Ich denke, das die Grundregelung in allen Bundesländern in Sachen Sportfischerprüfung /Erlaubnisscheine früher gleich war: in Niedersachsen war es so: Anfang der 80er Jahre konnten die Eltern ihr Kind schon mit 12 Jahren in einen Angelverein anmelden, dann war man in der Jugendgruppe und konnte in Vorbereitung auf die Prüfung in einem extra Gewässer nur für die Jugendgruppe angeln. Ab 14 Jahren konnte man die Prüfung ablegen und dann in jedem Vereinsgewässer unbeaufsichtigt angeln.
Ab 18 Jahren kam noch der Arbeitsdienst dazu.
Ganz früher war es so, das man entweder in einem Verein sein musste, um gepachtete Gewässer befischen zu dürfen (ohne Prüfung). Man bekam allenfalls eine Schulung, welche Fische vorkommen und wie sie zu fangen sind.
Ansonsten zahlte man eine Fischereiabgabe an den Inhaber des Fischereirechtes (Berufsfischers) und konnte mit einer Erlaubniskarte in einem begrenztem Zeitraum und Gewässerabschnitt auf bestimmte Fischarten angeln. Ich habe mal eine alte Fischereierlaubniskarte mit altdeutscher Schrift gesehen, da waren so Marken aufgeklebt....
Übrigens: Als die ersten Autos verkauft worden sind, brauchte man keine Führerscheinprüfung zu machen,.. Naja, und ich weiß nicht, inwiefern es schon Zulassungsstellen, TÜV und Nummernschilder gab....
In einigen europäischen Ländern, z. B. I'm damaligen Jugoslawien, haben die Menschen (u.a. mein Onkel) einfach ohne Papiere, Prüfung usw. geangelt. Daher kannte der keine Mindestmaße oder Fang Begrenzungen bzw. Schonzeiten und hat jeden Fisch mitgenommen. Wenn das damals jeder da so gemacht hat, sind viele Gewässer bald leergefischt worden!
So wurden mit der Zeit Fischereibehörden und - gesetze entstanden, die Angler dann reglementiertierten.
Kann mir vorstellen, das das genauso mit der Jagd war/ist....