Was soll eingentlich immer dieses Zitat vom "Deutschen C&R-Verbot"? Ein solches "Gesetz" gibt es nicht! Lediglich die Fischereiordnungen der Länder regeln die Entnahme, oder die Nichtentnahme.
Ich darf dazu den entsprechenden Absatz der AVFiG, §9 (9) ziteren:
Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel und dem Tierschutzgesetz erneut ausgesetzt werden.
Mit keiner einzigen Silbe wird gefordert, respektive bestimmt, dass jeder nicht einer Fangbeschränkungen unterliegende Fisch abgeschlagen werden muss.
Dagegen fordert das Tierschutzgesetz (Bundesgesetz), dass ein vernünftiger Grund vorliegen muss, wenn ein Wirbeltier getötet werden soll.
Faßt man also beide Texte zusammen, kann man beim besten Willen keinen Grund erkennen, der dem Zurücksetzen eines Fisches entgegensteht. Voraussetzung ist natürlich, dass sein Fang nicht beabsichtigt war (z.B. Karpfen beim Schleienfischen), b.z.w. nicht ein Fangen nur um des Fangens Willen erolgte.
Nichts, aber auch schon rein gar nichts spricht also gegen eine selektive, dem Gewässer und den Beständen angepasste Entnahme, oder eben das Zurücksetzen bestimmter, nicht Fangbeschränkungen unterliegender Fische.
Extreme Formen, also ausschließliches C&R, oder maßlose Entnahme, sind wie alle anderen Extremismen abzulehnen.
Sicherlich könnte man jetzt wieder mit den "Ja-aber-wenn - Argumenten" kommen, aber dann sollte man bitte vorher in sich gehen und überlegen, wie man selber fischt und warum man fischt. Fische sind keine Spielzeuge, keine Politur für das eigene Ego und sie verdienen in jedem Fall einen respektablen Umgang.
Dann muss man halt mal einen Angeltag auch u.U. früher abbrechen, wenn es "beisst wie blöde"...!
Der Angler braucht eine intakte Natur. Der Umkehrschluss ist dagegen nicht zwingend!