Beiträge von mikesch

    Hi reverend,
    zum Wallerfischen mit der Fliegenrute kannst du Jan Manuel Schwiedel befragen.
    Irgendwo hab' ich mal einen Bericht gelesen in dem ein Waller mit der Fliegenrute gefangen wurde, Köder war eine handlange Wasserratten-Imitation.


    Das Ding hier ist fast so groß wie ein Spatz.

    Zitat

    Ich fürchte sogar, dass wir da bis zum Frühjahr werden warten müssen, wenn - nach einem hoffentlich schneereichen Winter - die Schneeschmelze einsetzt


    Hoffentlich regnet es noch ein Weilchen und der Wasserstand erhöht sich.
    Bei unserem Vereinssee ist der Wasserstand soweit gesunken, dass auf ca. 80% der jetzt noch bestehenden Wasserfläche die Gefahr des durchfrierens gegeben ist.

    Gratulation zur Beförderung! :)


    Zitat

    hoffe das Ihr alle jetzt immer ne Kamera mit zum Fischen nehmt


    Hatte ich auf den beiden letzten Pirschgängen dabei:


    Erfolg:
    1.Tour
    1 Hechtbaby auf riesigen Bunnystreamer, hat nur das hakenlose Ende ins Maul bekommen und wieder losgelassen.
    2.Tour
    1 Barsch mit ca. 18cm auf Streamer


    Wenn ich keine Beweissicherungsmittel dabei habe gehts meistens besser :D 8) :roll: .

    Da sollte man Süßwasser- und Salzwasserfische unterscheiden.


    Ich kann nur was über Süßwasserfische sagen.


    Barbe od. Barsch, kann mich nicht entscheiden :roll: .


    Am stärksten gezogen hat allerdings ein ca. 4m langer Erlenast am 20er Vorfach. Hat in der Strömung meines Haus-Fließgewässers ziemlich lange gedauert bis ich ihn sicher am Ufer hatte :D .

    Das Fischen in Bayern von Kindern unter 10 Jahren


    Laut Information des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gilt folgende Regelung:
    Personen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deshalb den Jugendfischereischein noch nicht erwerben können (Kinder), dürfen unter folgenden Voraussetzungen und Maßgaben an die Angelfischerei herangeführt werden:
    1. Verantwortlich muß stets eine volljährige Person sein, die einen gültigen Fischereischein besitzt und über die
    notwendige Autorität verfügt. Diese Person übt den Fischfang im Sinne der Art. 35 und 64 FiG aus und steht für
    die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen ein.
    2. Dem Kind dürfen Handlungen, die seine Einsicht und Befähigung übersteigen, weder ganz noch teilweise über-
    lassen werden, zu gewährleisten ist vor allem der Tierschutz. Deshalb dürfen Kinder nicht tätig werden beim
    - Abködern eines lebenden Fisches
    - Betäuben und Töten von Fischen.
    3. Im übrigen darf ein Kind im Rahmen seiner Einsicht und Befähigung in die Ausübung des Fischfangs einbezogen
    werden. Die volljährige Person muß jedoch stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, so daß sie
    die Fangtätigkeit ständig "in der Hand" behält.


    Das hab ich auf die Schnelle im Netz gefunden, es gilt aber schon mehrere Jahre. Damals wurde von einem meiner Vereine ein Merkblatt an die Mitglieder verschickt.

    Hi Stormbringer,


    Der Hechtsee hat eine Ausdehnung von 700 (nord-süd) u. 750 (ost-west) m bei einer Fläche von ca. 273000 m² in 544m Seehöhe.


    8) :D


    Die Karpfen würde ich in der östlichen Bucht beim Wirtshaus am Guggelberg oder in der nördlichen Bucht (wo der Weg zum Egelsee ab geht) suchen.

    Zitat von munich-taxler

    (Gilt übrigens auch für Kinder, die auf Grund ihres zu geringen Alters noch keinen Judendfischereischein erhalten können!!r


    Kinder bis 10 Jahre dürfen in Bayern angeln! Sie dürfen die gefangenen Fische allerdings nicht selbst abschlagen. Das muss der Fischereischeininhaber machen, der die/den Kleine/n beaufsichtigt.

    Hi Bernhard,


    deiner Fragestellung nach zu urteilen bist du Deutscher Staatsbürger der im Ausland lebt.
    Dann gilt die Antwort vom Taxler.


    Du kannst ja bei deinem nachsten Aufenthalt Erkundigungen diesbezüglich auf der Gemeindeverwaltung od. im Landratsamt einholen, da ich die BW-Bestimmungen nicht kenne.

    Hi Manfred,


    das hab ich herausbekommen:


    zu1. : = 3 Gerten
    zu2. : = 3 Tintenfischangeln (spezielle Kunstköder mit Hakenkränzen an einem Ende.)
    zu3. : max. 10 spezielle Oberflächenköder
    zu4. : Langleine mit max. 150 Haken
    zu5. : max. 3 Gere
    zu6. : max. 3 Harpunen
    zu7. : 3 Hummerkörbe
    zu8. : max. 3 Fanggreäte für große Meereswürmer
    zu9. : Beleuchtung (zum Anlocken von Fischen u. Kalmaren) max. 1000 Cd


    Tunfische, Schwertfische und die spezielle (autochtone) Mittelmeerspeerfischart dürfen mit dieser Lizenz nicht gefangen werden.
    Wie schon oben geschrieben, man benötigt eine andere Lizenz.


    Ist alles ohne Gewähr, da meine Kollegen die Fachausdrücke leider nicht exakt ins Deutsche überführen konnten.

    Zitat von Würmlebader

    In vielen Seen gibt&s doch welche, die im Aquarium zu groß wurden.


    Hier geht es um den einheimischen Waller (Silurus glanis), nicht um amerikanische Zwergwelse (z. B. Ameiurus nebulosus).

    HI,


    das Gewässer ist ja schön übersichtlich.
    Da bietet es sich an ein paar mal drum herum zu spazieren und ein Auge auf die Karpfen zu werfen :) . Wenn du erkundet hast, wo sich deine zukünftige Beute mit Vorliebe aufhält musst du auch nicht tagelang und zentnerweise anfüttern :D 8) . Ein paar Hände voll reichen dann am Angeltag aus. Außerdem werfen die dort angelnden "Carphunter" sicher genug Futter in den Teich :x .

    Es gib ca. 150 angemeldete Mitglieder, deren Account älter als 3Wochen und die Anzahl der Posts 0 ist.


    Zum lesen muss man nicht angemeldet sein, kann jeder.
    Wenn ich mein Passwort vergessen habe -> Mail an Admin.
    Wenn ich mich versehentlich doppelt angemeldet habe -> Mail an Admin.
    usw.


    Auch wenn dadurch die Zahl der gemeldeten User drastisch schrumpft, meiner Meinung nach gehören solche Accounts entfernt.