Binnen- oder Küstengewässer?

  • Moin,


    wir hatten vor kurzem eine "wilde" Diskussion zu diesem Thema. Die Definition steht ja geschrieben - aber die ist irgendwie auch verwirrend. Thema war hier u.a. die Elbe von der Einmündung Cuxhaven bis zum Hamburger Hafen und dann weiter Richtung Staustufe Geesthacht.


    Wo hört das Küstengewässer nun definitiv auf und wo fängt das Binnengewässer an? Der Norden der Elbstrecke ist SH und Hamburg, der Süden NS. Hat das irgendeinen Einfluss?


    M.E. geht das "Binnengewässer" erst hinter dem Hamburger Hafen los...

  • Weser ist es z.B. so, daß man nicht ab dem Stau in Bremen unterhalb schon den Bootsschein Küste braucht, sondern erst ab eine der Brücken danach, man darf also mit Binnen-Schein noch ein paar Kilometer im tideabhängigen Bereich fahren.
    Andersherum sollte man peinlichst genau darauf achten, daß man, wenn man nur den Küstenschein hat, nicht zu weit Richtung Bremer Weserwehr fährt.

  • Zitat von degl

    Ohne Gewähr:.........Elbauf ist mit dem Erreichen des HH-Stadtgebiets das Küstengewässer zuende.............


    gruß degl


    Gegoogelt: Die Elbe zwischen Hamburg und Nordsee gehört – zumindest steuerlich gesehen – zu den europäischen Meeren. ... Das Zollamt erklärte dagegen, die Elbe sei ein Binnengewässer.


    Janeee - is klar! :lol: :shock:


    Ich habe nur konträre Aussagen dazu gefunden, die einen meinen ab Elbbrücken andere wieder was völlig anderes. Ich werde einmal unsere Fischereigenossenschaft anschreiben...denke die wissen das selbst nicht - dann wäre es ja egal! :badgrin:

  • Der Anglerverband Niedersachsen hat freundlicherweise - und schnell - geantwortet.


    Für die aus dem hohen Norden die es interessiert (und es vielleicht noch nicht gewußt haben):


    (...)
    Als Küstengewässer wird gemäß des niedersächsischen Fischereigesetztes alles unterhalb der Landesgrenze von Hamburg gezählt (s. Screenshot). Dementsprechend ist die Angelfischerei abseits bzw. westlich des Hamburger Stadtgebietes als frei anzusehen. Hier sollte sich vor Beginn der Fischerei an entsprechenden Kartenmaterial (z.B. via Maps) orientiert werden.


    Stromaufwärts von Hamburg (östlich von Hamburg Neuland, Elbbrücke) zählt die Elbe demnach nicht mehr als Küstengewässer, die Befischung ist entsprechend nicht mehr ohne entsprechenden Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers möglich.



    Folgendes hierzu vom Schleswig-Holsteinerischen Verband: (https://lsfv-sh.de/fragen-allgemein/):


    Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen in Schleswig-Holstein, nämlich


    Eider: flußabwärts der Schleuse Nordfeld; sie liegt bei Eider-km 78,280 (siehe „Ausnahmen“)
    Stör: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe
    Krückau: flußabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn
    Pinnau: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen
    Trave: Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole (siehe „Ausnahmen“)
    Elbe: Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bei Wedel.

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