Hallo,
in Österreich ist die Fischerei Angelegenheit der Landesgesetzgebung der
einzelnen Bundesländer und deshalb etwas verschieden. Meist geht das sehr einfach vor sich. Man braucht als Ausländer üblicherweise eine bundeslandspezifische Gaststeuerkarte , die befristet gilt und meist am Gemeindeamt oder bei der Stelle erhältlich ist, wo man die eigentliche Fischereilizenz für das Fischwasser bekommt. Irgendwelche Prüfungen sind für Ausländer, die Tages- oder Wochenlizenzen wollen, nicht vorgesehen.
In Tirol muss man für 1 Jahr Mitglied des Tiroler Fischereivereins werden und vor Ausstellung der Fischereilizenz den Mitgliedsbeitrag auf ein Konto bei einer Bank einzahlen und den Einzahlungsabschnitt bei Lizenzgeber vorher vorweisen. Tirol ist auch das einzige Bundesland, wo vor Erteilung einer Fischereilizenz der Nachweis einer fischereilichen Fertigkeit (Mitgliedsausweis eines Vereins etc.) verlangt werden kann. Ist mir jedoch auch dort noch nie abverlangt worden.
Grüsse
Heinz