So viel Bundesländer so viele Unterschiede.
In Sachsen-Anhalt darf ein Jugendlicher mit Fischereischein und Fischereiberechtigung (Angelschein, Angelberechtigung) selbstständig angeln, ohne Erwachsenen als Begleitung. Er darf mit zwei Ruten nur Friedfische angeln und das nur am Tage.
Übrigens Bundesfischereischein höre ich zum ersten mal, wie soll das gehen wenn Fischereirecht Ländersache ist. Jedes Land hat da seinen eigenen Fischereischein.
Was aber in allen Ländern gleich ist, Kevinalt erfuhr es ja von der Behörde, es darf nur der Inhaber von Fischereischein und Angelberechtigung angeln, alle anderen dürfen nur zuschauen. Der Passus Fischereigehilfe wie ihn Zanderschreck hier einwarf, gilt nicht bei der Ausübung der Angelfischerei mit der Handangel (steht so in unserem Gesetz).
Wo ist eigentlich der Reverend, der weiß doch besser als mancher Anwalt in Rechtsdingen Bescheid?
@ Reverend, wie interpretierst Du das Fischereigesetz in dieser Hinsicht?