Hallo
Zitat :
Der Antragsteller hat an einem vom Landesfischereiverband Hessen e. V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen, der auch eine praktische Unterweisung und den Gebrauch der Fanggeräte einschließt. Die Lehrgangsdauer hat mindestens dreißig Stunden zu betragen. Zeit und Ort der Vorbereitungslehrgänge sind in geeigneter Weise bekanntzugeben.
Vielleicht hilft dir auch der Link:
http://www.lvdsfhessen.de/fischerpruefung.htm
http://www.lvdsfhessen.de/gese…ueber_fischerpruefung.htm
In NRW ist kein Vorbereitungslehrgang pflicht, hier braucht man sich nur zur Prüfung anmelden und bestehen.
Gruß Tino