Es gibt Bundesländer, wo die praktische Unterweisung des fach- und sachgerechten Tötens nicht Bestandteil der Vorbereitungslehrgänge sind. Diese Unterweisung ist aber nach dem bayerische FiG zwingend vorgeschrieben. Siehe dazu auch das übergeordnete Bundestierschutzgesetz. Deshalb werden verschiedene Scheine nicht anerkannt. Eine Entscheidung, wie ich meine, im Sinne des Schutzes der Fische!
Eine Prüfung macht sicher nicht den Idealangler, ist aber ein Schritt in diese Richtung und deutlich mehr, als gar nichts.
Ob deutsche Angler zu blöd und zu verantwortungslos sind vermag ich nicht zu beantworten. Viele sind jedenfalls zu habgierig.
Ich muss keinen erwachsenen Menschen an das Angeln heranführen. Bei dem setze ich so viel voraus, dass er weiß, was er will und danach trifft er seine Entscheidung. Beim Führerschein kurvt er ja auch nicht vorher durch die Stadt und prüft, ob ihm Autofahren überhaupt liegt!