Beiträge von frank pollmer

    @ Daniel


    schiele auch mal in die Ecke um Angermünde.
    Da sind ein paar "ganz heiße" Verbandsvertragsgewässer hinzugekommen.
    Frag mal den Willi, die sind in der Verbandszeitschrift vorgestellt oder stehen im Gewässerverzeichnis des LAV (im Internet zu finden :D )


    Ich sag nur Aal, Großkarpfen, Zander und Wels 8)

    Zitat

    Das ist ja gut. Wollte speciel auf Barssen, Schleien und Hechte angeln


    NS3000


    Na das dürfte passen.


    Brassen im Sommer auf Dosenmais, Hörnchennudeln oder große Zwiebackteigkugeln.
    Bei der Zeit, die Du hast, würde ich eine Stelle mit gequollenem Weizen und Hörnchennudeln anfüttern :idea:
    Immer schön im Wind angeln :!:
    Auch mal nachts auf Brassen fischen, dass kann im Sommer klasse sein :D
    Bei Regen ist es am Tag sehr gut.


    Schleien würde ich im nördlichen Teil suchen. Da wird es flacher. Von den höhergelegenen Seen fließ ein Graben in den "Jabelschen". Dort vorm Gelege angeln.


    Hechte mit Kunstködern wie Gummifischen (15 cm) oder Wobblern, die etwa 2 m tief laufen.
    Wenn Blinker, dann dünnblechige. Spinner etwa Gr. 4 mit rotem Wollpuschel.


    Frag mal nach dem Fischermeister Plötz (der heißt wirklich so), er angelt auch und weiß wo die Fische "laufen".
    Ist ein netter, der gibt gute Tipps.


    Ach so, nicht zu schwach angeln, es gibt auch Karpfen dort :shock:
    Eine 25 bis 30er monofile Hauptschnur sollte schon auf der Rolle sein.
    Die Stippe würde ich lieber nicht nehmen 8)


    Na dann, viel Spaß und Petri heil.

    Zitat

    Anders gefragt: wie stellt Ihr Euch das vor, wenn jemand einen Angelweiher hat, Tageskarten ausgibt, jedoch selbst noch nichtmal den Fischereischein besitzt? Der darf dann an seinem eigenen Gewässer noch nichtmal nachgucken, ob da jemand "schwarz" fischt - wäre doch Algengrüze.


    snoek,
    kontrollieren darf er, er kann ja sein Eigentum schützen.


    In Sachsen Anhalt wäre er aber verpflichtet sich einen Bewirtschafter zu suchen, da er keinen Fischereischein hat.
    Er dürfte an seinem eigenen Teich nicht angeln :!:


    Unser Forellenpuffbesitzer aus Niedersachsen musste auch eine Prüfung zum Fischereischein ablegen, sonst hätte er nicht wirtschaften dürfen.


    Ein Waldbesitzer darf ja auch nicht automatisch in seinem Wald zur Jagd gehen.


    Ist alles nicht so einfach :D

    Zitat

    Anbrüllen ist Nötigung ??


    Hmm eher nicht denke ich.


    Genau, denkst Du Laserbeak.


    Ich will hier nicht der Schlaumeier sein, nur hatte ich schon genug Ärger wegen so etwas.
    Brülle mal einen Anwalt an, und den erkennst Du nicht am Wasser, viel Spaß dann :badgrin:
    Selbst unser Oberaufseher, der nebenbeibemerkt Berufspolizist ist, hat rechtlich Prügel bekommen.


    Wie wahr "armes Deutschland" :evil:


    :D @ Willi, ich sagte ja wir regeln auf unsere Weise was nötig ist, was auch immer das bedeuten mag :D

    Zitat

    Ich meckere weiter (und hätte wahrscheinlich den älteren Herrn, der als Opa betitelt wurde mordsmäßig angebrüllt.).
    Kann ich, mach ich, hätte ich auch !!


    @ Laserbeak
    ... und der hätte Dich wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und grobem Unfug angezeigt und bekommt sogar Recht und hat sogar Recht!


    Man beachte dem Begriff "Verhältnissmäßigkeit", die in dem Fall nicht gewahrt wird.
    DU darfst nicht Sheriff spielen! Selbst wenn Du himmelschreiendes Unrecht siehst.


    Da liegt doch der Hase im Pfeffer.


    Zivilcourage hin und her.
    Was nützt die, wenn sie im Nirvana verpufft :oops:


    Hau mal wem die Zähne aus, wenn Du ihn erwischst, wie er dein Auto aufbricht.
    Der Looser bist dann DU.


    Das ist krank und deshalb reibe ich mich nicht mehr auf.
    :D Wir lösen solche Sachverhalte inzwischen auf unsere Weise :D


    @ Laserbeak,
    das habe ich so nicht gesagt.


    Bestellen darf die Fischereibehörde, das heißt der Landrat.
    Die Gemeinden haben keine Fischereihoheit.
    Wie gesagt, es ging um die "amtlich Bestellten" und freilich müssen die eine Prüfung ablegen. Das ist Voraussetzung für die Bestellung.


    Bei den Aufsehern der Vereine, die nur für einen kleinen Bereich zuständig sind, läuft es so, wie von Dir beschrieben.


    Es gibt zwei "Arten" von Fischereiaufsehern :idea:


    Nun, durch die Kleinstaaterei in Deutschland wird es da noch zig Versionen geben :shock:

    Zitat

    Außerdem gibt es auch Forellenseen, die man ohne Angelschein befischen darf, wozu sollte er dann einen Schein machen?


    @ Flob,
    nur wenn das Gewässer unter 0,05 ha groß ist.
    Für alle anderen Gewässer braucht man einen Fischereischen.
    Sogar, wenn es Dein eigenes Gewässer ist!


    @ Brainbuck


    schau mal über Google,
    in BS gibt es einige große Vereine mit klasse Gewässern.
    Da kannst Du was passendes rausuchen, die Vereine haben gute Web-Seiten, hab nur gerade keine Adresse parat.

    @ NS3000
    Jede Menge große Brassen :shock:
    Hechte gibt es auch, werden gut besetzt.


    Besser ist es aber bis auf den "Kölpin" rauszufahren und in der Nähe der Fahrwassertonnen (nicht in der Fahrrinne, da darfst Du nicht ankern!) an den Krautbänken zu angeln.
    Da stecken richtig viele Hechte :D


    Bei starkem Wind nicht auf den Kölpinsee rausfahren, dann ist er richtig gefährlich!!!


    Versäume nicht Dir die Wisente auf dem Damerow-Werder anzuschauen und meine ehemaligen Kollegen haben lecker, geräucherte Saiblinge :idea: , falls es mit den Hechten nichts wird :?

    Zitat

    DIE DAS SEHR WOHL INTERESSIERT !!


    Das glaubst Du Laserbeak.


    Es interessiert Niemanden.

    Die Wasserschutzpolizei hat diesbezüglich auch nicht mehr Kenntnisse als die normale Schutzpolizei. Ich weiß wovon ich schreibe, ich war selbst Fischereiaufseher :oops: Da gibt es riesige "Bildungslücken".


    Übrigens ist das Verhalten der Reißer eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat, da gibt es große Unterschiede!
    Bei einer OWI lohnt oft der Aufwand nicht und damit ist es für die Beamten erledigt :badgrin:


    Dieses amtsseitige, phlegmatische Verhalten ist auch der Grund, warum ich keine Fischereiaufsicht mehr ausübe.
    Es passiert ja doch nichts. Jeder kann machen, was er will. Vielleicht mal 50 Euro Strafe, dass war`s dann.
    Packt mal selbst den Knüppel aus ist man noch der Doofe.


    Ich habe aufgegeben, das gebe ich ehrlich zu.


    @ Willi und Didi,
    Ihr seid gerade dabei Euch auf beiden Seiten "Freunde" zu machen.
    Ihr kämpft gegen Windmühlen.


    @ Laserbeak,
    ich war Fischer im Mecklenburg.
    Die "alten Traditionen" werden dort noch in 100 Jahren herrschen oder wir führen standrechtliche Erschießungen ein :D

    Nicht ganz korrekt andal:


    Die Fischereibehörde hat "amtlich bestellte Fischereiaufseher" und die dürfen an allen Gewässern des Amtsbereiches über 0,05 ha Größe kontrollieren!


    Das sind nämlich diejenigen, die z.B. gucken, ob bewirtschaftende Privatpersonen überhaut bewirtschaften dürfen.


    Sonst könnte ja jeder Poolbesitzer einfach an seinem Privatgewässer losfischen, losangeln usw.
    Darf er aber nur mit Fischereischein :D


    Die Legitimation ist also nicht an Gewässereigentum bzw. Pachtgewässer gebunden.

    @ Bernd und Motzki :D


    macht Euch nichts draus...


    ...Ihr seid nicht die Einzigen im Land BRB, die nicht wussten, dass es ab 2004 eine neue Gewässerordnung mit umfassenden Änderungen gab :oops:
    Habt ihr ja selbst festgestellt, nicht mal die Ämter wissen genau was geschrieben steht :?


    Wir dürfen in Sachsen-Anhalt seit 2002 bis 14.02. auf Raubfische angeln.
    Es gibt heute noch Angler, die das nicht wissen :!:


    Ach so, die BRB Gewässerordnung könnt Ihr unter wewewe.landesanglerverband-bdg.de herunterladen
    dort gibt es ebenfalls ein aktuelles Gewässerverzeichnis :idea:

    Zitat von wolfgang

    Ich versuchs mal, allerdings hat der Händler vor ein paar Wochen seinen Laden geschlossen.......


    Wolfgang: ... weil Du lange nicht dort warst :oops:
    Nun ist er pleite :shock:


    Übrigens waren die "MITROPA-Löffel" die beste Basis für die Herstellung von Rapfenblinkern :roll:
    > Damit können jetzt nur Eingewihte was anfangen, nicht wahr Wolfgang und Willi :D
    Allerdings habe ich nur die Stiele verwendet :idea:

    Ja aber:


    Jerkrute mit 80 g WG, ein bisschen schwach auf der Brust nicht wahr :?:


    Der Zanderflüsterer fischt die 2,70 m Version und ist sehr zufrieden, aber als Jerkrute ist sie wie schon gesagt zu leicht :oops:


    Versuche es mal mit der YAD Cleveland 210 mit 40-120g WG.
    Nettes Rütchen und von YAD gibt es nur "Arbeitstiere" die halten, was der Hersteller verspricht :D


    Willst Du nur Bucktail-Spinner fischen, dann reichen aber 80 g WG und die Dega Horizone :D

    @ elektrofant,
    auch in Sachsen-Anhalt muss ein Fischereiaufseher den gültigen Fischereischen mitführen / besitzen.
    Ausnahme: die Polizei / Wasserschutzpolizei!


    Ist übrigens mein Steckenpferd:
    Werde ich kontrolliert, will ich den Fischereischein zusätzlich zu dem Kontrollausweis sehen >>>
    das hat schon so manchem Aufseher die Sprache verschlagen.


    In dem Fall kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde tätigen >>> dann hat der Aufseher aber Spaß, da er ja nicht über rechtliche Dinge Bescheid wusste :D


    P.s. ich war selbst Fischereiaufseher und kenne zudem die rechtliche Grundlagen vom Studium.
    Ist schon nützlich, wenn man sich besser auskennt :badgrin:

    Na Didi,
    nun mal nicht so ein vernichtendes Urteil :shock:


    Zu der Farbe muss ich Dir aber Recht geben, die brachte mir auch noch nichts :(


    Ich fische am erfolgreichsten die 12cm bis 18 cm Storm
    "Swim Bait Shads" im Barschdesign (bläulich-silber mit schwarzen Streifen).


    Einsatzgebiet sind tiefe Seen, ab 6m und dann vom Boot aus gefischt :idea:
    Für flachere Gewässer sind diese Gummifische einfach zu schwer :!:


    Da, wo sie hinpassen, fangen sie vorzüglich :D