
ZitatArt. 87
(1) Die bestätigten Fischereiaufseher und die als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst eingesetzten Beamten staatlicher Behörden (Fischereiaufseher) haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.
(2) Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit
1. die Identität feststellen,
2. die Aushändigung des Fischereischeines einschließlich des Jugendfischereischeines sowie des Erlaubnisscheines zur Prüfung verlangen,
3. die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.
(3) Die Fischereiaufseher können bei Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die in Absatz 1 genannten Rechtsvorschriften zu deren Verhütung oder Unterbringung in entsprechender Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes
1. die Identität von Personen feststellen,
2. eine Person von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten (Platzverweisung),
3. Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Absatz 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.(4) Im Rahmen ihrer Befugnisse nach den Absätzen 2 und 3 sind die Fischereiaufseher berechtigt, Grundstücke mit Ausnahme von Wohnungen zu betreten und unbeschadet des Art. 27 Abs. 4 des Bayerische Wassergesetzes Gewässer zu befahren.
(5) 1Die Führer von Wasserfahrzeugen, von denen aus Fischfang betrieben wird, haben auf Anruf sofort ihre Fahrzeuge anzuhalten und auf Verlangen den Fischereiaufseher an Bord zu holen. 2Die Weiterfahrt ist erst zulässig, wenn der Fischereiaufseher dies gestattet.
(6) 1Aufgaben und Befugnisse, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt. 2Dies gilt insbesondere für Fischereiaufseher, die Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.
(7) 1Die Fischereiaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen, sofern nicht die Ausweisung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist. 2Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläßt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Dienstabzeichen.
Noch Fragen?
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Nur, wenn ich am Freitagmorgen noch keinen Predigteinfall habe.
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Fischereiaufseher können von dir verlangen, dass du deine Montage einholst und vorzeigst.
Und wenn, dann musst du dieser Aufforderung auch Folge leisten.Ein Fischereiaufseher kann ferner von dir verlangen,
... dass du deinen Gerätekoffer öffnest,
... dass er dein Auto inspizieren kann,
... dass du deinen Fang vorzeigst,
... dass du deine Papiere vozeigst (nicht ur die Angelüpapiere, auch den Personalausweis)Bei hinreichendem Tatverdacht kann er sogar deine Geräte und dein Auto beschlagnahmen und dich vorübergehend festnehmen.
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Ach so...
Ich dachte jetzt an Kupferdraht, Holo-Tinsel, Silber- oder Golddrähtlein...Streamripper...
Du willst ja gar keine Streamer rippen -
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Zitat
Angler die ihre Ersatzköder lebend hältern bekommen eine fette Anzeige.
Verboten ist es in Bayern nicht, Köderfische lebend in einem belüfteten Eimer (also mit Sauerstoffpumpe) zu hältern.
Und für eine Anzeige wegen Angelns mit Lebendem Köderfisch reicht es nicht aus, wenn einer seine KöFis lebend im Eimer hat.
Man muss ihn schon in flagranti beim Anködern erwischen - oder das seltsame Wandern der Pose zum Anlass nehmen, den Angler aufzufordern, seine Montage einzuholen. Dann sieht man's ja eindeutig.Kontrolle der Angelpapiere ist weitaus sinnvoller. Es gibt genug Schwarzangler.
Und rechtschaffenen Legalen Fischern sollte man nicht mit übertriebenem Suchen nach dem Haar in der Suppe das Leben zur Hölle machen. -
Anderthalbfache Wassermenge in Litern wie Fisch in Kilogramm.
Sehr gerne verwende ich die Gewürzmischung für Räucherlake von Balzer.
Ein Päckchen reicht für 10 l.
Meist brauch ich nur die Hälfte, da ich selten mehr als 5l Lake anrühren muss für eine Räcuherofenfüllung mit Forellen.
Die reichere ich noch an durch gehackte Knoblauchzehen und Zitronenscheiben.Du kannst aber auch in reinem Salzwasser beizen:
Je Liter Wasser 55 - 65g Salz.
(Bei Forellen reichen 55g, bei Aalen nehm ich 65g)Ich möchte jedem und jeder Mut machen zum Experimentieren.
In die Salzlösung kann man viele verschiedene Gewürze geben:
--- Paprika
--- Pfefferkörner in allen Farben
--- Oregano
--- Thymian
--- getrocknete Chili-Schoten
--- Knoblauch
--- Zwiebeln
--- Wacholderbeeren
--- Kümmel
--- Lorbeerblätter
--- Rosmarinzweige
--- Zucker (mag ich nicht so gerne)
--- Essigwasser (2/3 Wasser zu 1/3 Essig) mit darin aufgekochten
Gewürzen
Natürlich nicht alles auf einmal. -
Zitat
Erregt???
Wovon denn?Vielleicht von dem Mädel, das bei der Präsentation des Wagens auf der IFA auf der Kühlerhaube sitzt...
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Ich erreiche traumhafte Gewässer in maximal 10 Autominuten:
zum Simssee sind es etwa 5km, zum Langbürgnersee ebenfalls, zum Chiemsee unterschiedlich, der ist ja recht groß...
An meinen Vereinsbach habe ich es nur 8km, an den Baggersee des Vereins 5km, an den Weingastsee bei Rosenheim 15km. Das ist schon am weitesten.
Ach ja. Man müsste halt dann nach den 10 Minuten noch etwa vier bis fünf Stunden Zeit haben zum Fischen.Ein mir sehr liebes Gewässer ist auch der Schliersee geworden.
Dorthin fahre ich eine knappe Dreiviertelstunde. -
Eine ganz schlimme Macke (obwohl die so mancher Fliegenbinder haben dürfte) habe ich vergessen: Ich sehe jedes Federchen und jedes Haarbüschel auf seine Verwertbarkeit für Fliegen an.
Neulich hatte ich meinen wasserstoffblonden Neffen auf dem Schoß, bin ihm durch die Haare gefahren und hab mir insgeheim gedacht, ob ich meiner Schwägerin nicht mal anbieten sollte, ihren Sohn mit zum Friseur zu nehmen.
Gar nicht zu reden davon, wie oft ich meinem Schwager (er ist nicht nur Fischer, sondern auch Jäger) in den Ohren liege: Wenn du wieder mal ein Reh schießt... wenn du mal Enten jagerst... wenn du mal nicht weißt, wohin mit einem Hasenfell... ja, auch die Maske! Mit den barthaaren und den Ohren...Schlimm! Der Taxler trägt wohl nur deswegen Vollglatze, weil er ANgst hat, ich könnte ihn irgendwann mal skalpieren.
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Zitat von thenicky
Adresse und er kommt per Post, damit du die echten selbstgebundenen Maulwurfsfliegen herstellen kannst!
Die Adresse schick ich dir in einem halben Jahr.
Inzwischen häutest du den Maulwurf ab, reinigst den Balg mit klarem Wasser, reibst ihn mit Salz ab und legst das Fell (nur das brauch ich nämlich) in die Tiefkühltruhe - ohne eintuppern oder so etwas. Einfach ins Tiefkühlfach.
Dann darfst du's mir schicken.
Dafür kriegst du dann ein paar Maulwurfsfliegen von mir.
Maulwurfshaare sind wirklich ein sehr feines Dubbing!Und es ist übrigens nicht verboten mit den Fellen von Warmblütern zu angeln. Ich habe in meinem Bindematerial neben diversen Vogelbälgen und Federn auch Eichhörnchenschwänze, Rehhaardecken, Gamshaardecken, Hasenfelldubbing, Silberfuchs, Kalbsschwanz, etc.