Geschützte Fischarten in Schleswig-Holstein:
Ganzjährig geschont sind: Bachneunauge, Flussneunauge, Meerneunauge, Stör, Nordseeschnäpel, Alse (Maifisch), Barbe, Bitterling, Elritze, Hasel, Moderlieschen, Ukelei, Zährte, Zope, Bachschmerle, Groppe, Ostgroppe, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Dreistachliger Stichling, Zwergstichling, Flusskrebs, Abgeplattete Teichmuschel, Bachmuschel, Flache Teichmuschel, Gemeine Teichmuschel, Große Flussmuschel, Malermuschel.
In Hessen haben sie nur eine Schonzeit.
In Bayern, da wo der Fragensteller herkommt, gibt es keine Schonzeiten für das Moderlieschen.