Ja, so sehe ich das, was nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt, ist vielleicht verboten. Wenn du in einem Verein Mitglied bist, lese die Satzung. Wenn da nichts von Krebsfang steht, kannst du dich immer noch mit den Fischereigesetzen von NRW befassen, da müsste stehen, welche Krebsart von wann bis wann Schonzeit hat, welche Mindestmaße sie haben müssen und welche Arten ganzjährig geschützt sind.
So würde ich es es machen. Immer im Einklang mit dem Gesetz handeln, dann ist man auf der sicheren Seite. Falls eine bestimmte Art gefangen werden darf: Auch sich über Fanglimits informieren!