war da nicht am Anfang die Frage nach einem "Kontrolleur"?
Ich denke doch. Und natürlich ist der Fischereirechtinhaber berechtigt, jemanden das Vertrauen auszusprechen andere die an "seinem" Wasser fischen zu kontrollieren - jedoch nur hinsichtlich der "Legitimation", soll heissen: Papiere (Staatl. Fischereischein, Erlaubniskarte, etc.). Und dieser jemand muss nicht ein staatl. geprüfter Fischereiaufseher sein. Bei uns ist z.B. jedes Vereinsmitglied berechtigt und angehalten jeden an unseren Vereinsgewässern auf Hinsicht der "Papiere" zu kontrollieren. Das ganze ist satzungsmäßig verankert - und hat dadurch einer rechtlichen Prüfung des Bezirksverbandes und Landesverbandes standgehalten.
Anderes Beispiel: denkt Ihr, dass jeder Polizist eine sachkundliche Prüfung / Schulung in Fischereirecht oder dergleichen hat - dennoch dürfen auch sie kontrollieren - meist beschränken sie sich jedoch (aus vernünftigen Grund) auf die Kontrolle der Papiere.
Anders gefragt: wie stellt Ihr Euch das vor, wenn jemand einen Angelweiher hat, Tageskarten ausgibt, jedoch selbst noch nichtmal den Fischereischein besitzt? Der darf dann an seinem eigenen Gewässer noch nichtmal nachgucken, ob da jemand "schwarz" fischt - wäre doch Algengrüze.