Man muss versuchen die Angelegenheit aus beiden Richtungen zu sehen.
Der vernünftige und bewußt handelnde Karpfenspezi wird zu Recht die Aufhebung des Verbotes fordern, da er mit Bioboilies und in angemessenem Umfang Füttert und Fischt. Dieser Vorgehensweise und Argumentation steht nichts entgegen, was die Aufrechterhaltung des Verbotes rechtfertigen könnte. Das Verbot wäre in Konsequenz also zu streichen.
Der Rechtsinhaber wird skeptisch bleiben. In der Vergangenheit wurde sein Vetrauensvorschuß mißbraucht. Auch wenn es nur einige wenige "Schwarze Schafe" waren, aber ihr unvernünftiges Handeln veranlassten ihn das Verbot zu erlassen. Es wurde auf beiden Seiten viel Porzelan zerschlagen!
Jetzt ist er natürlich das sprichwörtliche "Gebrannte Kind". In Erinnerung an gewesene Zustände wird er das Verbot aufrecht erhalten, selbst wenn es eigentlich keine Notwendigkeit mehr dazu gibt.
Ich habe, mit kleinen Abstrichen, für beide Lager Verständniss.
Es gehört zwar nicht ganz hierher, aber ich würde als Rechtsinhaber Karten ohnehin nur an solche Angler vergeben, von denen ich genau weiß, wie sie sich am Wasser benehmen. Lieber ließe ich mit dafür beschimpfen, als mir mein Wasser von Kreti und Pleti* versauen lassen.
*= Bierdurchlauferhitzer, Angelplatzfreihacker, Fleischfischer, Müllschleudern, Futterverklapper und sonstige Vandalen.