Didi
Das ist ein weites und "verzwicktes" Thema.
Ich bin Angestellter und betreibe zusätzlich ein Gewerbe.
Der Arbeitgeber sollte der Zusatztätigkeit zustimmen, sonst sind erhebliche Probleme zu erwarten. Rechtlich steht da der Arbeitgeber auf der starken Seite.
Wenn du nicht wirklich eine Menge Wissen über Steuern und die zugehörigen Regeln hast, beschaffe dir einen guten Steuerberater. Das Finanzamt "akzeptiert" bis zu 4 Jahre Verluste des Gewerbes. Dnach wird's kitzlig. Was die Steuerbelastung betrifft, die kann den Gewerbeertrag durchaus nahezu vollständig "auffressen". Was wirklich positiv ist, man kann einige Dinge, die man sowieso angeschafft hätte (Auto, Computer, Faxgerät, neues Handy etc.) steuerlich geltend machen.
Wichtig: Ab einem Umsatz von über 350.000 Euro oder einem Gewinn von über 30.000 Euro ist man zur doppelten Buchführung verdonnert. Das gilt ebenso für alle Kaufleute (Handel etc.). Das ist eindeutig "minderwitzig", besonders weil die entsprechenden Programme richtig Geld kosten und von Amateuren nicht bedient werden können.
Ich empfehle dir, dich bei der IHK ein bißchen vorzuinformieren. Die sind nervig, wissen aber sehr viel und können sehr nützlich sein.
Ansonsten helfe ich gerne im Rahmen meiner (vor allen zeitlichen) Möglichkeiten weiter.
In diesem Sinne
Cheers
P.S. Nicht vergessen: Selbst und ständig arbeiten
