Beiträge von Beliebt

    Kommt auf die Fischart und die Wassertemperatur an.


    Beispiel:
    Dorsch im Sommer aus 25 Meter hochgepumpt - ohne Trommelsucht
    Zander im Winter aus 10 Meter vorsichtig gedrillt - mit Trommelsucht

    Also nachdem die Fotos laut Datumsangabe von 2002 sind könntest ja ´nen kleinen Erfahrungsbericht schreiben wie sich Dein Handgaff in den letzten Jahren in der Praxis bewährt hat.

    Zur besseren Planung die Gezeiten an den vorgeschlagenen Terminen.


    16.09.06 Hochwasser 11:36
    Niedrigwasser 6:14 und 18:59
    17.09.06 Hochwasser 0:27 und 12:57
    Niedrigwasser 7:26 und 20:28
    23.09.06 Hochwasser 6:18 und 18:27
    Niedrigwasser 1:14 und 13:23
    24.09.06 Hochwasser 6:45 und 18:56
    Niedrigwasser 1:45 und 13:53

    Klasse Idee mit den Preisen!
    Ist doch doof wenn der Gewinner bereits Echolotbesitzer ist und seinen Gewinn dann bei eBay zu Geld machen wird.


    Du schreibst von EIN!! Preis.
    Damit würde sich die Gewinneranzahl von 3 auf 5 erhöhen, richtig? Oder sollen die Kombis vom ersten und zweiten Preis so bleiben?

    Ich bin müde darüber zu schreiben!


    Wird ein Vertrag auf Zeit geschlossen ist eine zwischenzeitliche Kündigung in der Regel nicht möglich. Daraus ergiebt es sich dass man kündigen kann soviel man möchte, ohne Entlassung aus dem Vertrag bleibt der Vertrag fortbestehen. Kommt der Vertragspartner nach Kündigung und ohne entlassung seinen Verpflichtungen nicht mehr nach so werden, je nach Vertrag, empfindliche Strafen verhängt.

    Da wohl noch etwas Unklarheit bezüglich der Kenntnis besteht hier der Link:


    http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.357435.de


    Das wichtigste ganz kurz zitiert:
    Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.


    Sieht man nun nicht das Gute im Menschen und denkt die können alle nichts dann würden sie wohl auch mit Prüfung nicht alles richtig machen.

    Zitat von TincaTinca

    Mal 'ne blöde Frage:


    Wenn ein solcher "Angler" ohne abgelegte Prüfung nun mit Tauwurm angelt und ein fetter Zander einsteigt, darf er den entnehmen? Und überhaupt und sowieso? :roll:


    jepp, darf er
    Laut Gesetzestext ist die Montage ausschlaggebend und nicht der Fisch der anbeißt.
    Friedfischangeln bedeutet demzufolge Einzelhaken mit Brot, Mais, Wurm usw. bestückt.

    Um die Haarspalterei um Entlassung und Kündigung weiterzuführen und dann auch abzuschliessen definiere ich wie folgt:
    Die Frage war nach Entlassung und nicht nach Rauswurf. Selbst wenn ein Trainer kündigt wird diese Kündigung erst wirksam wenn der Verein zustimmt und den Trainer somit entlässt. Ohne Entlassung durch den Verein kann man kündigen soviel man möchte - der Vertrag bleibt bestehen.


    Ich frage mich aber eher wie man überhaupt darauf kommt über Entlassung oder Kündigung nachzudenken.

    Wäre interessant den zerfetzten Fisch zu sehen um es besser beurteilen zu können. So können es nur Hinweise werden!


    Einen Aal würde ich ausschließen weil der den Köder nicht zerfetzt. Außerdem fühlt man beim Drill keine Stöße sondern merkt schon dass es sich um einen Schlängler handelt.
    Einen Barsch würde ich auch ausschließen weil auch der den Köder nicht zerfetzt.
    Ein Wels, naja darüber weiß ich nicht so viel, denke aber dass Du das schon gemerkt hättest.
    Zander steht normalerweise nicht im Kraut, ist aber nicht auszuschließen.
    Mein Tipp wäre der Hecht. Standort ist gerne im Unterwasserdschungel, Kopfstöße im Drill und Zähne die den Köder schnell zerfetzt aussehen lassen.
    Desweiteren würde auch eine Schnurbeschädigung durch den Hecht in Frage kommen weswegen Dein nächster Anhieb nur ein Fischpiercing verursachte und der Gute jetzt mit Deiner Montage rumschwimmt.

    Das Thema wurde zwar schon ausgiebig diskutiert aber für Dich schreibe ich gerne nochmal meine Meinung.


    1. Mehr Angler schaffen mehr Akzeptanz für unser Hobby in der Bevölkerung
    2. Kein Prüfungsnachweis bedeutet nicht zwingend Ahnungslosigkeit
    3. Fischerei-, Naturschutz-, Tierschutzrechtliche Bestimmungen gelten für jeden


    Praktisch gesehen ist es doch so dass sich niemand eine Angelausrüstung kauft wenn er damit nicht umzugehen weiß.
    Wer sich intensiv mit dem Angelsport beschäftigt und sich entsprechend informiert und weiterbildet (so wird es vom Land Brandenburg auch gefordert) kann eigentlich nichts falsch machen.
    In der Realität wird es dann eher so aussehen dass Angelneulinge mit den "alten Hasen" ans Wasser gehen und im praktischen Unterricht lernen.

    Also heute hatte ich ja richtig Glück!
    Da steh ich am Wasser, freu mich über meinen 36er Barsch, denke ans Forum und dann Sch.... . Es ist Wochenende und mir fällt ein dass ich gar nicht getippt habe.
    Gerade eben als ich nachgeguckt habe ist mir auch der Grund eingefallen warum ich nicht getippt habe. Die spielen ja heute nicht Bundesliga sondern Nationalelf.
    Was ist mir ein Stein vom Herzen gefallen!