Beiträge von andal

    Weil wir gerade bei den mysteriösen Geschlechtsunterschieden sind...


    Das Mäderl hat zum allererstenmal ihre Tage bekommen, alles ist etwas blutig und sie ist restlos verwirrt. Sie rennt zum Vater, weil der als erster greifbar ist. Dem ist das aber irgendwie recht unangenehm und er schickt sie zur Mutter, die sie auf "später" vertröstet.


    In ihrer Not kommt ihr der Nachbarsbub in den Sinn. Der ist ein Jahr älter und weiß immer einen Rat. Sie geht hin, hebt das Rockerl auf und zeigt ihm die Bescherung.


    Er schaut sich das so an, grübelt etwas und kommt dann zum Schluss:


    "Ganz einfach. Dir hats des Sackerl weggerissen!"

    Grundsätzlich sobald das Eis weg ist und dann an den flachen Stellen, die maximal viel Sonne abbekommen. Am besten ab dem frühen Nachmittag, da sind dann die Temperaturen im Wasser am höchsten.

    Mein Tipp dazu:


    Sprecht die Verantwortlichen unter vier Augen, in aller Ruhe und Sachlichkeit darauf an, lasst Euch die Hintergründe und Anlässe erklären. Zeigt Kooperationsbereitschaft. Dieses Verahren ist wesentlich harmonischer und konsensfähiger, als bei einer Vereinsversammlung den Vorstand vor angetretener Mannschaft anzugehen.


    Ich kann Euch aus meiner eigenen Erfahrung als Vereinsvorstand (Dartclub mit immerhin über 600 Mitgliedern) sagen, dass man da automatisch recht gereizt und blockierend reagiert, ganz im Gegensatz zu einem konstruktiven Gespräch!

    Zitat von TincaTinca

    Spricht man eigentlich noch hochdeutsch, nachdem man so 'ne Wuäst vertilgt hat? :p


    Wenn sie frisch war ja. Wenn nicht, dann hört es sich eher nach holländisch mit drei Promille an! 8)

    Zitat von Carp hunter Trunstadt

    Am besten gleich früh um halb neun an einem sonntag früh bei einem richtig genialen weißwurschtfrühstück. und natürlich auch mit Senf und Weißbier!


    Spaßige Logik..........


    So eine Weißwurscht wird am Freitag in der Früh gemacht, weil dann der Metzger ins Wochenende geht. Am Freitag Abend dürfte man sie dann nicht essen, weil da angeblich eine Tradition dagegen steht, die längst von moderner Kühltechnik und Lebensmittelhygiene überholt ist.


    Aber 48 Stunden später, da wärs dann plötzlich wieder egal.


    ;) ;) ;)

    Was ist da unverständlich?


    Du willst also aus getrockneten Maiskörnern ein Mehl herstellen!?


    Aus vorstehenden Beiträgen kannst Du entnehmen, dass es nicht so ganz einfach ist, weil Hartmais nun einmal sehr hart zu sein pflegt. ;)


    Fazit: Ja, man kann es machen, es ist aber sehr mühsam und die haushaltsüblichen Geräte werden es nicht lange mitmachen. Nein, es ist also wenig sinnvoll.


    Den Hartmais musst Du Dir sowieso kaufen, dann kannst Du Dir auch gleich einen fein geschroteten Maisbruch im Lagerhaus holen und den direkt verwenden.

    Ich gehe mal davon aus, das "Aalangelverbot" wird sich auf die Entnahme von Aalen in diesem Zeitraum beschränken. Alles andere wäre komplett sinnlos und entspräche ja beinahe einem vollständigen Angelverbot, das sich in der Art und Weise weder verkaufen, noch durchsetzen ließe!


    Ja, auch Aale kann man zurücksetzen. Der Altmeister des Aalfischens, John Siddley, hat das ein langes Anglerleben lang bewiesen! :!:

    Nachtrag:


    Obwohl diese geplante Verordnung noch nicht wirksam ist, finde ich es gut, wenn solche Initiativen vorab aufgegriffen werden. Schließlich fordert doch ein Gros der Anglerschaft, dass wir mit gutem Beispiel voranzugehen hätten.

    Zitat von $hadow

    Hier wird demnächst das Aalangeln nur noch jede 2. Woche im Monat erlaubt sein... mehr sag ich jetzt nicht :evil:


    Wieso denn so böse? Es wird doch laufenend unter den Anglern gefordert, dass der Aal zu schützen sei.


    Oder meinst Du etwa da eher das Floriansprinzip, in der Form, dass andere Verzicht üben sollen, nur eben Du nicht? Dieses wochenweise Aalfangverbot ist übrigens nur ein Teil eines ganzen Paketes, das zum Aalschutz geöffnet wird. Es beinhaltet auch Einschränkungen für die Erwerbsfischerei und den Export, sowie den generellen Fang von Glasaalen. Eine Verordnung aus Brüssel, die mal den Ansatz hat, sinnvoll zu sein.

    Zitat von wm66

    Klar waren da keine 2 Meter Fische bei, mit denen werde ich mich auch erst anlegen, wenn es soweit ist.


    Da wärst Du der erste, der das geregelt kriegt... vielleicht per Schild: "Bitte nur beissen, wenn Du unter 150 cm hast!"


    Zitat von wm66

    Beim Karpfenfischen gehen doch auch das ein oder andere Mal gute Fische an den Haken. Die werden und wurden doch auch besiegt.


    Logisch! Die mit Hechelzähnen bezahnten Kieferplatten der Großkarpfen sind ja auch legendär! :lol: :lol: :lol:

    Also manche Fragesteller erinnern mich irgendwie an plärrende Kinder vor dem Süßwarenregal vor der Supermarktkasse! Ständig die selbe Leier, obwohl die Mutti immer schon "Nein!" gesagt hat. :badgrin: :badgrin: :badgrin:

    Was verstehst Du unter "Maismehl"?


    Das staubfeine Maizena (Maisstärkemehl), oder die gröbere Polenta (Maisgries)? Ersteres kannst Du in Sachen selbermachen vergessen, alles andere bewerkstelligen Getreidemühlen, Kaffeemühlen, Haushaltsmaschinen u.s.w. mehr, oder weniger dauerhaft, zuverläßig und in unterschiedlichen Mengen.

    Das bedeutet für mich, dass zwar der FS nach Ablauf der Frist die Gültigkeit verliert, aber nicht das Prüfungszeugnis, das ja wohl auch in RLP verteilt wird. Demnach müsste eine erneute Ausstellung des FS ohne erneute Prüfung möglich sein.


    Fragt halt einfach mal beim Landesfischereiverband nach, oder bei der unteren Verwaltungsbehörde, sprich dem Landratsamt, Abt. Jagd- und Fischereiwesen.

    Dann geh ins "Weisse Brauhaus" im Tal, das ist gleich unterhalb vom Marienplatz hinter dem Tor auf der linken Seite. Und geh am Vormittag zur Brotzeit dort hin. ;)

    FiG für RLP


    § 34 Gültigkeitsdauer
    (1) Der Fischereischein wird
    1. für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
    2. für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
    nach einem vom fachlich zuständigen Ministerium bestimmten Muster erteilt.
    (2) Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeines kann verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer steht der Erteilung des Fischereischeines gleich.