Geräte ohne Gebrauchsanweisung darfst du beanstanden!
Die Hersteller sollten sich eigentlich an die Vorschriften halten, dass eine Anweisung in Landessprache beiliegen muss.
Ausnahme bei Gebrauchsgegenständen die "selbsterklärend" sind, z. B. Besteck, Geschirr, Kleidung, ... . Wobei da auch oft Hinweise mitgegeben werden.
Boilieroller, wenn er aus 2 Platten mit halbkreisförmigen Nuten besteht ist eigentlich selbsterklärend
.
Grundplatte (ohne Griffe) auf Tisch legen, Nuten nach oben.
Boilieteig in Rollen quer zur Nutrichtung auf Grundplatte legen.
Deckplatte (mit Griffen) mit Nuten quer zur Grundplatte aufsetzen.
- -Dadurch werden die Teigstränge in kurze Teile geteilt.
Deckplatte leicht hin und her schieben.
Deckplatte abheben und um 90° versetzt wieder aufsetzen.
Deckplatte in Rillenrichtung hin und her schieben.
Deckplatte abnehmen, Boilies sollten fertig gerollt zum Kochen bereit sein.
Bin kein Karpfenangler und habe noch nie Boilies selbst gerollt.
Aber so müßte es funktionieren.