Eine Entwurf könnte ich mir so vorstellen:
1. Jeder Bewirtschafter eines Gewässers ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit dem Fachberater des Fischereiverbandes einen Hegeplan für das Gewässer, b.z.w. Streckenabschnitte zu erstellen.
2. Gemäß dem Hegeplan werden die Entnahmemengen und Größen der nicht unter einer Fangbeschränkung stehenden Fische festgelegt.
Damit hätte man mit einfachen Maßnahmen die nötige Anpassung an jedes Gewässer, welches fischereilich genutzt werden soll, hergestellt und man müsste sich nicht mit pauschalen Rundumschlägen für ein ganzes Bundesland herumärgern.
Mir ist dabei natürlich klar, dass es eine ziemliche Anstregnung wäre, diese Hegepläne zu erstellen. Bei etwas gutem Willen wäre es aber durchaus darzustellen.